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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Absicht, die in dem vorliegenden Gesetze waltet, sein. Ich möchte hieserhalb unter uns Allen, die wir hier bemthen, wirklich nach glücklichen Ideen, die dieserhalb Jemandem beifallen könnten, einzeln herumfragcn. Finden wir deren keine, wirksam und ausführbar scheinende, sind uns keine Beispiele und Erfahrun gen von geglückten Wiederbelebungsversuchen in den sogenann ten Leichenha'usern dargelegt worden, so wähle man wenigstens die nächste Mittelstraße in Unkosten und Einrichtungenals För derung der guten Absicht, als Sicherungsmittel gegen Conta- gien, als Gesundheitsmaßregel, und suche die Leichenkammev mit derjenigen Schonung und Geduld in Ansehung der Kosten, welche der Gesetzentwurf einräumt, um wenigstens Gutes hiebei zu fördern, um, , wenn jene nicht völlig beruhigende Ent deckung der unbedenklichen Fortschaffung entseelt scheinender Verstorbener noch zurück ist, dennoch die Todtenbeschauung und etwaige Wiederbelebungsversuche erfolgreich machen zu können. Secretair Bürgerm. Ritterstädt: So gering auch die Anforderungen sind, welche der Gesetzentwurf in Bezug, auf die Anlegung von Leichenkammern stellt,,so bin ich doch.der Ueberzeugung, daß die Ausführung desselben manchen, na mentlich.kleinern Gemeinden, zur großen Last gereichen werde, zumal da sie in der neuern Zeit, wie auch schyn von mehren Seiten her erwähnt wurde, eine Menge.gemeinschaftliche Ko sten zu tragen gehabt haben. Gleichwohl scheint aus den Grün den, welche theils die hohe Staatsregierung in den Motiven zum Gesetzentwürfe entwickelt hat, theils auch in der Kammer bereits angeführt worden sind; die Anlegung solcher Leichen kammern eine sehr wünschenswerthe, Einrichtung zu sein, und ich wünschte nicht, daß dieselbe blos des Kostenpunktes halber aufgegeben werden möchte. Daß der Fall sehr häufig vorkom men werde, wo man, um eine zweckmäßige Lvdtenschau einzu richten, ohne daß den Ueberlcbendcn eine Gefahr erwachse, der Lekchenkammern bedürfen wird, das, glaube ich, wird kaum eines weitläufigen Nachweises bedürfen. Ich theile in dieser Beziehung die bereits ausgesprochene Meinung, daß, wenn man die Sache nicht ganz aufgeben will, man auch die Mittel aufsuchen müsse, wie sie auszuführen sei, ohne daß die ärmeren Gemeinden zu sehr dadurch bedrückt werden. Darum erlaube ich mir, zu dem von der Deputation bereits zu §. 10 vorgeschla genen Antrag noch einen besondern zu stellen, welcher dahin geht, daß den dürftigen Gemeinden einige Geldunterstützungen gereicht werden möchten, wie auch schon vorhin vom Herrn Domherrn 0. Schilling erwähnt wurde. Sollte dieses Äus- kunstsmittel nicht zu erreichen stehen, dann würde ich mich ent schließen müssen, lieber dem Gutachtender Minorität beizutre ten, indem ich mich dann damit trösten würde, daß, wenn man das Vollkommne nicht erreichen kann, man am Ende auch mit dem Unvollkommenem zufrieden sein muß. Ich würde mich dabei zugleich der Hoffnung hingeben, daß es der Regierung selbst gelingen werde, durch Aufforderung der Gemeinden, we nigstens derer, bei denen die Sache nicht mit zu.großen Schwie- 1.10. rigkeiten verknüpft ist, es dahin zu bringen, daßjdurch freiwillige Vereinigung Leichenkammern errichtet werden. ' v. Carlo wktz: Es ist mir nichtganz leicht geworden, mich in dieser Angelegenheit von der Ansicht der Mehrheit dir Depu tation und also von dem Gesetzentwurf zu trennen,'einmal des halb', weil es ein ständischer Antrag ist, der, wie ich leider be kennen muß, die hohe Staatsregierung inducirt hat, und'dann deshalb, weil eine gewisse, ich möchte sagen, überspannte Philanthropie und Humanität sich hin und wieder im Publicum dieses Gegenstandes bemächtigt hat, und man, wenn .man nicht sofort ihr beittitt und für die Anlegung von Leichenhäusem stimmt, fast Gefahr läuft, für einen halben Anthropophagen oder etwas dem Aehnliches zu gelten. Indessen ist es unsere Pflicht, unserer Ueberzeugung zu folgen, und ich folge'ihr. Ich'habe vom ersten Wage an, als der Gegenstand att die Kam mern gelangte, die Ueberzeugung in mir gewonnen, daß/ so wohlmeinend auch die Absicht der Regierung sei, sie dennoch eine verfehlte sei, und muß theils an der Nothwendigkeit dieser Maßregel, theils an der Möglichkeit der Ausführung derselben zweifelst. In dieser meiner Ansicht bin ich während der.De- putationsberathungest immer noch mehr bestärkt worden, und ich kann daher nicht umhin, an dem Minoritätsgutachten fest zuhalten. Manches ist dagegen erinnert worden, allein es sei mir erlaubt, dem Einiges entgegen zu stellen. Man ver gißt — scheint es mir — daß man die Leichen'ja schon z'either antergebracht habe, oder ist die zunehmende Bevölkerung, erst seit gestern und heute eingetreten? Der Zustand, bei dem man jetzt ohne Klagen ausgekommen ist, dauert schon seit 40 Jahren. Ist es nun in diesen 40 Jahren möglich gewesen, auch in außerordentlichen Fällen, Leichen ohne Beschwerde Un terzubringen, so wird es auch fernerhin möglich sein. Ueber- haupt mag man nicht verkennen, daß, wenn mast jetzt vor zugsweise als Gesichtspunkt aufstellt, daß es sich bei Un terbringung der Leichen um Berücksichtigung der Ueberlebenden handle, man den Gegenstand auf ein ganz anderes Feld über- uhrt, als auf dem er ursprünglich sich bewegte. Am vorigen Landtage wurde diese Rücksicht reiner aufgefaßt, was hatte man damals im Auge? Nichts andres als die Beseitigung der Mög lichkeit des Lebendigbegrabenwerdens; an eine Beschwerde oder Gefahr für die Ueberlebenden durch, den langen Aufenthalt der Leiche im Hause, dachte man damals fast nicht. Immittelst hat sich die Lage der Sache wesentlich verändert. Die hohe Staatsregierung in ihrer Weisheit ist selbst von der Idee zu rückgekommen, daß man Leichenkammern anlegen müsse, um Wiederbelebungsversuche darin anzustellen; sie stimmt jetzt für die Anlegung von Leichenkammern um der. zurückgelassenen Le benden und nicht mehr um der Scheintodten willen. Wenn nun aber dies der Fall ist, so mag man mir wenigstens nicht entgegen halten, daß ich, wenn ich mich jetzt gegen den Ent wurf erkläre, in so offenbaren Widerspruch mit dem frühem Beschlüsse der Kammern trete. Es wird ferner bemerkt, es könnten einzelne Falle nicht nur in Städten, sondern auch auf dem platten Lande Vorkommen, wo eine zu dichte Bevölkerung .1*
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