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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Anlegung von Leich enkammern dringend erheische; allein, wie schon von anderer Seite her erwähnt wurde, ein Gesetz wird für die Regel, und nicht für die Ausnahme gegeben, und jene Fälle sind gewiß nur Ausnahmssälle. Daher kann ich mich 1>enn auch mit, einem gesetzlichen Gebote der Anlegung von Leichenkammern nicht vereinigen, denn wo in Städtendas Bedürfniß sich zeigt, da mag man sich freiwillig vereinigen und Leichenkammern anlegen, wie es jetzt schon der Fall gewe sen, wo eine gesetzliche Vorschrift diesfalls nicht vorhanden war. Giebt es also, schon Leichenhäuser in Städten, die durch freiwillige Beitrage oder milde Stiftungen entstanden sind, so wird auch an deren weiterer Errichtung durch solche Mittel nicht zu zweifeln sein, nur ein Zwangsgesetz wünsche ich nicht einge- führt..zu sehen. " Verwendet man sich ferner für einen Zuschuß aus Staatskassen, um so der Maßregel mehr Eingang zu ver schaffen, so ist das, für mich ebenfalls keine ansprechende Idee, Zuschüsse aus Staatskassen werden schon ohnedem für mannig fache Zwecke erfordert, ich erwähne hier nur der bedeutenden Zuschüsse, die die neuere Organisation des Volksschulwesens erheischt, für diese Zwecke sind, wenn ich nicht irre, am vori gen Landtage allein 45,00V, Thaler postulirt worden, und diese sollen noch nicht ausreichen. Soll aber immer noch mehr ge geben werden, nun so würde ich wenigstens dafür stimmen, daß man dieses Mehr auf Zwecke verwende, die gemeinnütziger sind, als der Leichenkammerbau. Man hat die Rittergutsbesitzer zu Beiträgen zuziehen wollen, und für deren Zuziehung haupt sächlich geltend gemacht, daß, wo man Rechte habe, dem auch wohl Pflichten gegenüber stehen. Das ist nun zwar über all der Fall, und wird von mir zugestanden; allein verschwei gen kann ich nicht, daß in neuerer Zeit und namentlich seitdem Jahre 1831 für die Rittergutsbesitzer und ihre so hochgepriese nen Rechte die Zeit der Ebbe, für ihre Verpflichtungen aber die Zeit der Fluth eingetreten sei, und daß dieser Zustand der Dinge mir noch immer fortzuwähren scheint. Es ist weiter erwähnt worden, daß der Kostenaufwand nicht so bedeutend sein könne, als er von mir geschildert worden fei. Ich gebe das zu, aber nur für die wenigen Ausnahmssälle, wo sich der Einbau einer Leichenkammer in ein bereits vorhandenes Gebäu de ausführen läßt; allein das sind jedenfalls nur Ausnahmen und wohl sehr seltene Fälle. Wo giebt es einen Einwohner auf dem Lande, dem es gleichgültig sein werde, ob man in sein, wenn auch vielleichtausreichenden Gelaß bietendes Gehöfte eine Leichenkammer einbaut? Es ist das eine Nachbarschaft, die man sich möglichst fern zu halten pflegt, da schon ansteckende Krankheiten Besorgnisse erregen können. Doch das führt mich zu dem Grunde, der gegen mich von ansteckenden Krankheiten hergelcitet wird. Man sagt, in diesem Falle werde sich die Errichtung von Leichenkammern als nöthwendig darstellen, um die Hinterbliebenen vor einer etwaigen Ansteckung zu sichern'. Mein glücklicherweise sind Epidemien nurAusnahmssälle, und dann laßt sich für solche Ausnahmefälle, ohne besondere fort dauernde und gesetzliche Zwangsmaßregeln das Nöthige thun. Nehmen wir den Fall, wie er schon vorgekommen ist, der nämlich, wo die Cholera die Grenzen unseres Vaterlandes be drohte. Wer hätte damals an ein Gesetz gedacht, welches etwa vorschriebe, es solle fortan in jedem Orte des Landes ein be^ sonderes Krankenhaus erbaut werden. Nein, das ist nicht ge^ schehen, sondern man hat nur einzelne schon vorhandene Ge bäude dazu interimistisch eingerichtet, und nachdem die Gefahr vorüber war, diese Gebäude wieder andern Zwecken zugcführt. Das aber kann man auch wieder machen. Treten Epidemien ein, und fehlt es an der nöthigen Räumlichkeit die Leichen uw- terzubrkngen, so mag man zu einer ähnlichen transitorischen Maßregel seine Zuflucht nehmen, und bedarf dazu keines blei benden Gesetzes. Daß man aber besondere stehende Leichen^ kammern errichre, um in wenigen einzelnen Fällen gebraucht zu werden, und dabei doch eine fortwährende Last der Gemein den zu sein, dafür bin ich nicht. Man könnte sonst Gefahr laufen an einem solchen Hause statt der Ueberschrift, wemoutci mori die Worte uwwWto des ständischen Petitions rechts zu lesen. Ich wenigstens bin der Ueberzeugung, daß, wenn die hohe Staatsregierung in Gemeinschaft mit den Kam mern sich für die Anlegung von Leichenkammern " entscheiden sollte, sie die Meinung des Landes schwerlich für sich haben würde. Es ist endlich gestern von einem geehrten Redner er wähnt worden, es werde sich derselbe genöthigt sehen, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen, wenn anders das Minoritäts gutachten von der Kammer genehmigt würde. Ich kann dem nicht entgegen sein; allein fast möchte ich mich zu einer ähnlichen Erklärung veranlaßt sehen, fast möchte ich gegen den ganzen Gesetzentwurf stimmen, wenn man sich für die Anlegung von Leichenkammern erklären sollte. Besser scheint es mir, keine Todtenschau! ein Institut, das auch die Meinung des Volkes gegen sich haben möchte, ein Institut, das die Negierung selbst nur versuchsweise in's Leben rufen will; besser keine solche Tod tenschau, als eine solche mit Leichenkammern. v. Thiesau: Ich erlaube mir dieBemerkuNg, daß ich dem Minoritätsgutachten in allen Punkten beitrete. 0. v.Ammon: Ich muß gestehen, daß der Gegenstand, mit dem wir uns heute beschäftigen, mir ein gesteigertes Inter esse zu gewinnen scheint. Ob ich gleich der Meinung bin, daß hierüber häufig falsche Gerüchte in Umlauf gesetzt werden, so ist doch nicht zu leugnen, daß bei der großen Reizbarkeit des Orga nismus unsers gegenwärtigen Geschlechts, welcher vielfach in, Anspruch genommen, für Krämpfe und Starrkrämpfe, Visionen und Ekstasen, und von der andern Seite wieder für anhaltende Abspannungen der Nerven empfänglich ist, auch lange und tiefe Ohnmächten und mit ihnen dem Tode ähnliche Zustände häu fig eintreten. Es kommt demnach hier Alles darauf an, den Moment bestimmt zu bemerken, wo die chemische Kraft ihren Sieg über die organische errungen habe. Deswegen habe ich in der gestrigen Sitzung mich, nicht nur für den ersten Theil des höchsten Decrets erklärt, sondern ich bin noch einen Schritt weiter gegangen, ich habe nämlich darauf angetragen, daß die Competenzfahigkeit der Todtenbeschauer möglichst geprüft wer-
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