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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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über die Landtagsordnung Beruhigung fasseneinstimmig. Was den finanziellen Punkt anlangt, so genehmigte die zweite Kammer ebenfalls nicht nur einstimmig die Aussetzung von monatlich 300 Thlr. für die Präsidenten beider Kammern im 14Khqlerfuß; sondern faßte auch den Beschluß, daß von dem 1. Januar 1840 ab, die Auszahlung der ständischen Lag- und Rei segelder auch im 14Thalerfuß erfolgen möge. Dieser letzte Beschluß ist allerdings schon von ihrer zweiten Deputation, als das Decret zum erstenmal besprochen wurde, in Frage gekom men, und wir hatten uns vorgenommen, einen solchen An trag der Kammer vorzulegen. Die Gründe, warum von Sei ten der hohen Staatsregierung nicht gleichzeitig die Diäten und Reisegelder nach dem 14Thalerfuß vorgeschlagen worden, sind folgende: Die hohe Staatsregierung hat einmal vom Jahre 1839 an, in der Verwaltung den Grundsatz angenommen, daß Zahlungen, die nicht in Gesetzen festgestellt oder bestimmt seien, im 14Thalerfuß zu leisten sind. Dagegen sind die durch Ge setz und Verordnung bestimmten Zahlungen in Conventions münze zu gewähren, welches bei der Entschädigung der Her ren Präsidenten nicht der Fall ist, und darum hat sie hier den 14Thalerfuß bezeichnet; allein jenes ist hinsichtlich der Diä ten und Reisegelder der Fall; mit Annahme des MünZgesetzes würde eine Aenderung auch bei diesen eintreten. Es würden sonach drei Punkte sein, über welche die Kammer Entschließung zu fassen hatte. In materieller Hinsicht, oder in Bezug auf die Landtagsordnung selbst, liegt die von der zweiten Kammer angenommene Frage vor, daß man auch bei diesem Landtage bei der erhaltenen Eröffnung Beruhigung fasse, nämlich daß die Landtagsordnung auch jetzt provisorisch fortgelten solle. Ich habe der Kammer anheim zu geben, ob sie auch in dieser Beziehung Beschluß fassen wolle. Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach, dürfte es ganz unverfänglich geschehen. Die Sache ist zu unbedeutend, als daß erst Differenzen mit der zweiten Kammer herbeigeführt würden. Die zweite Frage würde die sein, ob die Kammer der Ansicht sei, daß die den Herren Präsidenten zugedachte Entschädigung von 300 Thalcrn im 14Thalerfuß,e bewilligt werden solle, und die dritte, daß vom 1. Januar 1840 an, die Auszahlung der ständischen Tag- und Reisegelder ebenfalls im 14Thalerfuß erfolge. Was die beiden letzten Punkte anlangt, so empfiehlt die Deputation die Beistimmung zur zweiten Kammer. Prinz Johann: Was den ersten Punkt anlangt, so er laube ich mir die Anfrage, wie der Beschluß zu verstehen sein würde. Meines Wissens ist auf vorigem Landtage der Be schluß gefaßt worden: die provisorische'Landtagsordnung solle > so lange gelten, bis eine andere Bestimmung zwischen Regie rung und Ständen getroffen worden sei. Ich glaube also, daß, wenn wir gegenwärtig beschließen: die provisorische Landtags ordnung solle noch für diesen Landtag,Gültigkeit haben, jener Beschluß, was ich nicht wünsche, derogirt werden würde. Ist das aber nicht der Fall, führt gegenwärtiger Beschluß eine De rogation des frühern nicht herbei, so habe ich kein Bedenken, demselben beizutreten. Reserent Bürgern:. Schill: Ich glaube, das ist aus dm Worten nicht zu schließen.' Es wurden nämlich in der zweiten Kammer zwei verschiedene Fragen gestellt. Die erste Frage be zog sich darauf, daß bei dem allerhöchsten Decret Beruhigung zu fassen sei; die zweite Frage war, ob schon bei gegenwärtigem Landtage Einleitung getroffen werden möchte, um künftig eine definitive Landtagsordnung zu erhalten. Die zweite Frage wurde abgeworfen und blos die erste fand die Genehmigung, daß man darüber, was über die provisorische Landtagsordnung durch das allerhöchste Decret vom 10. November 1839 ausge sprochen worden sei, Beruhigung fassen wolle. Prinz Johann: Ich würde unmaßgeblich der Ansicht sein, daß es in der Sache eines Beschlusses eigentlich nicht be dürfe, und eine Kenntnißnahme derselben genügen würde, ohne daß man sich in eine Differenz mit der zweiten Kammer setzte. Sie hat blos eine Erklärung in der Sache beschlossen, was wir stillschweigend thun, wenn wir den Gegenstand zu den Acten nehmen und ich glaube, das ist das Rathsamste, was hier vor zuschlagen ist. Referent Bürgerm. Schill: Eine Veränderung würde auch nicht eintreten, wenn man hierbei schwiege. Ich für mei nen Theil lege gar keinen Werth darauf, weil ich einsehe, daß es ganz gleich ist, ob wir beitreten oder nicht, denn es enthält diese Frage nichts Wesentliches. Präsident v. Gersdorf: Ich sollte unmaßgeblich glau ben, daß diese Angelegenheit vielleicht abgethan wäre, wenn man sie auf sich selbst beruhen ließe. Factisch arbeiten wir die sen Landtag schon nach der provisorischen Landtagsordnung. Wenn man nun auch auf frühern Landtagen, und wohl auch auf dem jetzigen in einzelnen Punkten etwas verbessert zu sehen wünschte, so kann dies doch wohl nicht eher in das praktische Leben treten, als bis cs Sanction erhalten hat; bis dahin müs sen wir wohl warten, ehe wir etwas anderes eintretm lassen, und das ist auch wohl die Meinung, welche man auszusprechen gesonnen sein möchte. Ich weiß nicht, ob der Herr Referent damit übereinstimmt. Referent Bürgerm. Schill: Ja. Präsident v. Gersdorf: Ich frage demnach die Kammer: ob dieser Gegenstand auf sich beruhen kann? — Wird all gemein bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun zu fragen ha ben: ob die Kammer damit einverstanden ist, daß MO Khaler monatlich für die Präsidien nach dem 14Khalerfuße gezahlt werden sollen? — Die Genehmigung erfolgt einstim mig. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun auf die dritte Frage zu kommen haben. Ziegler und Klipphausen: Ich werde nachherber dem dritten Punkte um das Wort bitten.
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