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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Majorität ein, was im Deputationsbcrichte enthalten ist, näm lich die Mehrheit der Deputation empfiehlt: „den Antrag der zweiten Kammer, daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möge, den Gesetzentwurf, die Organisation der Untergerichte betreffend, auf nächsikünftigem Landtage wieder vorzulegen, abzulehnen." Ich frage die Kammer, ob sie der Majori tät der Deputation beistimmt? — Der Antrag wird mit 29 gegen 10 Stimmen angenommen. — Präsident v. Gers dorf: Nun würde die Frage auf den Antrag der Minorität wohl wegfallen. Der Gegenstand ist durch ein allerhöchstes Decret an uns gelangt; es würde also die Abstimmung durch Namensaufruf über die Frage einzutre ten haben, ob die Kammer in ihrer Gesammtheit das geneh migt, worüber sie sich jetzt ausgesprochen hat. Bürgermeister Gotisch ald: Der Namensaufruf scheint mir nicht anwendbar zu sein; denn auf mehrere Gutachten der Deputation hat die Kammer einstimmig mit „Za!" geantwor tet; auf das Schlußgutachten hingegen haben sich 10 Mitglie der mit „Nein" ausgesprochen. Wie sollen diese nun bei ihrer Abstimmung sich erklären? Präsident v. Gersdorf: Mit „Nein." Nach der Land tagsordnung bin ich verbunden, den Namensaufruf auf jeden Gegenstand eintreten zu lassen, welcher durch ein Allerhöchstes Decret an uns gelangt ist. Darum habe ich es erwähnt, da mit die Discussion darüber vor dem Abgang der Herren Staats minister eintreten möge. Vicepräsident v. Carlo witz: Es fragt sich wohl zunächst, ob die Staatsregierung eine Antwort erwartet oder nicht. Hat sie, wie es scheint, das Decret nur als eine Ergänzung des Landtagsabschieds betrachtet, so erwartet sie keine Antwort, und so sollte ich meinen, man könnte von der Abstimmung durch" Namensaufruf absehen. Jndeß würde wohl hierüber das Ministerium selbst am besten Auskunft geben können. Staatsminister v, Kö nncritzr Das Ministerium erwar tet auf dieses Decret allerdings keine Antwort, da es nur eine Vervollständigung des Landtagsabschieds und eine Notisication an die Stände ist. Wird nun von Seiten der Stände etwas nicht wieder ausgenommen, so ist eine Erklärung an die Re gierung nicht nothwendig. Da nuN die erste Kammer ihrer seits nicht der Ansicht ist, einen Antrag an die Regierung stellen zu wollen, so scheint auch eine Abstimmung durch Namensauf ruf nicht nöthig, Prinz Johann; Es würde wohl nm in'dem einzigen Falle nöthig sein, wenn die Frage entstehen könnte, ob die Er mächtigung der Regierung die Abtretung von Patrimonialge- n'chten anzunehmen und die Rechte zu gewahren, weil sie nur bis Zu diesem Landtage bewilligt worden ist, fortdauere. Pie Regierung hat geglaubt, dies stillschweigend fortdauernd aus üben zu können, und wir haben dies auch stillschweigend ge nehmigt. Jetzt soll nun eine ausdrückliche Erklärung gegeben werden, und ich glaube, daß auch diejenigen, die für den An trag der zweiten Kammer gestimmt haben, nicht gehindert wür den, auf diese Frage mit L a zu antworten. Denn ist auch der Antrag, welchen die zweite Kammer gestellt hat, abgewor fen worden, und haben die Herren sich nicht bestimmen können, dagegen verneinend auszusprechen, so bleibt ihnen immer un benommen, für die Ermächtigung der Regierung zu stim men. Präsident v. Gersdorf: Sollte diese Ermächtigung der Regierung nicht ohnehin als fortdauernd betrachtet werden können? Staatsminister v. KönNeritz: Ich bin der Ansicht, daß die Nothwendigkeit einer ausdrücklichen Ermächtigung nicht weiter vorliegt. Es ist den beiden Kammern mitgctheilt wor den, wie die Negierung verfahren will. Wird nun ein Ein spruch nicht erhoben, so wird die Regierung auf ihrem Wege fortschreiten. Denn wenn auch damals die Fassung dahin ge wählt worden ist, es möchten jene Befugnisse bis zum nächsten Landtag bewilligt werden, so hat die Regierung dies nicht an ders verstehen können, als man habe den Termin um deshalb ausgesprochen, weil beide Kammern der Ansicht waren, daß man einen Gesetzentwurf diesen Landtag wieder vorlegen werde, nicht aber, als wenn man die Gewährung jener Befugnisse nur für die Zeit ausgesprochen habe. Es hatten sich die Kam mern dahin erklärt, daß sogar den früher abgetretenen Patri- monialgerichten dieselben Rechte wie den übrigen gewährt wer den sollen; und man hat sonach ausgesprochen, es sei zweck mäßig, zulässig und einer künftigen Organisation nicht vor greifend, daß den Gerichtsherrcn jene Befugnisse verblieben. Man würde dies nicht gethan haben, hätte man es als ein Reizmittel betrachtet, um sie zur Abgabe zu bewegen. Prinz Johann: Sobald die Regierung kein Bedenken - hat, wenn durch Namensaufruf bei diesem Gegenstände nicht abgestimmt wird, wird es wohl dem größer» Lheil der Kam mer ebenfalls unbedenklich erscheinen. Bürgermeister Wehner: Nach meiner Ansicht ist eine be sondere Abstimmung durch Namensaufruf nicht nöthig, und es würde wohl hinreichend sein, wenn eine allgemeine Abstim mung vorgenommen würde. Durch die Erklärung des Herrn Ministers ist wohl die einzelne Abstimmung um so mehr ent behrlich geworden, Präsidentv. E ersdorf: Meine Herren! JchglaubeJH- nen doch auf jeden Fall schuldig zu sein, darüber Ihre allge meine Meinung durch Stellung einer Frage zu vernehmen. Nach der von der Regierung gegebenen Et'klärung würde es mir für meine Person auch scheinen, als wenn der Namensauf ruf nicht nöthig sein dürfte. Es liegt mir aber auch ob, bei der Stelle, welche ich dje Ehre habe, zu vertreten, auf die Erfül lung aller Pflichten zu sehen. Ich habe daher vorzugsweise auch die meinigen zu erfüllen. Um deswillen erlaube ich mir die Kammer zm fragen: ob sie glaubt, daß von der Abstim-
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