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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Einrichtung muß, mit wenigen Ausnahmen, ein Jeder, der das Convictorium genießt, einen wöchentlichen Geldbeitrag, zur Deckung der Kosten dieser Anstalt zahlen, und zwar ein Jeder, der eine königliche Stelle hat, wöchentlich 5 Groschen, und wer eine Familienstelle hat, 3 Groschen. Diese 'Geldbeiträge pflegen Pränumerationsgelder genannt zu werden und sind eine Art von Vergütung für die Speisung. Außerdem haben die Con- victoristen auch die Aufwarter des Convictoriums aus ihrem eignen Beutel zu bezahlen, sowie auch Beiträge zur Reinigung und Erleuchtung des Convictlocales zu leisten. Das sind nun offenbareUebelstande, die mit dem eigentlichen Zwecke der Anstalt undderursprünglichenStistunginWiderstreitstehen. Denn der Zweckbestehtdoch darin, die ärmsten und hülfsbedürftigsten unter den Studirenden unentgeldlich zu speisen. Dieser Zweck abcrwird nur unvollständig erreicht, wenn sie für diese Speisuüg eine wöchentliche Vergütung leisten müssen. Auch kommt so etwas bei ähnlichen Anstalten nicht vor. Auf den Fürstenschulen ha ben die Schüler, welche Freistellen haben, nichts für die Spei sung zu entrichten. Wei dem Leipziger Convictorium tritt überdies auch der Uebelstand ein, daß, wenn Jemand mit der Abtragung der Pränumeration nicht inne hält, er eine Zeitlang von der Theilnahme am Convict suspendirt werden kann. Da durch kommt der Arme in noch größere Verlegenheit, und gleich wohl ist eine solche Maßregel nothwendig, um Ordnung zu halten, so lange die Pränumerationsgelder bestehen. Ferner sind diese mit der ursprünglichen Stiftung nicht vereinbar; denn nach derselben sind in älterer Zeit die Convictoristenunent- geldlich gespeist worden, und erst im Fortgang der Zeit sind mit den gesteigerten Preisen der Lebensbedürfnisse jene Beitrage eingeführt worden. Dabei tritt aber auch noch ein rechtliches Be denken in Bezug auf die Familientische ein. Won den Begründern derselben ist ursprünglich ein Capital an die Universität oder die Behörde, die dies zu besorgen hatte, gezahlt worden, durch dessen Annahme sich die Universität verpflichtet hat, eine be stimmte Anzahl Studirender unentgeldlich zu speisen, ohne Rücksicht auf die etwaige Steigerung der Preise der Lebensbe dürfnisse. Diese Verpflichtung wird nun im ursprünglichen Sinne nicht mehr vollständig erfüllt. Es ist daher sehr wün- schenswerth, daß den vorgegebenen Uebelständen abgeholfen werde. Dazu aber sind die Vermögenskräfte des Institutes nicht ausreichend, und deshalb haben sich die Convictvn'stcn an die hohe Ständeversammlung gewendet, mit der Bitte, daß diese sich für die Sache verwenden und die zur Beseitigung je ner Uebelstände erforderliche Summe bewilligen möge. Präsident v. Gersdorf: Nach der Erklärung des geehr ten Mitgliedes der Kammer, diese Petition zu der seinigen zu machen, wird dieselbe an die d ritte Deputation übzugeben sein, und es wird diese Deputation gar sehr zu wünschen haben, daß Herr Professor Schilling so gütig sei, ihr die nöthigen Nach weisungen zu geben. -- Ehe wir zu dem Geschäft übergehen, das für heute be- .-.mn.t worden war, habe ich zu eröffnen, daß Se. Durchlaucht Fürst Schönburg seiner früher gehegten Absicht gemäß aus der Kammer getreten ist, da Privatgeschäfte seine Anwesenheit zu Hause nöthig machen, und cs hat derselbe die Güte gehabt, mich davon in Kenntniß zu setzen, daß zufolge der früher er- theilten und der Kammer bekannt gewordenen Vollmacht, der Eine der mit unterzeichneten zwei Grafen und Herren v. Schön burg, Herr Heinrich Alban Graf und Herr v. Schön-- burg, nun in die Kammer einzutreten habe. — Es hat mir dieser auch zu erkennen gegeben, daß er wünsche, heute in diese Versammlung ausgenommen zu werden. Dem Geschäft der. Prüfung der hier einschlagend en Verhältnisse, da diese nur zu Anfänge qines Landtags der Einweisungscommission, die so dann aufgelöst wird, obliegt, hat sich das Directorium unter zogen und sich von der Richtigkeit der Sache überzeugt; ich glaube daher, daß der Aufnahme des Herrn Grafen Alban v. Schönburg etwas nicht entgegen stehe. Es ist nämlich un ter dem 5. November vorigen Jahres von den vier Mitbesitzern der Schönburg'schen Lehüsherrschaften die eingereichte Voll macht ausgestellt worden auf den mitunterzeichneten Fürsten und Grafen Otto Victor v. Schönburg, und wenn dieser aus treten sollte, auf den gleichfalls mitunterzeichneten Grafen und Herrn Heinrich Alban v. Schönburg. Wenn die Kammer dies richtig findet, so wird dessen Eintreten erfolgen können, und ich werde dm ersten Herrn Secretair ersuchen, den Herrn Grafen herein zu führen, damit seine Verpflichtung in der ge wöhnlichen Maße vor sich gehe. Nachdem diese Verpflichtung geschehen, fordert der Prä sident das neue Mitglied auf, seinen Platz in der Kammer zu nehmen. — Präsident v. Gersdorf: Um Urlaub ist ein Gesuch ein gekommen von dem Herrn Kammerherrn v. Watzdorf, und zwar auf die Zeit von dem 19. bis 25. d. M. Die Kammer wird es wohl genehmigen, da wir vollzählig sind. — Wird einstimmig b ejaht.-- Präsident v. Ger Sdorf: Der Gegenstände, die wir heute abzuthun uns vorgenommen haben, sind zwei: I) eine außer- ordentlicheDeputationfür den gestern besprochenen Zweck zu wählen, und sodann: 2) zwei Wahlen eintreten zu las sen, die erste für den Herrn Stellvertreter in der ersten Depu tation, wo er Mitglied ist, für den Fall, daß er vielleicht durch anderweite Geschäfte den Deputationsverhandlungen beizu wohnen, abgehalten wäre; und dann in Bezug auf ihn selbst wieder, rücksichtlich der vierten Deputation für gleiche Ver hältnisse. Zuvörderst, meine Herren, dürften wir die Wahl der außerordentlichen Deputation vorzunehmen haben, und zwar, wie wegen der Wichtigkeit des Zweckes von Ihnen selbst bestimmt worden ist, haben wir sieben.Personen zu ernennen. Ich ersuche Sie daher, sieben Personen auf einen Zettel zu schrei ben , und wenn sich Namm darunter befinden sollten, die mehr fach in der Kammer Vorkommen, so bitte ich, die Güte zu ha ben, eine nähere Bezeichnung beizufügen, weil außerdem die
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