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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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L25 von Leichenwascherinnen für überflüssig hält, was schon aus andern Gründen mir nicht so erscheint. Fürst Schönburg: Da müßte erst ein neues Amende ment vorgelegt werden. Die vorliegende §. aber enthalt keinen Zwang und so scheint die Discussion keinen Zweck zu haben. v. Carlowitz: Ich bin der Ansicht der Regierung und halte dafür, daß Leichenwascherinnen angestellt werden müssen, damit cs Personen gebe, deren man sich bedienen kann, wenn man dies anders wünscht; ich halte aber auch umgekehrt dafür, daß Niemand gezwungen werden kann, sich einerLeichenwafcherin zu bedienen. Und das ist die Ansicht der Regierung, das ent spricht der zeitherigen Gesetzgebung, das endlich soll auch die Tendenz des neuen Gesetzes sein. Es kommt also nur darauf an, das Gesetz so zu fassen, daß man über dessen Absicht nicht zweifeln könne. Waren alle Mitglieder der Kammer mit die ser meiner Ansicht einverstanden gewesen, so glaube ich, würde es vollkommen genügen, wenn die Erklärung der Regierung in das Protokoll ausgenommen würde. Allein, habe ich den Herrn Bürgermeister Schill recht verstanden, so ist er ande rer Ansicht, so will er eine Verbindlichkeit für die Hinterbliebenen, Leichenwäscherrnnen zuzuziehen, aner kennen. Ist dies der Fall, dann freilich bleibt der Kammer nichts übrig, als ein Amendement anzunehmen, das dem Zwei fel begegnet und klar darlege, welches die Intention der Kammer sei und welches nicht. In dieser Rücksicht schlage ich die Ein schaltung der Worte: „wenn sie anders verlangt werden", und zwar nach dem Worte „Obliegenheit", vor; stelle aber zur Zeit noch kein bestimmtes Amendement, weil es möglich sein kann, daß ich den Bürgermeister Schill mißverstanden habe. Referent Bürgermeister Wehner: Ich glaube nicht, daß der Bürgermeister Schill mißverstanden worden ist, und ich bekenne, daß ich es immer dafür angesehen habe, daß durch das Gesetz die Leichenwascherinnen nicht nur bestehen sollen, sondern auch ein Zwang rückstchtlich ihres Gebrauchs stattsinden soll. Wenn nach dem Gesetz Belebungsversuche festgesetzt werden, so sind die Lekchenwäscherinnen nicht zu entbehren, denn ihnen sind diese Versuche übertragen. Nach alledem sehe ich nicht ein, wie die Leichcnwascherin zu entbehren ist und überhaupt nicht die Verbindlichkeit bestehen solle, diese Leichenweibcr zu gebrau chen wie die Lodtenbeschauer, da man den Zweck hat, durch sie Wiederbelebungsversuche veranstalten zu lassen. Prinz Io Hann: Ich muß der Ansicht Sr. Durchlaucht beistimmen. Es liegt bis jetzt kein Amendement vor, wonach die Bestimmung ausgenommen werden möchte, daß die An wendung der Leichenfrauen zwangsweise ausgesprochen werde. Bis jetzt war von einer solchen Verbindlichkeit wenigstens nicht die Rede, sondern nur von der Anstellung der Leichenwäsche- rinnen und ihren Obliegenheiten. Die Regierung hat diese Auslegung für richtig erklärt. Wenn nun die entgegengesetzte Erklärung angenommen werden soll, so muß ein Amendement gestellt werden. Präsident v. Gersdorf: Ich frage den Herrn v. Carlo witz , ob er das von ihm Angedeutere für ein Amendement er klärt? — v. C arlo witz: Nein, denn da die Ansicht, die ich theile, in dem Gesetze nicht ausgeschlossen ist, und die Regierung diese ausdrücklich gut heißt, da ferner die Kammer schweigt, oder wenigstens keines ihrer Mitglieder ein Amendement dagegen einbringt, so wüßte ich nicht, warum ich ein Amendement stel len sollte. Ich gehe also von meinem vorigen Gedanken wie der zurück. Präsident v. Gersdorf: Ich kann daher, wenn über diese §. nichts weiter geäußert wird, nun die Frage stellen: ob die Kammer die§. 9 annimmt? — Geschieht einstimmig. — Präsident v. Gersdorf: Wir werden nach der Ansicht des Herrn Referenten hier schließen, um die connexen Gegen stände nicht von einander zu trennen. Ich ersuche Sie also, Sich morgen früh 10 Uhr wieder zusammenzufinden. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung dieses Gegenstandes und ein Bericht der vierten Deputation. Die Sitzung wird um 2 Uhr geschlossen. Druck und Papier vo.n B. G. Teubner in Dresden Mit der Redactkon beauftragt: v. Gretschel
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