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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Grafen Hohenthal (König-Krück), 1 auf v. Zedtwitz und endlich 1 aufv. Thielau (Lampertswalde). Eine absolute Stimmenmehrheit hatte sich demnach nicht ergeben, und man sah sich daher genöthigt, eine ander- weite Wahl vorzunehmen. Die Stimmzettel werden einge sammelt, eröffnet und es ergiebt sich hierbei folgendes Resultat: 20 Stimmen Bürgermeister Ritter städt, 12 Bürgermeister Bernhardt, 2GrafHohenthal (Püchau) IGrafH oh en thalt (Königsbrück) und 1 Stimme v.Hartitzsch. Bürgermeister Ritterstadt ist demnach als Mitglied der dritten Deputation, durch absolute Stimmenmehrheit ge wählt, zu betrachten. — Secretair Ritterstädt: Ich Lin der hohen Kammer äu ßerst verbunden für den neuen Beweis Ihres wohlwollenden Vertrauens und werde die mir nun übertragenen beiden Aem-' ter nach Kräften mit einander zu vereinigen sychen. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun übergehen können zu dem, was vorhin von Sr. königl. Hoheit erwähnt wurde. Zunächst ersuche ich den Herrn Professor v. Schilling, seinen Vortrag zu halten. Domherr v. Schilling:- Es wird der hohen Kammer vielleicht erinnerlich sein, daß bei Gelegenheit der Berathung Les Decrets, die Verordnung wegen der Besetzung der Ge richtsbank in Untersuchungssachen bei Patrimonialgerichten auf dem Lande betreffend, der Antrag von unsrer Kammer beschlos sen wurdc: die Ständeversammlung möge die hohe Staatsre gierung ermächtigen: „die Vorschrift der §. 1 des Generale vom 30. April 1783 wegen des Verfahrens in Untersuchungssachen dahin zu erläutern, daß sowohl bei königl. Aemtern und Ge richten , als bei den Patrimonialgerichten auf dem Lande, die Gerichtsbank für ausreichend besetzt zu achten sei, wenn außer dem mit dem Richtereide belegten Actuar oder Viceactuar drei Gerichtsbeisitzer gegenwärtig sind; wogegen in dem Falle, wenn bei Patrimonialgerichten auf dem Lande der Actuar mit dem Richtereide nicht belegt ist, es bei der Verordnung vom 13. December 1838 bewende." Diesem Anträge ist auch die zweite Kammer im Wesentlichen beigetreten; wünscht jedoch, durch Weglassung einiger Worte diese Bestimmung annoch zu erweitern. Da nämlich in dieser Ermächtigung der Staats regierung blos der königl/ Aemter und Gerichte, sowie der Pa- trimonialgerichte auf dem Lande, nicht aber auch der städtischen Gerichte gedacht ist, so wünscht die zweite Kammer, die bean tragte Bestimmung auch mit auf die städtischen Gerichte aus? gedehnt zu sehen, welches durch Weglassung folgender Worte: „sowohl bei königlichen Aemtern und Gerichten, als bei den Patrimonialgerichten auf dem Lande," zu bewirken wäre; und es würde dann die Ermächtigung der Regierung hierdurch all gemein gestellt sein und nun so lauten: „die Vorschrift der tz. 1 des Generale vom 30. April 1783 wegen des Verfahrens in Untersuchungssachen dahin zu erläutern, daß die Gerichts bank für ausreichend besetzt zu achten sei, wenn außer dem mit I. 13. dem Richtereide belegten Actuar oder Viceactuar drei Gerichts beisitzer gegenwärtig sind" rc. Die Deputation unsrer Kam mer hat kein Bedenken gefunden, dem Antrag der zweiten Kam mer beizutreten, und die bereits erwähnten Worte wegzulassen, damit die beantragte Bestimmung noch mehr generalisirt werde, und auch auf die städtischen Gerichte anwendbar sei. Auch hat der Herr Iustizminifter seine Zustimmung hierzu bereits in der zweiten Kammer erklärt, und es empfiehlt nunmehr die erste Deputation ihrer Kammer die Annahme dieses Antrags. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun, wenn Nie mand darüber zu sprechen wünscht, die geehrte Kammer zu fra gen haben, ob sie nach dem Anträge des Herrn Referenten ge meint sei, hierin der zweiten Kammer beizupflichten? — Wird einstimmig bejahet.— Präsident p. Gersdorf: Ich hatte nun Herrn Bürger meister Wehner zu ersuchen, sich seines Vortrages zu unter ziehen. Bürgermeister Wehner: In der zweiten Kammer ist der Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Anrüchigkeit der Abdecker verhandelt und . eben so wie in der ersten angenommen worden. Blos in Bezug auf die Ueberschrift ist in der zweiten Kammer eine kleine Erinnerung gestellt worden. Man befürchtet näm lich, wenn das Wort „Abdeckersknechte" stehen bleibe, daß es mög lich sei, zu glauben, daß die Scharfrichtereibesitzer nicht mit darunter zu verstehen seien, und um Mißverständnissen zu be gegnen, hat man in der zweiten Kammer beschlossen, das Wort „Knechte" wegzulassen, Es ist von Seiten der königl. Com- m.r'ssarien keine Einwendung dagegen gemacht, sondern nur er wähnt worden, daß auf die Ueberschrift des Gesetzentwurfs nichts ankommen könne, indem man ein Gesetz auch ohne Ue berschrift wohl hinausgeben könne. Um jedoch keine Differenz zu veranlassen, so ist die Deputation der Meinung, der zwei ten Kammer in diesem Punkte beizupflichten. Präsident v. Gersdorf: Nach dem Anträge des Herrn Referenten würde ich die.Frage dahin zu richten haben, ob die hohe Kammer in dieser Hinsicht der Ansicht der zweiten Kam mer beipflichten wolle?— Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Nachträglich muß ich mir noch erlauben zu bemerken, daß der Herr Bischof Mauermann sich heute wegen etwas, was ihn durchaus abhält, hier zu erschei nen, für entschuldigt anzusehen bittet. Ich hatte dies vorhin außer Acht gelassen, und bringe diese Bemerkung zur Vervoll ständigung des Prasenzverzeichnisses nach. — Nunmehr könn ten wir zur Fortsetzung unsers gestern abgebrochenen Gegen standes übergehen. Den Herrn v. Carlowitz ersuche ich, die Rednerbühne zu betreten. Ich erinnere dabei noch, daß vom Herrn Bürgermeister Wehner ein Amendement gestern über reicht wurde, was bereits durch Worlesen zur Kenntm'ß der ho hen Kammer gelangt ist. Referent v. Carlowitz trägt nun zuvörderst die 7. Er- 2
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