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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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w<Wyg -er Entwickejlung.je.nch qvMmeMN -Berw.esttflMxyr- ceffes, ,dieser uber-vhne das größte Ungemach, ja ohne augen- fcheinlichs Kefahrffür die Lebenden, in Privalhäusern nicht ab gewartet werden kann, so stellt sich die Anlegung von Leichen hausern als ein unabwendbares Bedürfniß dar. Wir verken nen nicht die Schwierigkeiten, welchen die allgemeine Einfüh rung einer tüchtigen Todtenschau, verbunden nut der zweckmä ßigen Einrichtung von Leichenhausern, insonderheit auf dem platten-Lande unterliegen wird, doch halten wir diese Hinder-, nifse nicht für so groß, daß man fürchten müßte die Ausführung einer, für das menschlicheWohl so heilsamen Maßregel, an ihnen scheitern zu sehen. Sind, in Folge der einfacheren.Lebensart der Landbewohner, die Fälle des Scheintodes auf dem platten Lande wohl seltener, so wird sich dort auch, ohne dem Zweche zu nahe zu treten, eine einfachere und minder kostspielige Einrich tung gewiß treffen lassen. . Diese ständischen Anträge dürfte die Vorlage der Regierung , auch in Bezug auf die Leichenkam mern, sicherlich vollständig rechtfertigen. ' / Präsident v. G e r s d orf: Wünscht Jemand noch zu spre chen? sonst würde vom Hm. Referenten nunmehr zumSchlusse der Berathung übergegangen werden können. ' Referent Bürgermeister Wehner: Es ist soviel gegen die Einführung von Todtcnkammern gesprochen worden, daß-ich wohl ebenfalls das Schicksal des Entwurfs in dieser Beziehung voraussehen kann. Inzwischen haben mich die Gründe, die ge gen die Anlegung von Leichenkammern aufgestellt worden sind, nicht eines anderen überzeugt, so daß ich doch bei der Meinung der Majoritätder Deputation stehen bleiben muß. Ich will mich daher nur auf einige kurze Bemerkungen beschränken, in Bezug auf das Separatvotum, das doch Veranlassung zu der ungünstigen Stellung des Entwurfs gegeben hat. IM Ganzen genommen, haben die meisten Mitglieder der Kammer und auch- selbst-die Verfasser des Separatvvtums die Nothwendigkeit der Todten- schau- anerkannt. Wenn man das betrachtet, was die Tobten? schau leisten soll, nämlich Lebensversuche anstellen, so scheint die nothwendige Folge zu fein, daß auch dann Leichenkammern vor handen sein müssen, weil in sehr vielen Orken derPlatz mangelt- um solche Versuche anzustellsn. ,Jm Separatvotunr hat man zwar ein Surrogat hingestellt- es solle nämlich bei dem bleiben, was 1792 im Gesetze ausgesprochen worden ist.. Man hat vor ausgesetzt, daß es auf dem Lande wenige Gebäude, gebe, wo Leichen nicht unterzukringenwären. Nun, meine Herren- soviel ist gewiß, daß in vielen ^Gegenden--sich kein Platz findet, wo eine Leiche liegen könnte, namentlich .jn solchen Gegenden, wo eine dichte Bevölkerung ist. Nun -frage ich, wem es zuzumuthen ist, eine ganze Familie, vielleicht eine Frau mit 5 bis.6 Kindern aufzunehmen, welche da schlafen, waschen, kochen, hackey pnd wer weißwas noch verrichten sollen.- Das ist durchaus unmöglich; für solche Fälle muß ein Auskunftsmjttel vorhanden sein., da- yn.t der Todtenbeschauer seine Pflicht,Wiederbelebungsversuche Mzustellen, .thun kann. Also das, was vorgeschlagen ist, reicht nicht üuS,- und insofern rechtfertigt sich der Vorschlag der Todten- kammern. vollkommen. Um anderer Grund, die Todtenkam- r. iv. Mry!MHckzmrekkfl,M En-Kosten.