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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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-Hierauf wird zum Vorträge aus der Registrande über gegangen: 1) Der Privatus Robert v. Heldreich tragt auf Verbes serung der Poststraße von Königstein nach Schandau an. (An die vierte Deputation). — 2) Petition Sr. Durch!,, des Für sten Schönburg, Mitglied der ersten Kammer, die Ver kürzung der extimtiven Verjährungsfristen bei einzelnen An sprüchen betreffend. (An die dritte Deputation.) — 3) Des selben Petition die Abschaffung des juraummi creäulimüs be treffend. (An die dritte Deputation). — Präsident v. Gersdorf: Wir würden jetzt übergehen zu dem Vortrage- des ersten Gegenstandes, der auf der heutigen Tagesordnung ist, nämlich den Bericht der ersten Deputation über das Decret vom 10. Novbr. 1839, die allerhöchsten Entschließungen auf verschiedene ständischeAn- trage betreffend. Ich ersuche den Hm. v. Watzdorf, den" Vortrag zu übernehmen. Bemerken muß ich noch, mcineHerren, daß ein Urlaubsgesuch des Hrn. v. Crusius vom 16.—19. d. M. eingegangen ist. Da die Mitgliederanzahl diesen Urlaub gestattet, so würde demselben nichts entgegenstehen. Dann erlaube ich mir noch zu bemerken, daß Ihnen gestern der erste Bericht des Leipziger Comire, djeFeierdes 400 jährigen Jubiläums der Buchdruckerkunst betreffend, vorge legt worden ist. Ich werde für diese Mittheilung dem Comite den Dank der Kammer dafür aussprechen, daß wir von diesem Ereignisse — denn es ist einEreigniß! — gütigst inKennt- niß gesetzt wurden. ' Dann ist zu bemerken, daß die zweite Deputation sich in der Person desHrn. v. Polenz einen neuen Vorstand gewählt hat. Wir können nun Zum Vortrage über gehen. Referent v. Watzdorf tragt zuvörderst das königl. Decret vom ilO.November 1839 die Allerhöchsten Entschließungen auf verschiedene ständische An träge betreffend vor (s. dasselbe in Nr. 10 der Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite Il6).— Der Vortrag des allgemeinen Theils des Deputationsbe richts folgt hierauf: Er lautet: Das in der Aufschrift erwähnte allerhöchste Decret gelangte zuvörderst bei Eröffnung des Landtages an die erste Kammer. Bei dem diesfallsigen Vortrage aus der Registrande wurde jedoch dahin Beschluß gefaßt, dasselbe ohne weitere Erklärung an die zweite Kammer abzugeben. Der Grund dieses Verfahrens lag darin, daß man das Decret selbst als eine Ergänzung des Landtagsabschieds betrach tete und dafür hielt, daß dasselbe, eben so wenig als letzterer, einer ständischen Beantwortung bedürfe, welche dennauch, nach den Eingangsworten des allerhöchsten Decretes zu urtheilen, von Seiten der Staatsregierung weder verlangt noch erwartet werde. Hierbei hatte müll jedoch die Meinung, daß es jedem ein zelnen Mirgliede der Kammer unbenommen sei, diejenigen An träge, welche durch die allerhöchsten Resolutionen als nicht er füllt oder erledigt zu betrachten waren, wieder aufzunehmen, und auf dem geeigneten Wege aufs Neue zur Berathung und Beschlußfassung zu bringen. Ist der zweiten Kammer war man in Bezug auf das vor liegende Decret einer andern Ansicht, man überwies dasselbe der ersten Deputation zur Berichterstattung und beauftragte zu gleich die dritte Deputation, eine Revision darüber vor^uneh- men, ob alle ständische Anträge des vorigen Landtages Berück sichtigung erlangt hätten. Nachdem nun das mehrgedachte allerhöchste Decret- nach vorgängiger Berathung in der zweiten Kammer wieder mittelst Protokollextracts an die erste Kammer gelangte, konnte die mit der Berichterstattung beauftragte Deputation in consequenter Verfolgung des früher von ihrer Kammer gefaßten Beschlusses, daß das Decret an sich einer Berathung und Beantwortung nicht bedürfe, nur diejenige allerhöchste Resolution zum Gegen stände ihres Gutachtens machen, welche Seiten der zweiten Kammer einen neuen Antrag hervorgerufen hatte. Desgleichen war man darüber einverstanden, daß es zur Zeit nicht anzurathen sei, die Frage einer besonderen Erörterung zu unterwerfen, ob die im §. 113 der Verfassungsurkunde zuge sicherte Mittheilung der allerhöchsten Entschließungen auf sämmtliche ständische Anträge des vorigen Landtags erfolgt sei, da es nicht angemessen erscheine, diese durch die Verfassungsur kunde allerdings gerechtfertigte Frage, gleichzeitig in beiden Kammern zu prüfen, sondern es einem früheren Vorgänge ge mäß zweckmäßiger sein dürfte, abzuwarten, ob in dieser Bezie hung künftig Mittheilungen Seiten der zweiten an die diessei tige Kammer gelangen möchten. Referent v. Watzdorf: Soweit der Bericht im Allge meinen. Sollte in dieser Beziehung etwas geäußert werden, so würde hier der angemessenste Platz sein. 'Präsident v. Gersdorf: Es scheint nicht der Fall zu sein, daß die Kammer im Allgemeinen zu discuriren geneigt wäre. Wenn das nicht der Fall ist, so können wir zum speciellen Theile übergehen. Referent v. W-atzdorf trägt nun alsbald den vierten Punkt, die ständischen Anträge wegen derUnter- gerichtevor, über welchen sich die Deputation verbreitet hat, (s. denselben in Nr. 10 der Mittheilungen über die Verhand lungen der zweiten Kammer S. 123). — Der Deputa tionsbericht sagt darüber Folgendes: Uebergehend zu Punkt 4 des allerhöchsten Decretes, so ist hierbei noch im Allgemeinen zu bemerken, daß dies die einzige Resolution ist, welche in der zweiten Kammer einen neuen An trag veranlaßte, da bei allen übrigen Nummern die jenseitige Kammer, dem Deputationsgutachten gemäß, theils zur Zeit, theils ganz Beruhigung faßte, oder die ständischen Anträge durch die Mittheilungcn der Staatsregierung als erledigt er klärte. Wenn nun die zweite Kammer bei der allerhöchsten Reso lution 4 auf die bereits auf zwei Landtagen verbandelte Principftage — Aufhebung oder Beibehaltung der Patrimo nialgerichtsbarkeit — zurückgekommen und wiederholt den Be schluß gefaßt hat, die hohe Staa'sregierung um Wiedervorle gung des Gesetzentwurfs, die Organisation der Untergerichte im Lande betreffend, zu ersuchen, so wird es nothwendig sein,'kürz lich derjenigen Beschlüsse zu erwähnen, welche theils von beiden Kammern gemeinschaftlich, theils von der ersten Kammer allein in dieser Angelegenheit auf dem vorigen Landtage gefaßt wur den.
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