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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Hierauf erfolgt die Mitvollziehung des Protokolls durch die Kammermitglieder v. Zedtwitz und v. Watzdorf. Nachdem der Präsident der Kammer noch angezeigt, hatte, daß der Kammerherr Pflugk wegen überkommenen Unwohlseins und der Generallieutenant v. Miltitz wegen fortdauernder Unpäßlichkeit entschuldigt seien, wurde zum Vortrag aus der Registrande geschritten. Auf ihr war eingetragen: 1) Der Kammerherr Ziegler und Klipphaus en stellt einen Antrag die Oeffentlichkeit der Verhandlungen in der er sten Kammer betreffend. Präsident v. Gersdorf: Es ist der Antrag einesKammer- mitgliedes und wird an die dritte Deputation zu verweisen sein. PrlnzIohann: Oeffentlichkeit findet schon statt, und ich sehe nicht ein, was noch für ein Antrag zu stellen wäre. Fürst Schönburg: Es ist der Antrag eines Ständemit gliedes und würde wohl zuvörderst zu verlesen sein. Dies geschieht durch den Secretair Ritterstädt, wie folgt: " Der Einhundert und fünf und dreißigste Artikel der Ver- faffungsurkunde des Königreichs Sachsen bestimmt unbe schränkt: „Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich." Auch der Entwurf zur Landtagsordnung bestimmt gleich falls in seinem acht und dreißigsten Artikel: „Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich." — Die Bestimmung zur Oeffentlichkeit der Sitzungen ist also allgemein und unterliegt keiner Einschränkung. Die zweite hohe Kammer hat diesen Artikel als Princip so erkannt und in Anwendung gebracht. In der ersten hohen Kammer hat sich aber gleich im Anfänge der konstitutionellen Landesversammlung eine beschrankende Anwendung herausge stellt und ungeachtet wiederholter Petition keine dem wahren Sinne des Grundsatzes entsprechende Anwendung finden lassen. Wenn nun auf diese Art eine Differenz in d,er Anwendung eines Princips der Verfassung nicht ohne Nachtheil sein dürfte, so ist es, von hoher Wichtigkeit, daß entweder Einheit in der Anwendung eines klar bestimmenden Princips eintritt, oder die Gründe für das abweichende Verfahren herausgestellt werden möchten. Ich ersuche'daher die hohe Kammer, diesen Gegenstand einer Berücksichtigung zu unterwerfen und in Berathung zu nehmen und entweder den Grundsatz in unbeschränkte Wirksam keit zu setzen oder von der hohen Staatsregierung eine authen tische Interpretation einzuholen, ob und warum in der ersten hohen Kammer das Princip in Beschränkung in Anwendung gesetzt werden müsse. Dresden, den 16. December 1839. Ziegler und Klipphausen. Ziegler und Klipphausen: Gleich in der ersten Sitzung habe ich aufmerksam gemacht auf die Differenz, welche in Ansehung dieses Punktes in beiden Kammern hergeht; allein es schien mir damals, als ob man wünsche', ich möchte meine Ansicht in einer besondern Petition vorlegen. Ich habe diese Ansicht befolgt und diese Petition eingereichr. Da die Paragraphe oder Artikel unbeschränkt dasteht, und Oeffentlich keit einmal Princip ist, so liegt es auf der Hand, daß ein Ge schlecht davon nicht ausgeschlossen werden kann. Auch ist in der zweiten Kammer dieser Grundsatz angenommen worden. Ich kann mich nicht überzeugen, daß die Paragraphe oder der Artikel eine solche Beschränkung zulasse. In so fern es nun eine feste Bestimmung der Constitution ist, so möchte es aller dings als eine Principfrage gelten, und als solche habe ich es auch vorgestellt. Bürgermeister Hü bl er: Es ist der Antrag des Abgeord-, neten Ziegler materiell ganz derselbe^ der bei den frühem beiden Landtagen von ihm an die Kämmer gebracht worden. Damals hat man Bedenken getragen, die Petition zur Berichterstattung erst an eine Deputation zu verweisen, vielmehr die Discussion sofort darüber eröffnet. Es dürste sehr wohl auch heute der Erwägung der Kammer anheim zu geben sein, ob die Discussion überden Antrag sofort beginnen, oder derselbe an die dritte Depu tation zur Berichterstattung abgegeben werden soll. Ich bitte den Herrn Präsidenten, deshalb eine Frage an die Kammer zu richten. Ziegler und Klipphausen: Die Umstände sind nicht mehr so, wie sie damals waren. Als ich früher meinen Antrag stellte, hatte sich die zweite Kammer darüber noch nicht entschieden, und die Oeffentlichkeit auch in dieser Beziehung als Princip in Geltung gesetzt. Hierdurch hat sie den Beweis gegeben, daß meine Ansicht wenigstens nicht aus der Luft gegriffen, sondern die Oeffentlichkeit hier unbeschränkt zu erklären sei. Das ist der Grund, warum ich bitten muß, daß meine Petition an die Deputation abgegeben werde. Präsident v. Gersdorf. Ich glaube, das Einfachste ist, wenn sofort eine Frage darauf gestellt wird: ob die Kammer über den Antrag hinweggehe, oder denselben an die Deputa tion verweisen wolle? dann würden wir die Meinung der Kam mer sogleich erfahren. v/B eu st. Ich glaube, wir können über den Gegenstand, der schon am vorigen Landtage abgehandelt worden ist, so schnell als möglich weggehen. Präsident v. Gersdorf. Ich werde demnach die Frage an die Kammer richten: „ob sie den Gegenstand an eine De putation verwiesen sehen wolle?" — Wird von 27 gegen II Stimmen verneint. — Eben so wird die Frage desPräsi - dent en. will die Kammer den Gegenstand beilegen? — von 32 gegen 6 Stimmen bejaht. — Ferner steht auf der Registrande: 2) Karl Friedrich Naumann zu Langcnstriegisbei Oederan bittet um- Ersatz einer durch Brandunglück vernichte ten , ihm zugehörigen Summe von 481 Thlrn. Cassenbillets. (An die 4. Deputation.) — 3) Der Special-Ablösungs-Com- missar Hxrrmann Friedrich Drasdo zu Dresden bittet um Verwendung bei der hohen Staatsregierung für die Bewil ligung von angemessenen Prämien und Kostenzuschüssen aus Staatsmitteln an solche Gemeinden, welche eine totale Zusam menlegung ihrer Grundstücke vornahmen und einer Unter stützung bedürfen. (An die 4. Deputation.) — 4) Protokoll.
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