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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Branchen der Administration kaum Jemand aus diesem Mini- sterialrathe wird finden lassen, der die Punkte, auf die es an kommt, klar herauszuheben, fähig wäre, noch immer; so glaube ich doch, daß man auf der andern Seite etwas thun könnte, um das der Justiz zu entnehmendeUebergewicht wieder herzustellen. Ich halte demnach dafür, man könne von dem Anträge der De putation , daß es in der Hand der Regierung gegeben werden solle, den Präsidenten sowohl unter den Justiz - als unter den Administrationsmännern zu wählen, wieder in so weit zurück gehen, als man der Regierung nun die Wahl zwischen dem Ap pellationsgerichtspräsidenten und Appellationsgerichts-Viceprä sidenten ließe. Daß durch eine so beschränkte Wahl die Justiz partei nicht gefährdet werden könne, liegt auf der Hand; denn der Vicepräsident des Appellationsgerichts würde wohl an sich das Interesse der Justiz eben so gut wahrzun'ehmen wissen, als der Appellationsgerichtspräsident. Wenn aber auf der an dern Seite es möglich ist, daß die Individualität des Appella- tionsgerichtspräsidenten sich für dieses Präsidialgefchaft weniger eigne', so würde dem.durch die Wahl des Vicepräsidenten be gegnet werden können. Ich erlaube mir daher ein vermitteln des Amendement dahin zu stellen, daß es heiße: „Oberappella- tionsgerichtspräsidenten, oder Dberappellationsgerichts - Vice präsidenten." Referent Prinz Johann: Es müßte dann heißen': „Ei nem der Vicepräsidenten; denn es giebt mehre. v. Carlo witz: Ich schließe das nicht aus. Es ist auch in meiner Fassung nicht ausgeschlossen. Jeder einzelne ist und heißt Wiceprasident. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag des Herrn v. Carlowitz vernommen, und ich frage: ob sie den selben unterstützt? — Wird von 13 Stimmen als nicht hin reich end. unterstützt erachtet. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Wenn ich auf der einen Seite dem Anträge des Fürsten von Schönburg um deswillen nicht beipslichten kann, weil ich es für zweckdienlich erachte, daß in der Behörde ein Rath als Mitglied sitze, welcher über die Angelegenheit die genaueste Auskunft zu ertheilen ver mag, so kann ich mich doch auf der andern Seite dem Deputa tionsvorschlag nicht zuwenden, welcher will, daß die Bestim mung des Gesetzentwurfs, wonach der Oberappellationsge- richtspräsident den Vorsitz in dem Collegio führen soll, beseitigt werde. Ich bin der Ansicht, daß gerade dieser der schicklichste Präsident für die Behörde zu sein scheint, welche auch als eine richterliche Behörde betrachtet werden kann- Ich gehöre über haupt keineswegs zu denen, welche sich davor fürchten, daß der Justizansicht ein zu großes Uebergewicht gewährt werden könne, weil ich glaube, daß im Staate allemal das Recht am höchsten steht, und der Ueberzeugung auch bin, daß es sogar in der Pflicht der Stände liege, mehr dafür zu sorgen, daß das Recht aufrecht erhalten, als daß es durch die Ansichten der Ver waltungsbehörden gebeugt werde. ' Man hat vor Einführung der Verfassung oft die betrübenden Erfahrungen gemacht, daß dieses der Fall gewesen, weil die Vorschriften noch nicht be standen, welche durch die Verfassungsurkunde eingeführt wor den sind, und es ist wünschenswerth , daß in dieser Beziehung der Gesetzentwurf beibehalten werde. GrafHohenthal (Königsbrück): Auch ich muß mich gegen den Vorschlag der Deputation erklären. Ich glaube aber, es ist so wichtig, daß das Präsidium in dieser'Commis sion für die Gerichtspartei vindicirt werde, daß ich mir den eventuellen Antrag erlaube, ein paar Worte in dem Vorschläge der Deputation ändern zu dürfen. Mein ev entueller An trag würde dahin gehen, daß die Regierung nur unter den vier Oberappellationsräthen einen zum Präsidenten ernennen dürfe. — Wird aber das Deputationsgutachten, wie ich wünsche, abgelehnt, so erledigt sich mein Antrag/ Staatsminister v. Könneritz: Ich würde , da beide Vorschläge in Zusammenhang gebracht worden sind, nur er wähnen, daß der Vorschlag der Negierung nicht darauf beruht, der Justizpartei ein Uebergewicht zu verschaffen, sondern blos den Zweck hat, wenigstens ein von dem Gesetz bestimmtes Individuum zu finden, obschon das Justizministerium vielleicht vor allem Veranlassung haben könnte, zu wünschen, daß der Präsident des Dberappellationsgerichtes den Vorsitz führe, weil das Justizministerium das einzige ist, welches mit seiner Atr- sicht, ist sie der der Gerichte entgegen, in der Commission nicht vertreten wird. Wenn man dies aber mit dem Anträge des Fürsten von Schönburg in Verbindung gesetzt hat, so daß, wenn die Ansicht der Deputation angenommen würde, man befürchten könnte, daß der vierte Rath aus dem betreffenden Verwaltungsministerium nicht besonders deputirt werden sollte; so mache ich darauf aufmerksam, daß die Justiz vier Bethei ligte dabei hat, und man wird den Zweck in keinem Falle damit erreichen, daß das betheiligte Ministerium keinen Rath darin habe. Es kann ja durch einen und gar mehre permanente Räthe vertreten und darunter ebenfalls der frühere Referent be findlich sein. Uebrigens ist ja die Zuziehung eines Rathes aus dem Verwaltungsministerium doch gewiß nur höchst zweckmä ßig. Es soll ja aber durch den Austausch der entgegengesetzten Ansichten das Richtige gefunden werden. Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob es gefällig äst, dem Amendement eine Nedaction zu geben. Secretair Bürgerm. Ritterstädt: Das Amendement lautet: „den Vorsitz führt einer der Oberappellationsräthe." Referent Prinz Johann: Zum Vorschlag der Deputa tion erlaube ich mir noch Einiges zu bemerken. Die Deputa tion ist keineswegs von der Ansicht ausgegangen, daß die Ständeversammlung das Interesse der Justiz allein ins Auge zu fassen habe, sondern gleichmäßig die Administration in i'h-
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