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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheil uu gen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. Dresden, am 20. December. 1838. Neunte öffentliche Sitzung am 17. December 1839. ' (Neschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten De putation über den Entwurf einer Todtenschau und der Anlegung von Leichcnkammern. (Allgemei ne Berathung in Betreff der Leichenkammern. — Beson dere Berathung der §§. 10 bis 1Z. — Berathung einiger der Ausführungs-Verordnung und Instruction für die Todten- beschauer). v. Watzdorf: Da ich der Minorität der Deputation an gehöre, so halte ich mich verpflichtet, mit wenig Worten meine abweichende Ansicht zu rechtfertigen. Ich bin durchaus der Meinung, daß zu Einführung einer geregelten Todtenschau die Anlegung von Leichenkammern nicht nothwendig sei. Die Motiven des Gesetzentwurfs rechtfertigen vorzüglich die An legung der Leichenkammern aus gesundheitspolizeilichen Rück sichten für die Hinterlassenen. Also für den Fall, wenn eine dichte Bevölkerung und Mangel an Raum die Aufbewahrung der Verstorbenen in den Wohnungen der Ueberlebenden nicht' gestatten, wünscht man die Leichenkammern. Nun gebe ich anheim, ob dieß Werhältniß auf dem platten Lande die Regel sei; im Gegentheil glaube ich behaupten zu können, daß es dort gewöhnlich an dem nöthigen Raume zu Unterbringung einer Leiche nicht fehlen dürste, und daß Falle, wo die erforderlichen Räumlichkeiten nicht vorhanden waren, nur zu den Ausnah men gehören, für diese aber kann man meiner Ansicht nach un möglich blos beide gesetzliche Bestimmungen treffen. Sollte auch der Fall eintreten, daß in der engen Behausung eines Tagelöhners oder Häuslers nicht Raum vorhanden sei, nur eine Leiche unterzubringen, so giebt es noch andere Mittel auf dem Lande; es sind dort Lokalitäten vorhanden - die für den Nothfall ausreichen, ich rechne dahin das Gemeindehaus, das Spritzenhaus, welche dazu benutzt werden können, für den Fall von Epidemien zur Unterbringung von Leichen. Berück sichtigen Sie aber, meine Herren! auf der andern Seite, die Verhältnisse der ländlichen Gemeinden; erwägen Sie, daß das Grundeigenthum daselbst in letzterer Zeit, namentlich für Ablösungs-,Landesvermessungs- ündBonitirungskoften wahrlich ungewöhnliche Opfer genug gebracht hat; hüten wir uns daher diese Lasten durch neue, zwar wohlgemeinte, aber überflüssige Institute zu veryrehren! Dann aber steht unserer Ansicht noch i. w. zur Seite, daß Vorgänge in auswärtigen Staaten hinsichtlich der zwangsweisen Errichtung von Leichenhäusern meines Wissens nicht vorliegen. Es ist zwar gesagt wordett, daß Leichenhäuser in andern Staaten existirten, allein es fehlt noch darüber an glaubhafter Nachricht, in wieweit sie sich bewährt und allgemein verbreitet haben. Stellt sich in Städten bei einer dichten Bevölkerung dies Bedürfniß heraus, so wird die Re gierung Gelegenheit finden, durch freiwillige Vereinigung der Beteiligten für die Anlegung von Leichenkammern förderlich mit zu wirken. Prinz Johann: Da die sämmtlichen Mitglieder der De putation zur Bekämpfung ihrer Ansicht ihre Pfeile bereits ver schossen zu haben scheinen, so glaube auch ich, als Mitglied der Majorität nicht zurückbleiben zu -dürfen. Ich erlaube mir zunächst die Gründe anzugeben, welche die Minorität für ihre Ansicht aufgestellt hat. Hier begegne ich zunächst dem Ein wande, daß die behauptete Besorgniß vor dem Lebendigbe grabenwerden den Charakter einer vorübergehenden Tagesmei nung an sich trage. Ich glaube aber, daß in unfern gesell schaftlichen Verhältnissen und Einrichtungen gerade etwas liege, was die Möglichkeit des Lebendigbegrabenwerdens nicht ganz ausschließen dürfte. Es möchte wohl nicht ganz abzuleugnen sein, daß unser-hochtivilisirtes Zeitalter bei weitem nicht mehr die Spuren der frischen Lebenskraft an sich trage, welche die früheren einfacheren Lebensverhältnisse mit sich brachten, na mentlich scheinen jetzt nervöse Krankheiten immer mehr und mehr Fuß zu fassen. Daher glaube ich, daß allerdings in unserm geselligen Zustande jene Gefahr größer ist, als man von der andern Seite wähnt. Doch dies sei nur nebenbei gesagt; der Hauptangriff auf den Gesetzentwurf ist von der Ansicht aus geschehen, daß der Zweck des Gesetzes die Anlegung von Lei chenkammern überhaupt nicht erheische, und daß die letzteren nicht sowohl für die Verstorbenen, sondern für die Ueberle benden nothwendig seien. Jndirect sind sie allerdings für die Verstorbenen bestimmt, eben weil es unmöglich wird, die ge setzliche Maßregel der Todtenschau ohne solche durchzuführen; direct aber ist freilich auch für die Ueberlebenden diese Einrichtung von Nutzen, welchen in vielen Fällen die Wegschaffung des Leichnams allerdings wünschenswerth sein muß. Insofern also dürfte hier wohl eine Verwechselung derBegriffe obwalten. Ich komme hier auf den ersten Punkt zurück: es ist die Not wendigkeit der Errichtung von Leichenkammern in Zweifel ge setzt worden. Nun bekenne ich, meine Herren, wer den Zweck 1
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