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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und zu dessen Gunsten etwa seinen Antrag gestellt haben, so mache ich die Kammer darauf aufmerksam, daß der erste Redner in der jenseitigen Kammer, der sich für den Regierungsentwurf, gegen das Deputationsgutachten verwendete, ein Vertreter des Fabrikwesens war, und sollte daher wohl glauben, daß die Fa brikinteressen durch den Gesetzentwurfwenigstens nicht gefährdet würden und der Antragsteller sich bei den in der jenseitigen Kam mer gefallenen Aeußerungen beruhigen könnte. Bürgermeister Wehner: Ich will Einiges gegen die Gründe des letzten Sprechers entgegnen. Meinem Anträge ist hauptsächlich die Schwierigkeit der Ausführung entgegen gestellt worden. Man hat gesagt, er würde unpraktisch sein, beson ders da, wo es zur Entscheidung kommt. Allein dieserGrund kann mich nicht überzeugen; fürs Erste muß ich erinnern, daß die Gemeinden, wenn sie über diese Art von Heimathsange- hörigkeit mit einander in Discrepanz kommen, sich nicht so schroff gegenüberstehen werden; denn es ist oft der Fall vorge kommen, und ich habe erfahren, daß auf eine bloße Versiche rung der Ortsbehörde, wo die Eltern der fraglichen Kinder sich aufhalten, in der Regel eine Vereinigung zu Stande gekom men ist. Was den Einwand anlangt, daß, wenn Vereini gung nicht zu Stande kommt, dann die Entscheidung schwie rig ist, so kann ich dem auch nicht beitreten; Auspfändungen wegen Schulgeldes sind nicht zu vermeiden, sowohl gegen Arme wie gegen Wohlhabende, die ebenfalls mit der Zahlung des Schulgeldes sehr oft zögern. Insofern diese Auspfändung nach dem Gesetz vollstreckt wird, so ist der mollus nicht so schwie rig, nach dreiwöchentlicher Frist kann die Hülfe erfolgen, und dann kann Niemand an der Dürftigkeit dessen zweifeln, der Schulgeld zu bezahlen hat. Was den Theil anlangt, in wel chem ich wohne, so ist es allerdings ein solcher kleiner Theil des Landes, aber ich glaube, es muß in der Gesetzgebung für jeden Theil des Landes, auch wenn er klein ist, gesorgt wer den. Auf das Fabrikwesen habe ich nicht Rücksicht genom men. Daß dort Fabrikwesen besteht, halte ich nicht pon Einfluß. Von den Städten habe ich übrigens nicht gesprochen, diese habe ich nicht im Auge gehabt, bei diesen würde sichs auch ausglcichen; allein, daß es hei den Dörfern, besonders die ich bemerkt habe, der Fall ist, das ist meine Ueberzeugung, und ich glaubte dieses Amendement, mit dem ich lange umgegangen bin, nicht zurückhalten zu können. Ich habe geglaubt, es würde mir zum Borwurfe gereichen, wenn ich es nicht so ge stellt hätte, wie ich es gestellt habe. Uebrigens muß ich es ja gunz der hohen Kammer anheim stellen, ob sie meinen Antrag annehme oder nicht, und ich bin zufrieden damit, daß ich ihn gestellt habe, weil ich die ihm zu Grunde liegenden Gründe für tüchtig halte. Secretair Ritterstädt: Wenn man annehmen dürfte, daß die Last, von der hier die Rede ist, sich im Allgemei nen ausgleichen werde, so könnte es gleichgültig sein, ob man sich auf die eine oder die andere Weise über diese Frage entschiede; allein ich glaube, daß diese Last hier und da ungleich auf den Gemeinden liegen würde und darum neige ich mich auch zu dem Vorschläge des Bürgermeisters Wehner. Man hat ihm zweierlei vorgeworfen. Erstens hat man gemeint, daß dadurch die Humanität verletzt würde. Da muß ich aber nun freilich bemerken, daß, so sehr ich auch dafür bin, die Humanität gelten zu lassen, so viel nur möglich, doch das Heimathsgesetz im All gemeinen schon dahin führt, die Humanität öfterer der Noth- wendigkeit und der natürlichen Vertheilung der Armenversor- gungslaft nachzusetzen. Es würde allerdings auch hier in ein zelnen Fällen dahin kommen müssen, wenn das Wehner'sche Amendement durchgehen sollte. Aber da ich die Hoffnung hege, daß die Gemeinden und Behörden, solange wie nur möglich, die Humanität werden vorwalten lassen, glaube ich, daß man nicht zu vorschnell zur Ausweisung aus dem in Frage stehenden Grunde vorschreiten werde. Möglich ist es sogar, daß man cher Vater sich angetrieben fühlen wird, seine Kräfte mehr als zeither aufzubieten, um den Unannehmlichkeiten sich nicht aus zusetzen, welche aus dem Anträge, daß seine Kinder in die Ar menschule ausgenommen werden sollen, für ihn folgen können. Man hat nur noch gemeint, daß der Antrag unpraktisch sei und zu manchem Streite führen werde. Diese Furcht kann ich auch nicht theilen, und ich glaube, daß man sich die Sache, wenn man das fürchtet, nicht ganz richtig vorstellt. Es soll ja die Heimathsgemeinde nicht genöthigt werden, das Schulgeld sür diese armen Kinder zu zahlen, sondern es soll ihr freigestellt werden. Nun hat sie immer dabei das Thun und Lassen, wird aber nicht fürchten dürfen, daß man ihr zu viele arme Kinder in die Armenschule überweisen werde; denn es ist immer anzu nehmen, daß derjenige, welcher diese Wohlthat verlangt, noth- gedrungen dazu sein muß, weil er voraussieht, daß, wenn seine Heimathsgemeinde nicht für seine Kinder das Schulgeld zahlt, er aus seiner Aufenthaltsgemeinde aüsgewiesen wird. Also wer den durch den Antrag auch keine weitläufigen Untersuchungen über Bedürftigkeit herbeigeführt werden. Was den Schulgeld satz betrifft, der gezahlt werden soll, so werden auch darüber keine Zweifel entstehen können. Denn da ein solcher Mann zu der bedürftigsten Classe gehört, so wird die Forderung nicht zu hoch ansteigen, man wird für seine Kinder nur den niedrigsten Satz des Schulgeldes verlangen können, und die Gemeinde, welche das Schulgeld zahlt, darüber nicht in Zweifel sein. Dies sind die Gründe, warum ich doch glaube, daß der Antrag des Herrn Bürgerin.isters Wehner Empfehlung und Annahme verdient, und es spricht dafür vor Allem das Gleichheitsprincip. Referent v. Carlowitz: Nur eine Aeußerung des Herrn Secretair Ritterstädt muß ich widerlegen: Er meinte nämlich, es würden die Gemeinden nicht gezwungen, Beitrage zu geben, allein wenn auch in dem Antrag kein directer Zwang ausgedrückt ist, so liegt doch ein indirekter darin, denn der Heimathsgemeinde wird nur die Wahl darüber- ob sie zu der Schulcasse beitragen will oder ob sie ihre Heimathsangehörigen ausgewiesen sehen will, gelassen. Das Letztere ist für sie im concreten Falle Noch schlimmer, und so wird sie sich doch immer zu Beiträgen ver stehen müssen. Man muß nämlich dabei ins Auge fassen, daß
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