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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Handlung der Sache, von Einfluß sein dürste. Bekanntlich ist in der letzten Sitzung der zweiten Kammer das vielbesprochene Gesetz über den Gewerbebetrieb auf. dem Lande zum Schluß gebracht worden, und cs ist zu erwarten, daß mit Nächstem das Protokoll darüber an die erste Kammer gelangen werde. Ich erlaube mir daher den Antrag, daß dieses Gesetz nicht wie sonst an die erste Deputation gegeben, sondern einer extra- vrdinairen Deputation überwiesen werden möge. Es ist der Gegenstand sehr schwierig und verlangt namentlich eine genaue Kenntniß der Gewerbeverhaltnisse in den verschiedenen Theilen des Landes. Es ist daher zu wünschen, daß die Männer dazu gewählt werden, welche mit diesen Verhältnissen vertraut und bekannt sind, und ich glaube, daß dies wohl der Sache förder lich sein möchte. Namentlich würde es wohl zweckmäßig sein, daß die Deputation etwas stärker sei als gewöhnlich, und ich erlaube mir daher den Antrag, daß in diesem Falle "/Mitglieder zur Deputation gewählt werden. Präsident v. Gersdorf: Se. königl. Hoheit haben den Antrag gestellt, daß zu dieser außerordentlichen Deputation 7 Mitglieder erwählt werden, möchten. Ob dieser Antrag Wohl erst zur Unterstützung zu bringen ist? Prinz Johann: Jedenfalls. Präsident v- Gersdorf: Ich würde, um über die Sache sofort hinweg zu komüren, und um die Meinung der Kammer zu vernehmen, die Frage an die Kammer zu richten haben: Ob sie diesen Antrag unterstütze? — Die Unterstützung geschieht sehr zahlreich. — v. Großman: Es würde vielleicht der Antrag Sr. Kö nigl. Hoheit kürzer dadurch erreicht, wenn nur die erste Deputa tion durch einige in dieser Sache erfahrene Mitglieder verstärkt würde? Bürgermeister Wehner: Das würde gegen die Verfassung sein, denn die Verstärkung ist nach der Landtagsordnung nicht nachgelassen. Es ist blos erlaubt, Mitglieder zuzuziehen, nicht aber eine Deputation zu verstärken. Es müßte daher die erste Deputation, wollte man ihr die Begutachtung des Gesetzent wurfs überlassen, als eine neue erklärt und noch einige Mitglieder dazu gewählt werden. Ich glaube aber, daß durch den Antrag Sr. Königl. Hoheit dasselbe erlangt werden könne. Bürgermeister Schill: Ich habe den Antrag nicht unter stützt, weil ich für dergleichen außerordentliche Deputationen mich nicht erklären kann. Ich weiß auch in der Lhat nicht, wozu es nützen soll. Ich bin überzeugt, daß das Gesetz bei der ersten Deputation in so guten Händen ist, daß es nicht in bessere kommen wird, und ich weiß nicht, was die außerordent liche Deputation andres thun könnte, als was die erste Deputa tion thun wird; sie wird nicht anders zusammenzusetzen sein, wie die erste Deputation zusammengesetzt ist; mithin sehe ich keinen bessern Nutzen, der aus einer neuen Wahl hervorgehen kann. Ich glaube allerdings, daß vielleicht eine Verstärkung eintreten könnte, und ich würde bitten, daß der Antrag getheilt würde, so daß 2 Fragen gestellt würden, über die Zusammen setzung einer neuen Deputation, und über die Verstärkung der ersten. Prinz Johann: Was die Verstärkung anlangt, so muß ich dem Bürgermeister Wehner beitreten, daß dieselbe nach der Landtagsordnung in dieser Maße nicht stattfinden kann. Die Landragsordnung läßt die Verstärkung nur für den Fall nach, wo ein Gegenstand, der bereits von einer Deputation bearbeitet worden ist, an dieselbe zurückgewissen wird. In andern Fäl len laßt sie die Verstärkung der Deputation nur bei einer extra- ordinairen Deputation nach. Was die letztere betrifft, gehöre ich gewiß auch zu denen, welche abgeneigt sind, eine extra- ordinaire Deputation zu ernennen, weil der Geschäftsgang der selben schon darum weniger schnell ist, weil die Mitglieder sich weniger kennen. Aber hier scheint der Gegenstand so zu sein, daß es wünschcnswerth ist. Mehre Mitglieder der Deputa tion sind mit mir derselben Meinung und wünschen, daß eine anderweitige vielfältige Prüfung dieses Gegenstandes stattfinde. Ich glaube, daß wir in unsrer Mitte dieser Elemente wenige zäh len, die zu dieser Berathung sich eignen. Wir haben nur ein einziges städtisches Mitglied in der Mitte unserer Deputation, wir haben von Seiten der Herren, die vom Lande sind, Nieman den, der mit den Städten in näherer Berührung steht, wogegen sehr viele Mitglieder in unserer Kammer sind, die mit Städte unter ihrer Gerichtsbarkeit haben und daher mit den städtischen Interessen vertraut sind. Also wird es sehr wünschens- wrrth sein, daß eine extraordinaire Deputation niedergesetzt werde. Vice-Präsident v. Carlowitz: Ich trete der Ansicht Sr. königl. Hoheit bei, mag aber die Gründe nicht wiederholen, welche- angeführt worden sind. Nur etwas erlaube ich mir zu bemer ken. Ich bitte den Antrag dahin zu vervollstänidgen, daß der neuen Deputation auch die ausgesetzt gebliebene Erläuterung zur 8. §. des Heimathsgesctzes mit überwiesen werde. Prinz Johann: Diesem Anträge trete ich gern bei und vereinige ihn mit dem meinigen. Präsident v. Gersdorf: Es ist das eigentlich ein Zusatz, der noch besonders zur Frage gebracht werden möchte. Der neue Antrag ging nämlich dahin, daß, wenn eine außerordent liche Deputation ernannt werden sollte, dieser zugleich die aus gesetzte Erläuterung zu §.8des Heimathsgesetzes übergeben werde, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unter stützt? -- Die Unterstützung geschieht sehr zahlreich. — Präsident v. Gersdvrf: Es ist für und wider gesprochen worden, und es würde am besten zum Ziele führen, wenn in die ohnehin zu stellendeFrage beide Anträge zusammengefaßt wür den. Ich werde die Frage darauf stellen: ob die Kammer die vorhin unterstützten Anträge annehme, und ich bitte mit Ja
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