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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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will, darf auch die Mittel nicht scheuen. Viele der Herren aber, die namentlich aus dem Gebirge und Voigtlande sind, werden es Vestatigell, düst es Wiele Orte auch auf dem platten Lande giebt, wo die gedrängte Bevölkerung es unmöglich ge stattet, die Leiche bis zum gesetzlichen Lage der Beerdigung in der Wohnung des Verstorbenen aufzubewahren, abgesehen von der Gefahr der Ansteckung. Wenn mehre Familien vielleicht in einem Zimmer beisammen wohnen, so wird es gewiß unmög lich fallen, die Leiche im Hause zu behalten ; was soll nun der Todtenbeschauer thun,? soll er sie zwingen, der gesetzlichen Vorschrift machzugehen ? oder soll er verlangen, daß die Ueber- lebenden ausziehen ? gesetzt, man wollte das letztere verlangen, sossragtes sich: wohin sollen sie ziehen ? Es heißt, der Nach bar Eann sie aufnehmen; aber wer will diesen zwingen sie auf zunehmen? Daß man hierbei, wie im Mandate von 1792 geschieht, auf die christliche Liebe sich beziehen könne, das muß ich dahm gestellt sein lassen; ich für meine Person glaube, daß es leider im Jahre 1839 nicht mehr möglich ist, auf die väter liche Art, wie damals, zu regieren und auf die nachbarliche Freundschaft beider Gesetzgebung zu rechnen. Nun aber komme ich auf die Hauptfrage: ist die Sache auch wirklich ausführbar? In dieser Beziehung getraue ich mir denn nun allerdings kein bestimmtes Urtheil abzugeben; ich muß vielmehr auf die Er fahrung derjenigen Herren proyociren, die mit den Verhältnissen des Landes genauer bekannt sind. Jedoch dürfte einiger Be ruhigungsgrund auch in dem Gesetzentwürfe selbst enthalten sein.. Einmal nämlich ist die Anlegung von Leichenkammern im Gesetzentwürfe durchaus nicht unbedingt geboten, sie soll nur da statt finden, wo das Bedürfniß es erheischt, und daß dieses in vielen Orten des Landes versiegen werde, scheint mir unbestreitbar zu sein. Dann aber, wenn wir die Sache näher betrachten, handelt es sich hier nicht um einen Aufwand, den eine einzelne Comrnun zu bestreiten hat, sondern der mehre Comrnunen angeht; diese sollen gemeinschaftlich den ganzen Aufwand tragen. Nächstdem glaube ich aber auch, dieser Auf wand werde wohl nicht so bedeutend sein. Gewiß wird auch die Regierung dann Nachsicht gestatten, wenn eine geeignete Lokalität zur Anlegung einer Leichenkammer nicht sofort auszu- mitteln ist; ich glaube aber auch, es werde sich öfterer dazu Gelegenheit darbieten, ohne daß es in allen und jeden Fällen nothwendig sei, durch Aufbau aus frischer Wurzel ein solches Gebäude herzustellen; in vielen Fällen wird man das umgehen können. Was den praktischen Gesichtspunkt anlangt, so habe ich allerdings, wie schon erwähnt in dieser Beziehung mir Belehrung von denjenigen Mitgliedern der Kammer zu erbitten, aber das wünsche ich, daß beide Gesichtspunkte im Auge be halten werden möchten, nämlich in Bezug auf die Frage: ob die Gemeinden allenthalben im Stande sein werden, den erfor derlichen Aufwand zu erschwingen, aber auch in Betreff der Frage, ob nicht an vielen Orten die Nothwendigkeit vorliege, Leichenkammern einzurichten. Secretair Freiherr v. Biedermann: Ich glaube aller dings, daß es Dörfer giebt, wo eine solche Anstalt ein noth- wendiges Exfocherniß ist. M giebt Orte, wie ich deren na mentlich in meinem Bezirke aufzahlen könnte, wo zu 50 Perso nen in einem Hause beisammen wohnen, wo 'eiüe einzelne Stube selbst unter mehre Familien getheilt ist, und wo folglich kein Plätzchen mehr übrig ist, einen Leichnam aufzubewahrem Aber auch in die Nachbarschaft können solche Leute ihre Zu-, flucht nicht nehmen, denn überall ist der Platz bereits aufs äu ßerste vertheilt. Doch muß ich solche Falle immer nur als Ausnahme bezeichnen, die Mehrzahl der Dörfer wird das Bo-' dürfrnß von Leichenkammern nicht fühlen.' Jedenfalls bin ich' überzeugt, daß fast ohne Ausnahme die Dorfgemeinden drin gend um Verschonung bitten und die Behörden mit dergleichen Gesuchen würden behelligt werden; ein großer Theil der Dorf gemeinden wird sich an den Kostenpunkt stoßen,, denn aller dings ist nicht zu verkennen, daß sie jetzt schon ohnedem sehr angegriffen werden. Fast überall werden neue Schulgebäude errichtet, die Ablösungskosten sind sehr beträchtlich, auch scheut man das Mittel, durch Exborgung eines Capitals den Auf wand zu decken. Eine andere Schwierigkeit wird in der Be schaffung der Localitäten liegen. Man kann keinem Hausbe sitzer zumuthen, daß er in seiner Nachbarschaft eine Leichenkam mer anlrgen lasse; es wird also kein anderes Mittel übrig blei ben , als die Gottesäcker dazu zu verwenden. Diese sind aber in der Regel so beschränkt, daß häufig die Ausführbarkeit der Anlegung eines solchen Gebäudes geradezu unmöglich fallen dürfte. Es werden auch Leute, die irgend nur im Stande sind, den Lodten unterzubringen, sich nicht entschließen, den selben dorthin zu schaffen. Dies leitet mich dahin, noch auf einen andern Umstand Aufmerksam zu machen. Ich glaube nämlich, es werde bald dahin kommen, daß Niemand mehr die Verstorbenen in der Leichenkammer unterbringen werde. Was wird nämlich geschehen, wenn ein Selbstmörder, dessen Zustand noch zu Wiederbelebungsversuchen Veranlassung giebt, irgend wo schnell untergebracht werden soll? er wird in die Leichenkam mer geschafft werden müssen. Ist das nun aber einmal ge schehen, so wird dann kein Mensch mehr daran denken, einen geliebten Lodten dorthin zu bringen. In dieser Beziehung sind die Vorurtheile in Dörfern größer, als man sich, denken sollte, in manchen Dörfern — ich spreche hier aus Erfahrung — sind diese Vorurtheile so groß, daß man sich kaum einen Be griff davon machen kann; man darf in dieser Beziehung das Land nicht mit größern Städten verwechseln. Aber doch wird kein anderes Mittel übrig bleiben, als den Selbstmörder, mit dem Wiederbelebungsversuche stattsinden sollen, dorthin zu schaffen, und dann wird am Ende gesetzlicher Zwang angewen det werden müssen, wenn die Bewohner des Ortes ihre Lodten in die Leichenkammer bringen sollen. Graf v. Einsiedel: Nach dem, was in denVorlagen als Aeußerung berühmter Aerzte (Clarus, Radius) zu finden ist — dürfte zu Wiederbelebungsversuchen immer ein Haupthinderniß der Transport eines für scheintodc Gehaltenen sein, so daß das - Fünkchen Leben noch wahrend dessen verlöschen kann. Hiegegen also Mittel aufzusinden, müßtedasHauptbestrebenbei der guten .
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