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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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eintreten soll, wenn der Concurrenten zu viele vorhanden sind, em Umstand, der dieses Verfahren eher empfehlenswert!), als verwerflich erscheinen läßt. Endlich 9) Petition der Gast-, Schänk- und Speise- wirthe zp Leipzig, die Erhebungsart der Gewerbsteuer be treffend. — Auch diese ist in der zweiten Kammer berathen und darauf ein abfälliger Beschluß gefaßt worden. Sie ist erst vor fünf Tagen an die erste Kammer gelangt. Dies sind die 9 Gegenstände, die von der vierten Deputa tion in Rest gelassen werden mußten. Prinz Johann: Der Herr Referent, in Bezug auf die Armenordnung, wird die Ehre haben, der Kammer die stän dische Schrift und Beilage, so weit sie beendigt sind, vorzu tragen. Es war aber bei der großen Zahl der einzelnen Punkte, die uns gestern bis 11 Uhr Nachts aufhielten, ganz unmöglich, sie ganz zu fertigen. Es wird also von der Deputation an die verehrte Kammer die Bitte gerichtet, zu gestatten, daß der Rest nach dem Auseinandergehen der Standeversammlung von dem Referenten gefertigt und von dem Directorium geprüft und vollzogen werde. Präsident v. Gersdorf: Nach erhaltener Ermächtigung der Kammer wird das Directorium kein Bedenken haben, und ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu geben. Referent Bürgerm. v, Groß tragt nun die ständische Schrift, den Erlaß einer Armenordnung betreffend u. s. w., insoweit sie entworfen, vor. Referent Bürgerm. v. Groß: Es war nicht möglich, mit der Ausarbeitung der einzelnen Bemerkungen weiter als zur 50. tz. zu kommen und Se. königl. Hoheit haben bereits in dieser Beziehung das Nöthige bemerkt. Präsident v. Gersdorf: Genehmigt die Kammer diesen Lheil der Beilage zur ständischen Schrift über die Armenord nung? — Wird einstimmig genehmigt. - Präsident v. Gersdorf: So wird er an die zweite Kam mer noch zu gelangen haben, und ich werde Gelegenheit neh men , den Herrn Präsidenten derselben davon in Kenntniß zu setzen, was es mit dieser Schrift für eine Bewandtniß hat, daß sie nur theilweise verlesen werden und Genehmigung erhal ten konnte, daß aber das Directorium in Bezug auf den übri gen Theil der Beilage von der verehrten Kammer Ermächtigung erhalten hat, zur Prüfung und resp. Vollziehung desselben. Zn solchen Dingen muß man die andere Kammer klar machen, ihr keinen Zweifel übrig lassen, damit sie nicht in den Fall komme, zu klagen. Es liegt das im Drange der Zeit und es wird diese Rücksicht gewiß auch von ihr gegen uns beobachtet werden. Prinz Johann: Ich bitte um Erlaubniß, die ständische Schrift und Beilage, wegen des Gesetzes über das Maas- und Gewichtswesen vorzutragen. (Es geschieht.) Referent Prinz Johann: Ich bemerke noch, daß nach träglich in der zweiten Kammer Beschluß gefaßt worden ist, über die Petition der von den Kaufleuten Schulze und Gen. Sie betrifft das Maaswesen und namentlich die Hohlmasse für Flüssigkeiten. Es ist diese Petition von uns nicht berücksichtigt wor den , weil nicht auf das Maaswesen eingegangen wurde. Die zweite Kammer hat aber beschlossen, sie der hohen Staatsre gierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Es wird dies un bedenklich sein, da die Wichtigkeit der darin gemachten Bemer kungen von den Herren Commissarien anerkannt worden ist, und ich werde der geehrten Kammer Vorschlägen, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten. Die Beilage werde ich nach her vortragen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob es der Kammer genehm ist, diesem von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse beizutreten? — Einstimmig Ja.— Prinz Johann trägt die Beilage zur ständischen Schrift, die Erlassung eines Gesetzes über das Maas- und Gewichts wesen betreffend, vor. Präsident v. G er sd orf: Ich frage: ob die Kammer mit dem Inhalte und der Fassung dieser Schrift und ihrer Beilage einverstanden ist?.— Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: So wird sie abgehen können, da sie drüben gefertigt worden ist. Bürgermeister Gottschald: Es ist auch in der zweiten Kammer die Berathung der Petition in Betreff der Hausirbe- fugniß der Sebnitzer und Oberlausitzer Weber abgehalten, und Vas Protokoll darüber uns zugestellt worden, aus welchem ich ersehe, daß die jenseitige Kammer dem Beschlüsse der ersten beigetreten ist. Es wird also auch über diesen Gegenstand Vie ständische Schrift zu entwerfen sein, und ich werde mich diesem Geschäft, im Ermächtigungsfalle, welchen die Kam mer für das Directorium ausgesprochen hat, unterziehen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es ist auch eine Schrift angelangt, welche in der zweiten Kammer entworfen worden ist, über die Petition des Abg. Coith um Vermittelung einer Verordnung über dm Buchhandel und das Buchdrucke reigeschäft. Ich habe diese Schrift geprüft und unserem Be schlüsse gemäß gefunden. (Diese Schrjft wird vorgetragen). Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer die Fassung und den Inhalt dieser Schrift genehmigt? — Wird einstimmig genehmigt. — Präsident v. Ger sdorf: So wird diese Schrift abgehen können, und der Herr Secretair v. Biedermann wird Ihnen
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