überhaupt gesucht wor-. den- und namentlich, und das scheint der .hauptsächliche Beweg grund des Separatvotums zu sein, darin, , daß die, welche ex emte Grundstücke besitzen, neben den Gemeinden mit beitragen sollen, was zugleich-die Rittergutsbesitzer angehst Nun gestehe ich aufrichtig,.wenn einmal ein solcher Zweck vorliegt, so kann ich in den Kosten kein Hinderniß finden. Ich habe in Bezug, auf die bevorzugten Grundstücke mir von jeher meine, Grundsätze, schon selbst gebildet und Halte auch nicht hinter dem.Berge da mit, obschon es politischer,,fein könnt.e, zuruckzuhalteN^ da man in einem apdern.Falle".mit der Anwendung Mcher, Grundsätze etwas mehr erlangen könnte als jetzt. Allem , ich. gehöre nicht zu. denen,aus der Aauberflole und das Leimruthensystem würde meiner einfachen.Natur so schlecht als ein falsch Angeschnittener Rock stehep. Ich habe daher kein Bedenken, meine Grundsätze zu Tage zu fördern. Ich glaube nämlich: Wo es sich handelt, um Aufgabe durch Recht oder Observanz begründeter Vorzüge zum allgemeinen Besten, da ist Äblösung recht und billig , und ichwürdestetsdafürstimmen—vorausgesetzt, daß pecüniarreVor- theile damit verbunden sind, sonst nicht — also nicht wo, es von Bevorzugungen gilt, die mit der Verfassung nicht im Einklänge stehen. Wö aber die Rede von neuen noch nicht gekannten La sten ist, welche allgemein zu tragen sind, in solchen Fällen kann ich. den Besitzern von exemten Grundstücken eine Befreiung nicht sowohl aber Anspruch, auf möglichste Billigkeit zugestehen, DieBesitzer exemter Grundstücke scheinen aber zu befürchten, daß diese Auflagen, wenn sie ausgeschrieben weiden sollen, von den Gemeinden und den Vorständen bestimmt werden möchten und daß sie dq nicht billig behandelt werden möchten. Wäre das der Fall, so könnte ich diese Furcht allerdings nicht ungegrün- det finden , Henn diese Herren vom Lande sind seit 1830 der Begünstigung so gewohnt Wörden, daß, wenn nur irgend etwas Neues kommt, sie Alles zu ihrem Besten kehren. Aber hier, bei dem vorliegenden Falle habe ich jedoch die Meinung, daß diese Besorgniß nicht gegründet ist. Wir haben nämlich inderLand- genielndöord'nUng in der 23. §. die Bestimmung, daß zu den polizeilichen Lasten die exemten Grundstücke zwar mit zugezo gen werden können, allein wie sie dazu gezogen werden, ist nicht von dem Beschluß der Gemeinden und deren Vertreter, sondern von der Entscheidung derRegierung abhängig, ich sollte daher meinen, daß die Besitzer exemter Grundstücke dadurch al ler Sorge für Ueberlastung überhoben wären. Uebrigens sollte man aüch. darin noch nicht hinreichende Beruhiger finden, so haben -noch zwei Mitglieder der Deputation einen Vorschlag gethan, von dem ich glauben sollte, daß dadurch jede Sorge besei tigt werden könne. Es ist der Vorschlag, den ich vorhin vorge halten habe, wodurch nämlich bestimmt werden soll/ daß auf das Grupdeigenthchn bie, Kosten der Leichmkamchern nur zur Hälfte exemtirt werden spllen.. Unter diesen Umständen, kann ich-mich nicht bewogen finden , mich anders zu. erklärcn . als. die Majorität und ich sollte meinen, daß man nun übergehen könnte ' zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs. Uebrigens muß jedem-überlassen bleihen,. wie er abstimme, ob' gegen die - , ' - 2 .
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