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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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einer einzigen Stimme in der jenseitigen Kammer angenommen worden und die diesseitige Deputation rath ihrer verehrten Kammer an, sich diesem Beschlüsse anzuschließen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die erste hohe Kammer nach dem Beirathr ihrer Deputation dem jenseitigen Beschlüsse sich anzuschließen gemeint fei? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Gottschald: Die letzte Eingabe ist eine Petition der Fleischhauerinnung zu Zwickau, daß die Schlachtsteuer der Bankschlachter nicht nach dem Gewicht, son dern nach dem Stück zu entrichten sei. Darüber erstattete die Deputation der jenseitigen Kammer folgenden Bericht bei Ge legenheit einer andern Petition. Es ist in diesem Berichte Be zug genommen worden auf die Gründe, die im Worbericht ent halten sind, und dieserhalb will ich mir erlauben, da sie nur kürzlich angeführt sind, sie auch vorzutragen. Referent trägt diesen Bericht vor (s. denselben in Nr. 69 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 1322 flg.) dessen Schlußantrag dahin geht: „eine Bevorwortung des ge stellten,Antrags zwar als ungeeignet abzulehnen, die Petition aber, als an die Ständeversammlung gerichtet, an die erste Kammer abzugeben." Auf Anrathen der vierten Deputation der jenseitigen Kammer hat die letztere, auch diesmal bei der Abstimmung dem Gutachten mit Ausnahme einer einzigen Stimme ihre Genehmigung ertheitt, und auch die diesseitige Deputation räth an, die Petition abzulehnen. v. Welck: Durch ein Mißverständnis bin ich in den Fall gekommen, specielle Einsicht in diese Petition zu nehmen, so wie auch in die Gründe der jenseitigen Deputation einzugehen, und ich versichere, daß das Eingehen auf dieses Gesuch nur eine gänzliche Umgestaltung oder Aufhebung des dermaligen Schlacht- steuergesetzes zur Folge haben würde, es stellt sich also als zweck mäßig dar, dieser Petition keine weitere Folge zu geben. Präsident v. Gersdorf: Ich frage, ob die Kammer, wie die Deputation ihr-anräth, gewillt sei, dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer beizutreten? — Einstimmig Ja. — Vicepräsident v. Carlowitz: Ich erlaube mir nun, auf die Interpellation des geehrten Sprechers v. Zedtwitz zurückzu kommen. 'Was zuvörderst die Geschäftsrückstände der vierten Deputation im Allgemeinen anbetrifft, so scheue ich mich nicht, es auszusprechen, wie allerdings seit einigen Tagen ein mate rieller Geschäftsbanquerot vorlag. Formell bricht er aus in dem Augenblicke, wo ich, wie hiermit geschieht, erkläre, daß es rein unmöglich sei, alle Rückstände aufzuarbriten. Es liegt das aber auch in der Natur der Sache, ist ein Schicksal, dem die vierte Deputation nie entgehen wird, wenigstens so lange nicht, als Petitionen und Beschwerden r^och in den letzten Stunden der Ständeversammlung eingebracht werden dürfen, und, ein mal eingebracht, der Deputation zur Bearbeitung zugewiesen werden. Diesmal ist auch noch zu bemerken, daß gerade die wichtigeren und interessanteren Gegenstände erst in dm letzten Wochen, ja in den letzten Tagen aus der zweiten Kammer an die vierteDeputationihrerKammer gekommen sind. Uebrigensdürfte Alles dies auch der geehrte Sprecher aus seiner eignen Erfahrung zu bestätigen vermögen; denn diese Erfahrung zu machen, hatte er ebenfalls Gelegenheit, als er früher der vierten Deputation Vor stand. Unter diesen Umständen hältsich die vierte Deputation für gerechtfertigt. Wenn man aber noch gefälligst ins Auge fassen will, daß es nicht weniger als etwa sechzig schriftliche und ge druckte Berichte waren, welche die vierte Deputation im Laufe dieses, gegen die früher gehaltenen weit kürzeren Landtages er stattet hat, der vielen Bescheide, die auszuarbeiten waren, nicht zu gedenken, so dürfte wohl Niemand ohne Ungerechtigkeit der Deputation ihre Reste zum Vorwurfe machen. Was den ge rügten speciellen Fall betrifft, so hat also der Redner den Wunsch ausgesprochen, daß die v. Heldreich'sche Petition noch von der vierten Deputation zur Tagesordnung gefördert werden möge. Ich finde diesen Wunsch um so verzeihlicher, ja um so gerechter, als ich mich für diesen Gegenstand ebenfalls lebhaft interessire und ihn zu den wichtigeren zahle. Allein zuvörderst liegt es nicht in der Schuld der Deputation, daß der Herr Petent v. Heldreich, nachdem er sich in den ersten Monaten dieses Land tages mit der hannöverschen Verfassungsfrage, mit dem Pir- naischen Brückenbaus, mit einer, Aussicht in der sächsischen Schweiz, mit der dramatischen Afterkunstnnd einer veränderten Absolutionsformel beschäftigt hat, erst spät den glücklichen Gedanken, den Dresdner Abschoß aufzuheben, geboren hat. So ist es denn gekommen, daß an die vierte Deputation dieser Gegenstand erst vor 8 Tagen — sage vor 8 Tagen — aus der zweiten Kammer gelangt ist. Nichtsdestoweniger war es Pflicht der vierten Deputation, auch ihn noch schleunigst in Erwägung zu nehmen und er ist auch in der That gestern und noch heute früh berathen worden. Allein es zeigte sich bald, daß derselbe ein schwieriger ist, so daß, nachdem sogar der Bericht bereits gefertigt worden, es bisher nicht möglich gewesen, sich über den Bericht selbst und seinen Schlußantrag, ja sogar nur über die Motiven zu vereinigen. Nun weiß ich wohl, daß nicht jeder Bericht ein Emverständniß der Deputationsmitglieder enthal ten muß; ich weiß, daß es einer Deputation nicht gestattet ist und nicht gestattet werden kann, einen Gegenstand blos deshalb zurückzulegen, weil ihre Mitglieder sich nicht zu einem gemein schaftlichen Gutachten vereinigen können; allein soviel ist doch auch gewiß, daß zuvörderst festgestellt werden muß, wohin die Ansicht der Mehrheit und die der Minderzahl geht, und daß die Abfassung eines Berichtes bei getheilter Meinung einen weit größeren Zeitaufwand in Anspruch nimmt, als die eines Be richtes, worin sammtliche Mitglieder über das Gutachten ein verstanden sind. Unter diesen Umstanden steht nun freilich zu besorgen, daß diese Frage auf diesem Landtage in der ersten Kammer nicht mehr werde können berathen werden. — Ich füge aber noch einige Worte vielleicht zur Beruhigung des geehrten Sprechers bei. Ich kenne in dieser Angelegenheit seine indivi duelle Ansicht und darf, ohne eine Indiskretion zu begehen,
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