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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mögen Wir die rücksichtlich der Pachtverhältnisse in der Petition bezeichneten speciellen Anträge, die zum Theil nur auf Mißver- ständniß beruhen, nicht angemessen befinden. 4) In welcher Maße dem in der ständischen Schrift vom 22. Mai dieses Jahres gestellten Anträge stattzugeben sei: „von Zeit zu Zeit die von den höchsten Verwaltungsbehörden befolgten Grundsätze, welche theils auf Erledigung wirklich gegründeter Zweifel in verwaltungsgesetzlichen Bestimmungen gerichtet, theils so abstract und allgemein sind, daß sie, unab hängig von concreten Verhältnissen, ihre Anwendung erhalten können, im Gesetz- und Verordnungsblatte bekannt machen zu lassen," werden Wir in sorgfältige Erwägung ziehen. 5) Was den Antrag auf geeignete Maßregeln zu recht zeitiger Einleitung und Beendigung der Landtagswahlen betrifft, so hat es ander zeitigen Einleitung schon bisher nicht ermangelt; und da, besage der den getreuen Ständen bereits zugekom menen Eröffnungen, auch auf Beseitigung derjenigen Verzö gerungen schon Bedacht genommen worden ist, welche in der behörigen Förderung des Wahlgeschäfkes zum Theil zu bemer ken gewesen sind; so steht zu erwarten, daß — so weit es überhaupt von den Maßnehmungen der Behörden abhängig ist — das Erscheinen der Abgeordneten am Tage der Einberufung des Landtags nicht behindert und in dieser Hinsicht die Voll zähligkeit der ständischen Kammern beim Beginne des Landtags Nicht gefährdet sein werde. 6) In soweit den ständischen Antrag in der Schrift vom 15. dieses Monats wegen Sicherstellung gegen Bevortheilungen der Müller anlangend, neben den, auf der neuesten Gesetz gebung' beruhenden Strafbestimmungen gegen den Betrug die ses Gegenstandes halber nach Befinden nur die Einschärfung älterer polizeilicher Vorschriften, oder die Abänderung der wegen der Mühlenconcessionen dermalen bestehenden gesetzlichen und administrativen Einrichtungen in Frage kommen kann, ist bei des der weitern Erwägung vorzubehalten. 7) Die in der ständischen Schrift vom 17. dieses Monats gewünschte neue Apothekertaxe wird zur allgemeinen Nachach tung veröffentlicht werden. Die übrigen Gegenstände der Apo- thekcrordnung, welche zum Theil der Gesetzgebung angehören, bleiben bis zur Vernehmung mit der nächsten Ständeversamm lung ausgesetzt. 8) Der Inhalt der Petition der Seifensieder zu Olbernhau wird nach angestellter Erörterung bei der nächsten Generalcon- ferenz in Zollangelegenheiten zur Sprache gebracht werden. 9) Wegen der im Lande annoch vorhandenen Privatpredi gerwitwen- und Waisenvereine sollen künftig diejenigen Grund sätze in Anwendung gebracht werden, welche bei der diesfall- sigen Berathung von dem betreffenden Departementsvorstand mr'tgether'lt worden sind und wird die Uebernahmc der in den Ephorien Annaberg-Grünstädtel, Nossen und Meißen vor handenen Predigerwitwenpensionen mit einer Summe von der ¬ malen jährlich 706Lhlr. auf dem Reservefonds der all ¬ gemeinen Predigerwitwen- und Waisenkasse genehmigt. 10) Wenn die getreuen Stände den Wunsch ausgesprochen haben, daß, um das Vertrauen im deutschen Volke zur Bun desversammlung zu erhöhen, die Verhandlungen derselben, wie früher, veröffentlicht und ein die Stelle der ehemaligen deutschen Reichsgerichte vertretender Bundesstaatsgerichtshof errichtet wer den möchte, welcher nach Art. 53 der Wiener Schlußacte befugt wäre, nicht allein von Ständeversammlungen, sondern auch von Betheiligten, ,z. B. Corporationen und selbst von einzelnen Unterthanen Beschwerden über Aufhebung der Landesverfassung anzunehmen und darüber rechtskräftig zu entscheiden; so wollen Wir zwar die wohlmeinende Absicht, welche diesen Anträgen zum Grunde liegt und von treuer Anhänglichkeit an den Insti tutionen des gemeinsamen deutschen Staatenbundes zeugt, nicht verkennen, mögen Uns. jedoch von einer Verwendung umso weniger einen günstigen Erfolg versprechen, als die Frage über Veröffentlichung der Verhandlungen lediglich zur innern Ge schäftsordnung gehört; zu dem zweiten Anträge aber im Hin blicke auf die Verhältnisse Unsrer Lande ohnedies eine Veran lassung nicht vorliegt und nehmen daher Anstand, den gestellten Anträgen Folge zu geben. Was die sonst noch von der Standeversammlung beschlosse nen Anträge anlangt, so behalten Mr Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das Erfor derliche darauf zu verfügen. Hierbei hat es Uns jedoch nicht entgehen können, daß den getreuen Ständen, durch die zahlreichen bei denselben eingehen den Petitionen einzelner Corporationen und Unterthanen, eine bedeutende Arbeitslast zuwächst, die selbst auf die Dauer des Landtags einen nachtheiligen Einfluß äußert.. Wenn nun das bisher hierunter beobachtete Verfahren ohnedies in der Verfas sung nicht begründet befunden werden mag und auch sonst man cherlei Unzutraglichkeiten mit sich führt, so behalten Wir Uns vor, wegen Abstellung der sich hierin gezeigten Uebelstände der künftigen Standeversammlung besondere Eröffnung zu machen. Wir verbleiben Unfern getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan und haben, zu Urkund alles dessen, gegenwärtigen, in die Gesetzsammlung aufzunehmen den Landtagsabschicd eigenhändig unterschrieben und mitUnserm Königlichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 22. Juni 1840. Friedrich August. Lernbarck von I^inäonan. ' ' Julius Traugott Jakob von Könneritz. Heinrich Anton von Zefchau. Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. . Gustav von Nostiz-Wallwitz. Gustav v. Weissenbach.
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