Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wollte man das, so müßte man den ganzen Gegenstand in den Kreis der Gesetzgebung ziehen und bestimmen, ob und in welchen Fallen die Gemeinden die Kosten zu tragen haben. Diese Fälle sind auch von der Art, daß die Gemeinde kaum eine Verpflichtung dazu hat, und kommen sehr häufig vor. Wer einen Heimathsschein begehrt, ist oft aus ganz einem an dern Th eile des Landes, schreibt an den Gerichtshalter, welcher ihm den Heimathsschein ausfertigt und bezahlt nichts. Wie kommt nun die Commun dazu, für ihn zu bezahlen. Bisher hat man diesen Punkt als ein onu8 der Gerichte und als mit dem Vorrechte der Patrimonialgerichtsbarkeit in unzertrennli cher Verbindung stehend, betrachtet. Auf keinen Fall aber kann eine solche Bestimmung in das Gesetz gebracht werden. Secretair°v. Bied ermann: Es lag nicht in meiner Ab sicht, daß die Gerichtshalter für ihre Bemühungen bezahlt, sondern nur nicht die baaren Verläge, wenigstens nicht der Er satz der Kosten an andere Behörden ihnen angesonnen werden sollen. Königl. Commissar v. Wietersheim: Zn Heimaths- angelegenheiten müssen die Behörden ex okSvio expediren. Prinz Johann: Es liegt hier kein anderer Grund vor, als bei allen andern Ofsicialangelegenheiten. Ich weiß nicht, wa rum man bei Heimathssachen eine Ausnahme machen will. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat zu 5. vor geschlagen, daß unter Auslassung des Bindewörtchens: „und" vor dem Worte: „Briefträgerlöhne," nach demselben Worte eingeschaltenwerde: „und Copialien entrichtet werden." (S° oben.) Bürgermeister Bernhardt bittet um das Wort... Präsident v. Gersdorf: Ich habe nicht geglaubt, daß es ein Antrag sei, sonst hätte ich eine Frage darauf gerichtet. Bürgermeister Bern ha rdi: Die Frage ist noch nicht ge stellt , und ich glaube mir daher noch die Anfrage erlauben zu dürfen, warum nicht auch von Mundationsgebühren die Rede ist, sondern nur von Copialien? Sollen jene unter den Co pialien mit begriffen und zu verstehen sein oder nicht? Bürgermeister Wehner: Allerdings. Unter den Copia lien sind die Mundationsgebühren mit begriffen. Es ist der geringste Satz von 2 Groschen genommen worden. Hätte man Mundationsgebühren ansetzen wollen, so müßten sie zu 4 Gr. verrechnet werden. Uebrkgens ist von der Deputation der zwei ten Kammer nur beigetreten worden, um keine Differenz zu veranlassen. Bürgermeister Bs ruh ar di: Nachdem juristischen Sprach gebrauch ist ein Unterschied zwischen Copialien oder Abschreibe gebühren, und Reinschreibegebühren. Unter den erstem sind keineswegs die letztem begriffen. Etwas Mangelhaftes bleibt hier meines Erachtens immer. Präsident v. Gersdorf: So weit ich der Sache habe folgen können, finde ich in den Aeußerungen des Bürgermei sters Bernhardk keinen Antrag. - Bürgermeister Bernhard:': Ich will mich beruhigen, wenn ausgesprochen worden, daß unter Copialien Reinschreibe gebühren mit verstanden werden sollen. ' Königl. Commissar v. Wietersheim: Es ist mir zwar bekannt, daß io xmxi bisweilen ein Unterschied zwischen Copialien und Mundationsgebühren gemacht wird; ich halte ihn aber in der Taxordnung nicht für begründet. Es liegt auch in her Natur der Sache; denn es sind mehr Gründe vorhanden, Reinschriften zu bezahlen, als bloße Abschriften. Referens v. Carlowitz: Die Sache scheint mir sehr ein fach. Nicht Alles, was copirt wird, ist ein MundUm; doch ist Alles, was mundirt ist, eine Copie. Ich glaube der Ausdruck ist umfassend genug. Präsident v. Gersdorf: Zch frage die Kammer: Ob sie dem Deputationsbericht zu 5. beitritt? — Einstimmig Ja! - Präsident v. Gersdorf: Der Antrag des Secretairs v- Biedermann würde noch zu verhandeln sein, daß nämlich „Hei- mathsbehörde", in: „Commun des Heimathsorts" verwandelt werden soll. Er ist vorhin unterstützt worden und ich habe nun noch zu fragen: Ob ihn die Kammer annimmt? — Wird gegen 16 Stimmen angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Ferner frage ich: Ob mit diesen Veränderungen die tz. 5 angenommen werden will? — Ein stimmig Ja! — , Die 6. Erläuterung (s. Mittheilungen über die Verhand lungen der zweiten Kammer, Nr. 8, Seite 91) wird ebenfalls einstimmig angenommen. — Bürgermeister Wehner: Bei tz. 7 haben in der zweiten Kammer verschiedene Ansichten stattgefunden. Ich selbst habe in der Deputation mich nicht von dem Gutachten getrennt, mir aber Vorbehalten, einen Antrag in Bezug auf die Armenschulen und die Uebertragung der Schulgelder zu stellen. Mein An trag ist aber so beschaffen, daß er eine Discussion nach sich zie hen könnte. Da ich nun aber wünsch?, daß er weiter bespro chen werde, und es dazu heute vielleicht schon zu spät sein dürfte, so überlasse ich dem Präsidium, ob nicht erst in der nächsten Sitzung über tz. 7 gesprochen werden dürfte. Präsident v. Gersdorf: Wenn der Antrag zu weitläufig sein sollte, würde ich die Discussion über tz. 7 aussetzen. Fürst Schönburg: Es dürfte vielleicht zweckmäßig sein, den Antrag noch heute vorzutragen. Bürgermeister Wehner: Man glaubt, durch Ausweisung wegen Gewährung von Schulunterricht oder Bezahlung der Schulgelder möchten die schulfähigen Kinder leiden Und eine Härte daraus entstehen. Die Deputation der zweiten Kam mer hat sich bereits-mit den Motiven, welche dem Gesetzent würfe beigefügt sind, nicht einverstanden Erklärt, und ich muß nach einer genauem Prüfung aufrichtig gestehen, daß ich der Deputation der zweiten Kammer in diesem Punkte beitrete.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder