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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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lös Die Bedenken find hauptsächlich,- daß die Kinder im Schulun terrichte leiden möchten und nicht so häufig in die Schule ge schickt würden. Diesem Grunde ist aber schon vorgebeugt durch das Schulgesetz, durch die Controls. Wollten wir Härten als Grund zur Abänderung der Gesetze annehmen, so würden wir viele Abänderungen in den Polizeiverwaltungs- und übrigen Gesetzen zu machen haben. Ich mache nur darauf aufmerksam, welche Härte in manchen Gesetzen., z. B. in den Rekrutirungs-, Paß -, Zoll -, Steuer - und andern Gesetzen liegt. Im vorlie genden Falle aber würde man, wenn man die Bezahlung des Schulgeldes als Grund der Ausweisung nicht passiven lassen wollte, noch weiter gehen müssen, wenn man einmal so weit gehen wollte. Wenn Jemand aus einem andern Grunde eine Unterstützung aus der Armencasse bekommt und schulfähige Kinder hat, so würde ihn ganz dasselbe Schicksal treffen. Ich habe mir daher einen Antrag erlauben wollen, der dahin gerich tet ist, die §., so wie solche von der Deputation der zweiten Kammer (s. Nr. 8 der Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 93) vorgeschlagen ist, anzunehmen und zugleich hinzuzufetzen: „Da hingegen kann die Gewährung unentgeldlichen Schulunterrichts in öffentlichen Armenschulen oder die Bezahlung von Schulgeld aus Ortsgemeindecassen für die Kinder unvermögender Eltern nur dann als Grund der Ausweisung mit Erfolg angezogen werden," — wenn der Hei- mathsbezirk, welcher zur Versorgung der erwähnten Kinder ver pflichtet ist, sich der Bezahlung eines, nach Analogie der tz§. 21 und 22 des Heimathsgesetzes vom 26. November 1834 durch Vereinigung, oder durch die Oberpolizeibehörde zu be stimmenden billigen Beitrags zu Unterhaltung der gedachten Armenschulen, oder zu dem oben bemerkten Schulgeld weigert." Ich habe geglaubt, daß man das Princip aufrecht erhalten kann, welches in dem Gesetze ausgesprochen ist, und auf der andern Seite dem Uebelstande Vorbeugen wollen, daß die Kinder nicht durch Veränderung des Schulunterrichts be einträchtigt werden. Dies ist der Grund zu meinem Anträge, ich behalte mir aber vor, in der nächsten Sitzung mehr darüber zu sprechen, und übergebe ihn hiermit dem Präsidio. Präsident v. Gersdorf: Ich würde demnach hiermit ab' brechen und für die nächste Lagsordnung die Fortsetzung der heutigen Berathung, so wie die Wahl eines Mitglieds zur 3. Deputation, dann die Berathung über 4 ungedruckte Be richte der 4. Deputation und einen in geheimer Sitzung zu be handelnden Gegenstand bestimmen. Hiermit endete die Sitzung nach ^3 Uhr. Zwölfte öffentliche Sitzung am 8. Januar ,1849. Eingänge auf der Registrande. — Wahl eines Mitglieds zur 3, Deputation. — Ander weiter Vortrag über das königl. Decret, die Ve.rordnung wegen der Besetzung der Gerichts bank in Untersuchungssachen bei Patrimonialgeri'chten auf dem Lande betreffend. — Änderweiter Vortrag über den Gesetzentwurf, die Anrüchigkeit der Abdeckersknechte betr. — Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der er sten Deputation über den Gesetzentwurf, die Erläu terung einiger Bestimmungen des Heimaths- gesetzesvom26. Novbr. 1834betr. (Punkt 7und8). — Beschlußnahme-über mehre Berichte der vierten De putation, die Gesuche des Oekonomen Naumann, des Hand arbeiters Schröder und einen Antrag des ehemaligen Pfar rers Thamm betreffend. -— Die Ernennung des Herrn v. Carlowitz zutn Vieepräsidenten betreffend..— Es beginnt die Sitzung nach All Uhr und wird, nachdem sich zu derselben 36 Kammermitglieder, so ,wie der königl. Commissar 0. Merbach eingefunden hatten, zunächst das über die gestrige aufgenommene Protokoll verlesen, letzteres sodann, da eine Erinnerung hiergegen nicht stattfindet, sofort genehmigt und durch die beiden Kammermitglieder v. Miltitz und Graf Hohenthal (Püchau) mit vollzogen. Nächstdem geht man zum Vortrage aus der Registrande über: 1) Der Lieutenant von der Armee, Herr von Lindenfels in Werdau, bittet um eine jährliche Unterstützung von 60 Thlrn. Präsident v. Gersdorf: Die Überschrift dieser Eingabe lautet: „ An die hohe erste Kammer, Hoch- und Wohlgeborne Herren rc." Der Hauptinhalt ist unter Anführung verschie dener für den Petenten trauriger Umstände dahin gerichtet, daß derselbe eine jährliche Unterstützung von MTHalern zü erhalten wünscht. Ich weiß nicht, ob die. geehrte Kammer dies Gesuch an eine Deputation verweisen oder sofort darüber Beschluß fas sen wolle? Secretair Ritterstadt: Mir scheint darauf nicht einzu gehen zu sein, da es nicht in der Macht der Kammer liegt, der artige Unterstützungen zu bewilligen. Bürgermeister Gottschald: Das Gesuch des Herrn Bittstellers ist mir nicht ganz klar; es fragt sich nämlich, ob ihm die Kammer selbst eine Unterstützung gewähren soll, oder ob sie derselbe aus der Staatscasse zu erhalten wünscht? Nun hat aber die Kammer keine Fonds, aus denen sie dergleichen Unterstützungen gewähren könnte, auf der andern Seite scheint mir aber auch, als ob die Kammer im gegenwärtigen Falle kaum sich würde bewogen finden können, die Gewährung einer dergleichen Unterstützung aus der Staatscasse zu bevorwortcn. Präsident v. Gersdorf: Es geht das allerdings nicht deutlich aus dem Gesuche hervor. Indem der Petent dasselbe an uns gerichtet hat, scheint er lediglich auch von uns die Unter stützung zu erwarten. Zufällig bin ich gestern bei anderer Ge legenheit iy demselben Falle gewesen, zu antworten, daß der - Kammer durchaus keine Fonds zu Gebote standen und sie auch keine Verbindlichkeit habe, solche Unterstützungen zu gewahren. Die Herren hier erhalten ihre Auslösungen lediglich nur zur Bestreitung des Mehraufwandes, zu dem sie sich durch das
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