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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent v. Carlowitz: Ich wüßte zu der Entgegnung, I der sich bereits Se. königl. Hoheit unterzogen haben, nur we nige Worte hinzuzufügen. Es ist keine Frage, ja man braucht bloß den Entwurf des Gesetzes mit den Motiven zu lesen, und man wird sich überzeugen, daß das Gesetz über den Gewerbe betrieb auf dem Lande als die Ursache angesehen worden, und die Erläuterung zum Heimathsgesctze nur als dessen Wirkung. Es ist auch, wenn ich mit einigen Worten in das Materielle eingehen darf, die Ausdehnung der Gewerbe aus dem Lande fast der einzige Grund, der jener Erläuterung zur Seite steht, sonst würde sich doppelt daran zweifeln lassen, daß es zweck mäßig sei, ein Gesetz umzuändern, das erst vor wenigen Jah ren gegeben worden ist, umzuändern zu einer Zeit, wo durch ein andres Gesetz kein besonderer Anlaß dazu gegeben worden. Wenn der Sprecher erinnert, daß tz. 8, seiner Fassung nach, nicht zur Ausführung zu kommen brauche, wenn man das zweite Gesetz nicht gut heiße, so ist das allerdings gegründet, aber man muß dagegen einhalten, daß es nicht angemessen ist, wenn eine von der Kammer angenommene Z. blos darum wie der fallt, weil ein andererGesetzentwurfdie Zustimmung derKam- mer nicht erhalten hat. Darum scheint es mir rathsamer, die Kammer befolgt den Ausweg, den die Deputation ihr vorzeich net, zumal es unbenommen bleibt, bei Gelegenheit der Bera- thung des zweiten Gesetzes diesen Punkt zugleich mit in Be tracht zu ziehen. Muß auch immer eine Abstimmung der an dern vorangehen, eine Frage also eher als die andere zur Ent scheidung gelangen, so steht doch nichts entgegen, daß nicht beide Gesetze und die Motiven gleichzeitig erwogen werden. Dies kann aber jetzt nicht der Fall sein, weil der Deputation nicht möglich gewesen ist, sich über den andern Entwurf gut achtlich zu verbreiten, ein Entwurf, der noch nicht einmal an die Kammer gelangt ist. Staatsminister v. Könneritz: Ich möchte mir eine kleine Bemerkung zum Deputationsberichte erlauben. Es ist hier sä tz. 1 gesagt über die Debatte in der zweiten Kammer: „Die Abgeordneten der Städte nahmen den Entwurf, weil er an geblich eine Unbilligkeit beseitige, die in derjenigen Bestim mung des Heimathsgesetzes, wornach Bürgerrecht bei fünf jähriger Dauer die Heimathsangehörigkeit begründen soll, ent halten sei, in Schutz; während es vorzugsweise die Abgeord- Das ist aber allerdings geschehen und die Abstimmung ging da hin, die Negierung zu ersuchen, dietz. zurückzunehmen. Es wurde bemerkt, daß es bedenklich sein würde, übet den Gesetzentwurf dennoch sm Ganzen abzustimmen, weil tz. I nicht mit genehmigt wäre. Damit man nun einen Zweifel nicht haben könnte, ist die Frage ausdrücklich darauf mit ge stellt worden: „Nimmt die Kammer das vorliegende Gesetz mit Ausschluß der I. §., so wie sich dasselbe durch die gefaß ten Anträge und Beschlüsse der Kammer gestaltet hat, an? (vergl. Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer Nr. 14, Seite 190). — Referent v. Carlo witz: Die Deputation hat es füglich nicht anders verstehen können. Es ist ihr nicht verborgen ge blieben, daß über diesen Punkt bei der sp e ci e llen B era- thung eine besondere Frage in der jenseitigen Kammer gestellt worden ist. ,Das liegt auch in den Worten unseres Deputa tionsgutachtens. Das aber bei der Abstimmung mit Namens aufruf dieser Punkt ausgenommen worden ist, ist, wie ich glaube, Folge des eingeschlagenen ungewöhnlichen Verfahrens, ungewöhnlich, weil es darauf hinauslief, eine Bestimmung der Regierung zwar abzulehnen, aber in milderer Form. Man hat nämlich die Regierungsvorlage nicht verworfen, sondern die Regierung ersucht, die Vorlage wieder zurückzunehmen, was freilich nichts anderes ist, als sie verwerfen. Bürgermeister Bern Hard i: Ich fühle mich gedrungen, zu erklären, daß die Ansicht des Hrm Domherrn v, Schilling zu Punkti des Gesetzes, sä tz.8, auch die meinige ist, und würde ich mich mit Mchrem darüber geäußert haben, wenn mir nicht Hr. Domherr Schilling zuvorgekommen wäre. Auch ich stimme darüber mit ihm überein, daß, wenn der Punkt 1 des Gesetzent wurfs nicht angenommen würde, daraus die Ungerechtigkeit uud Unbilligkeit hervorginge, daß man den Städten ein Vor recht nehme, ohne sie von der damit verbundenen Last oder Ver bindlichkeit in Hinsicht der Heimathsverhältnisse zu befreien und den Dörfern Vortheile gewähre, ohnedaß sie diedamit verbundene Last übernehmen. Ich würde mich, daferne nicht ein Vorbe halt gemacht würde, genöthigt sehen, gegendas Gesetz, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, zu stimmen, wenn dann nicht die Abstimmung über den ersten Punkt des vorliegen den Gesetzentwurfs erfolgt wäre. Ich sehe auch keine Schwie- neten des platten Landes waren, die das auf Verwerfung die ser Neuerung gerichtete Depulationsgutachten vertheidigten. Endlich entschied sich zwar die Mehrheit für den in dem zwei ten Deputationsberichte gethanen Vorschlag, die Regierung zu ersuchew, die Erläuterung unter 1. zu tz. 8des Hcimaths- gesetzes wiederum zurückzunehmen; allein bei der Abstimmung mit Namensaufruf sah man sich auf Einhalten einiger Mit glieder in Betracht der allerdings ungewöhnlichen Wendung, die diese Angelegenheit genommen hatte, genöthigt, diesen er sten Punkt von der Fragstellung ausdrücklich auszunehmen." Es könnte nach diesem Berichte scheinen, und vielleicht hat es rigkeit darin, daß schon vor der Berathung des Gesetzentwurfs über den Gewerbebetrieb auf dem Lande, über den ersten Punkt Beschluß gefaßt worden ist, da im eintretenden Fülle, daß näm lich das Gesetz wegen des Gewerbebetriebes nicht Annahme fände, der Punkt 1 von selbst wegfallen würde. Denn, wenn, wie es im Deputationsberichte heißt, jenes Gesetz wegen Frei- gebung der Gewerbe auf dem Lande der Anlaß, und der Punkt 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs die Folge ist, so tritt der Satz ein: cssssnle lviuss; cessst elldclus. Insofern sehe ich kein Be denken , jetzt schon den ersten Punkt zur Berathung vorzuneh men, und es scheint mir dies allerdings sehr wünschenswerth. die geehrte Deputation so verstanden, als ob man in der zwei- . Präsident v.Gersdorf: Ich werde also auf das Depu- ten Kammer über die 1. tz. noch nicht definitiv abgestimmt hatte. tationsgutachten die Frage richten.
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