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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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1) bei dem Gesetzentwürfe über einige Bestimmungen wegen des Registrirens, der Notare und des richterlichen Amtes; 2) bei den durch Decret vom 8. Februar 1840 vorgeschla genen Decisionen einiger zweifelhaften Rechtsfragen; ' 3) bei dem Gesetzentwürfe, einige Bestimmungen über das Wechselrecht betreffend, und 4) bei dem Gesetzentwürfe, die Vorwegnahme der allge meinen Concurskosten von der Concursmasse betreffend, werden Berücksichtigung finden, und, dem gemäß, die Gesetze bekannt gemacht werden. Die bei dem letztgedachten Gegenstände beabsichtigte An ordnung wegen Wegfalls des Cessionsstempels bei Cessionen hy pothekarischer Forderungen werden Wir nunmehr treffen, auch die Appellationsgerichte zu Dresden und Budissin als Lehn höfe, daß sie bei diesen Geschäften die Consensgebühren künftig nur nach dem in der Larordnung für die Untergerichte vom 12. September 1812 festgesetzten Betrage erheben, mit Anweisung versehen lassen. Hiernächst hat 5) Unsere durch Decret vom 10. November 1839 erfolgte Eröffnung auf verschiedene frühere ständische Anträge durch die Erklärung der getreuen Stände vom 24. März d.J. ihre Erledi gung gefunden; 6) Nachdem die getreuen Stände Unserer Aufforderung in dem Decrete vom 5. Juni d. I. zufolge, aus ihrer Mitte Deputationen erwählt haben, um in der Zwischenzeit bis zum nächsten ordentlichen Landtage den Entwurf eines Gesetzes über das Criminalverfahren vorzuberathen, so behalten Wir Uns, diese zu seiner Zeit einberufen zu lassen, vor. 7) Was die ständischer Seits gewählten Richter zum Staatsgerichtshof anlangt, so werden Wir den hierunter befind lichen Staatsdienern, insoweit solches nicht bereits geschehen, die Genehmigung zur Annahme zu ertheilen gern geneigt sein. 8) Die Bewilligung einer Aversionalsumme von 260,000 Lhalern aus den Kassenüberschüssen zum Bau eines neuen Schauspielhauses in hiesiger Residenz hat Uns zu gnädigstem Wohlgefallen gereicht; Wir sind auch damit einverstanden, daß, ungeachtet der aus andern, als Staatsmitteln muthmaßlich ansonst noch darauf zu verwendenden Summen, dasselbe dennoch seinem ganzen Umfange nach in die Kategorie der in der Bei lage l. zur Verfassungsurkunde sub No. 25 und 26 ausgeführ ten Staatsgebäude einzutretcn habe- Indem Wir 9) die in der ständischen Schrift vom 17. dieses Monats rücksichtlich des auf die Finanzperiode der Jahre 1834, 1835 und 1836 vorgelegten Rechenschaftsberichts abgegebene einver- siändliche Erklärung hiermit annehmcn, lassen Wir, soviel die, bei Aufführung gewisser die Finanzverwaltung betreffenden, in den dießfallsigen Deputationsberichten und Protokollen näher bezeichneten Centralausgaben, ferner in Obacht zu nehmende Form betrifft, es bei demjenigen bewenden, was Wir in dem Decrete vom 19. dieses Monats, das Staatsbudjet betreffend, auf einen ähnlichen Antrag dengetreuen Ständen bereits eröffnet haben. 10) Die für die Erörterung wegen Einbringung eines tiefen Stöllns in die Freiberger Bergamtsrevier von den ge treuen Ständen, Unserm Decretc vom 14. Mai dieses Jahres gemäß, erwählte gemeinschaftliche Deputation werden Wir so zeitig einberufen lassen, daß dieser Gegenstand bei der nächsten Ständeversammlung gehörig vorbereitet in Berathung kommen könne. Wir ertheilen ferner 11) dem Gesetze, die Erläuterung einiger Bestimmun gen des Heimathsgesetzes betreffend, in der von dengetreuen Ständen angenommenen Maße Unsere Sanction, werden sel biges publiciren und bei sich darbietender geeigneterVeranlassung zu Errcichung der bei ß. 10gewünschten Reciprocität mit andern Staaten, thunliche Verwendung eintreten, nicht mindn 12) wegen Ausführung der beabsichtigten Einrichtung wegen Prüfung der Bauhandwerker, unter thunlichster Berück sichtigung der wegen Erweiterung derselben geäußerten Wünsche, die nöthigen Einleitungen treffen lassen. 13) Um die Landrentenbank von den, bei Umrechnung der ihr zugewiesenen Ablösungsrenten aus dem 20 Gulden - in den 14 Thalerfuß, nach Höhe von 1, 2 und 3 Pfennigen sich er gebenden Spitzen zu befreien und dadurch den Geschäftsbetrieb bei ersterer und den betreffenden Recepturbehörden zu erleichtern, sind Wir, im Einverständnis mit den getreuen Ständen, ent schlossen, ein dem 25fachen Betrage jener vom 1. Januar 1841 ab gänzlich zur Abschreibung zu bringenden, Rentenspitzen gleich kommendes Ablösungskapital, zum Besten der Rentenpflichti gen, aus der Staatskasse zu übertragen. 14) Wegen Erlassung des Gesetzes über den Gewerbsbe trieb auf dem Lande, und einiger auf die Ausführung desselben sich beziehender besonderen Anträge, so wie wegen der dessen etwamge Uebertragung auf die Oberlausitz bezweckenden Ein leitungen, werden Wir weitere Entschließungen fassen. Hiernächst nehmen Wir 15) die Bewilligung eines anderweiten Vorschußfonds von 20,000Lhaler zu Unterstützung gewerblicherUnternehmun- gen, wodurch nunmehr der Zweck dieses Fonds, ohne daß es einerweitern Verstärkung desselben bedürfen wird, nachhaltig zu erreichen sein dürfte, hierdurch an, werden auch die dabei wiederholten Wünsche, wegen der Verzinsungund Rückzahlungs fristen der zu gewährenden Vorschüsse, wie bisher, fernerhin berücksichtigen lassen. Wie es übrigens schon in der ursprünglichen Bestimmung
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