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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sten Zimmer und die kleinsten Räume von Menschen bewohnt und benutzt, so daß also für eine Leiche der nöthige Raum nicht vorhanden ist. Auch im Separat-Voto ist zugegeben, daß ausnahmsweise solche Falle vorkommen können, und ich glaube, auch selbst auf solche Ausnahmen müsse bei einer so hochwichti gen Maßregel, wie die vorliegende, Rücksicht genommen wer den. In solchen Ausnahmefallen aber blos auf die Nächsten liebe her Anverwandten oder Nachbarn zu rechnen, dies scheint mir eine zu wenig sichere Grundlage darzubieten, als daß der Staat bei einer neuen Einrichtung darauf bauen könnte; mir wenigstens würde der Erfolg sehr problematisch erscheinen. Es kommt hier aber auch noch eine andere'Rücksicht hinzu, warum Leichenkammern selbst an solchen Orten, wo sämmtliche Häu ser so beschaffen sind, daß es an dem nöthigen Raume zur Auf bewahrung einer Leiche nicht mangelt, dennoch nothwendiges Bedürfniß sind, nämlich um der weitern Ansteckung von Krankheiten vorzubeugen, also besonders in Fällen, wo Epi demien herrschen. Hier scheint nun die Entbehrlichkeit der Lei chenkammern weder im Allgemeinen noch in relativer Hinsicht behauptet werden zu können. Was den zweiten Punkt wegen 'des Kostenaufwandes anlangt, so kann ich diesem einiges Ge wicht allerdings nicht absprechen. Indessen scheinen die Ko sten und die davon hergeleiteten Schwierigkeiten bei der Aus führung nicht so bedeutend §u sein, daß man deshalb von der ganzen Maßregel absehen müßte. In großem Gemeinden', wo viel Beitragspflichtige vorhanden sind, wird diese Maßre gel gewiß ohne Schwierigkeit zur Ausführung kommen kön nen; also würde nur von kleineren und ärmeren Gemeinden die Rede sein, denen allerdings, wie nicht verkannt werden mag, eine nicht unbedeutende Last erwachsen dürfte. Indessen ist doch zu bedenken, daß hier eine Maßregel in Frage ist- die durch Rücksichten des allgemeinen Wohls geboten wird. Ueber- dies ist ja auch im Gesetze ausgesprochen, daß mit möglichster Schonung verfahren werden soll, und es hat auch die Deputa tion in dieser Hinsicht noch einen besonderen Antrag gestellt. Also läßt sich mit Zuversicht erwarten, die hohe Staatsregie rung werde bei der Ausführung der Maßregel die Beschaffen heit der Gemeinden und die vorhandenen Mittel berücksichtigen. Im äußersten Falle könnte vielleicht auch ganz armen Gemein den aus Staatscassen ein Zuschuß, oder wenigstens ein Vor schuß verabreicht werden. Ich will zur Zeit von einem An träge .in letzterer Beziehung absehen, und habe nur geglaubt, die ses Auskunftsmittel annoch erwähnen zu müssen, um die Mög lichkeit der Ausführung darzuthun. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, der Aeußerung im Separat-Voto zu ge denken, welche die Zuziehung der Rittergutsbesitzer zu der fraglichen Einrichtung als eine Härte bezeichnet, da sie bei sel biger nicht betheiligt seien. Ich muß zugeben, daß zunächst das persönliche Bedürfniß der Rittergutsbesitzer hier nicht in Betracht kommt, allein auf der andern Seite muß ich doch zur Erwägung anheim geben, daß in Fällen, wo es sich um die Einführung einer allgemeinen heilsamen Maßregel handelt, auch die Rittergutsbesitzer in Bezug auf ihre Gemeinden, denen sie als Gerichtsobrigkeiten vorstehen, und gegen welche sie, so wie Rechte, so auch Pflichten haben, sich nicht ausschlie ßen können. Dem Uebelstande aber, daß durch die Einfüh rung dieser Maßregel die Rittergutsbesitzer allzusehr belastet werden könnten, ist durch den am Ende des Deputationsgut achtens ersichtlichen Vorschlag zweier Deputationsmitglieder vorgebeugt worden, welcher dahin geht, daß die Hälfte des Aufzubringenden nach Maßgabe der Einwohnerzahl repartirt werde, so daß also nur noch die andere Hälfte auf den Grund besitz fallen würde, und dabei kommen natürlich nicht nur die exemten Grundstücke, sondern eben so gut, und wohl noch mehr auch die übrigen Grundstücke in Betracht. Diese Last scheint demnach nicht so bedeutend zu sein, daß sie einen Grund gegen die Einführung einer so wichtigen Maßregel abgeben könnte. Endlich kann ich nicht unterlassen zu bemerken, daß es doch höchst bedauerlich wäre, wenn eine so wohlgemeinte und so wohlthätige Einrichtung, wie die vorliegende, blos . daran scheitern sollte, daß sie mit einigen pecuniairen Opfern verbunden ist. Ich kann daher nur anrathen, daß der Gesetz entwurf auch m dieser Beziehung angenommen werde, und zwar um so mehr, da er, wie schon gestern von Seiten des Herrn Bürgermeister'Hübler erwähnt wurde, noch weit hinter den ständ ischen Anträgen zurückgeblieben ist. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B° G. Leubner in Dresden Mit der Redaktion beauftragt! I). Tret sch er.
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