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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Kammer, ob sie sich zur Unterstützung dieses Vorschlags ent schließen wird. Präsident v. Gersdorf: Ich frage also die Kammer, ob sie den Antrag des Herrn Bürgermeister Ritterstädt un terstützt? — geschieht nicht ausreichend. — Fürst ».Schönburg: Ich erlaube mir ein Amendement vorzulegen zu dem Anträge der Mehrheit der Deputation. Ich kann nämlich allerdings die Gründe, die im Separatvo tum angeführt worden sind, nicht für unerheblich erachten, allein der Antrag selbst scheint mir weiter zu gehen, als ihn die Gründe bedingen. Dieselben beziehen sich nämlich nur auf das platte Land und die kleinen Ortschaften, auf der andern Seite scheint aber der Antrag der Mehrheit der Deputation zu Z. 10 zu unbestimmt. Ich erlaube mir daher zu diesem An träge folgendes Amendement vorzuschlagen: „Die Staatsre gierung zu bitten, sie wolle die 10,11. und 12 des Gesetzes vor der Hand nur auf Städte und solche große Fabrikdörfer mit dichter Bevölkerung, und zwar nur dann anwenden, wenn mindestens tausend Einwohner in einem .Todtenschaubezirk sich befinden." ' Präsident«. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich frage sie nun, ob sie ihn unterstützt? — Geschieht zahlreich. — Referent Bürgermeister Wehner: Eventuell scheint die ses Amendement passend, für den Fall nämlich, weyn manche Mitglieder Bedenken finden sollten, dem Gesetzentwurf, so wie rr vorliegt, beizustimmen. Bürgermeister Schill: Ich muß.eine große Disparität darin finden, wenn man jetzt diesen Antrag annehmen wollte, nachdem man im Allgemeinen die Errichtung von Leichenhäu sern als den Wünschen des Volkes und dem gemeinsamen Be- dürfniß entgegen dargestellt hat- Ich bin gar picht dagegen, daß die Regierung auf dem Verordnungswege dahin wirke, daß In größern Orten Leichenhäuser errichtet werden; allein für diese ein Gesetz zu machen, ohne die Nothwendigkeit anzuer kennen, daß diese Leichenkammem unentbehrlich sind, das würde gegen andere Orte eine große Ungleichheit sein. Eben so gut können kleine Dörfer von fünfhundert Einwohnern über völkert sein, wie Städte von zwölftausend, und ebenso noth- wendig kann dort ein Leichenhaus sein, wie in diesen Städten. Warum man diese Städte im Allgemeinen in die Kategorie der Orte setzen will, welche Leichenhäuser errichten sollen, sehe ich nicht ein; kleineren Städten, welche eine geringe Einwohner zahl chaben, wird die Errichtung eines Leichenhauses eben so schwer werden, wie den Landgemeinden- Man sagt zwar, „Lei- chenkammcr" aber ich meine, das ist gleich, denn man muß ein Haus haben mit zwei heizbaren Stuben, und um dem Be dürfnisse abzuhelfen, was vorhin vom Herrn Secretair v. Bie dermann herausgehoben worden ist, neben diesen Lokalitäten noch ein Behältniß, was unter fünfhundert Lhaler nicht er baut werden kann, eine Gemeinde muß vorschriftmäßig bauen, und dazu -werden fünfhundert-Lhaler gewiß nöthig sein. Er kennt man einmal ein Gesetz nicht für zweckmäßig, nicht den t. io. Wünschen und Bedürfnissen des Volkes entsprechend, so muß man es auch nicht für die Städte nur geben. v. Po fern: Das Amendement Sr Durchlaucht des Herrn Fürsten v. Schönburg ist wohl nur ein eventuelles? Es spricht mich an, weil ich diesen Ausweg für den allein ausführ baren halte. Prinz Johann: Die Frage ist, ob der Antrag ein even tueller sein müsse, dafern man ihn voraus nimmt; man stim me aber vorher über die K. ab, dann wird sich die Sache ent scheiden. Präsident v. Gersdorf: Ich habe den Antrag nicht für eventuell gehalten. Ich werde die Frage zu stellen haben auf die Ansicht der Deputation und dann auf die Annahme des Antrqgs. Als Sprecher haben sich gemeldet, Herr Domherr 0. Schilling und Herr Secretair v. Biedermann. Domherr v. Schilling: Ich wünschte zwar allerdings, daß die im Gesetzentwurf vorgelegte Einrichtung von Leichen kammern eine allgemeine Maßregel würde, und zwar aus den schon mehrfach besprochenen Gründen. Da sich jedoch nicht verkennen laßt, daß die Ausführung dieser Maßregel bei- klei nern Gemeinden Schwierigkeiten finden werde, so habe ich den Antrag unterstützt, indem ich von der Ansicht ausgehe, daß er nur eine nähere Bestimmung des von der Deputation aus gesprochenen Wunsches sei, bei der Ausführung des Gesetzes mit möglichster Schonung zu verfahren. In dieser Hinsicht wäre es wohl gut, daß ein Maßstab angenommen werden möchte, nach dem im Allgemeinen die nothwendige Rücksicht auf Schonung bestimmt würde. Fürst ».Schönburg: Ich habe deswegen unterschieden zwischen großen und kleinen Gemeinden, weil bei diesen das Bedürfniß eines Leichenhauses geringer ist, als bei Gemeinden von dichter Bevölkerung, auf der andern Seite aber auch die Kosten von großen Gemeinden leichter aufgebracht werden, als von kleinen. Secretair v. Biedermann: Ich bin, wie man aus meinen frühem Aeußerungen wird haben abnehmen können, auch nicht für die Errichtung von Leichenhäusern; für den Fall aber, daß die tz. Annahme findet, wird es immer besser sein, daß die Annahme eine beschrankte sei und insofern habe ich das Amendement des Herrn Fürsten v. Schönburg unterstützt, wel ches sonach für mich den Charakter eines eventuellen angenom men hat. Bürgermeister H übler: Ich habe den Antrag Se. Durch!, obwohl ich die Einrichtung der Lodtenschau in Verbindung mit der Anlegung von Leichenkammern dringend wünsche, nicht unterstützt und zwar lediglich aus dem Grunde, weil ich die Ueberzeugung hege, daß der Zweck des Amendements durch den Schlußsatz zu Z. 10 und dem von der Deputation dazu in Vor schlag gebrachten Antrag besser erreicht werden dürfte. Denn bedenklich ist mir bei dem Amendement die Begrenzung auf eine bestimmte Seelenzahl. Will man Nachsicht für die Dürftigkeit einzelner Todtenschaubezirke eintreten lassen, so muß die Er wägung der Verhältnisse ganz in das Ermessen der Regierung - 2*
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