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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Wohl des Landes und auf die Erhaltung unserer Verfassung gerichteten Mittheilungen der hohen Staatsregierung die sorg fältigste Berathung widmeten. Von gleichen Gesinnungen beseelt, treten wir heute wieder zusammen und erblicken mit Freude Sie, verehrter Herr Präsident, an unserer Spitze, Sie, unter dessen weiser Leitung wir so manches schwierige Geschäft vollbracht haben. In Ihnen begrüßen wir den freundlichen Führer wieder, dem wir mit Vertrauen folgen, dessen reger Sinn für die Geschäfte die Betreibung derselben erleichtert und den Gang derselben belebt, der mit Sicherheit etwaige Ver wickelungen löst, und der den guten Geist, der unter uns waltet, sorgfältig bewahrt. So wird denn auch diesmal Ihr Beispiel uns ermuthigen, unsere wichtigen Pflichten zu erfüllen. Ein Wunsch und eine Bitte ist mir noch übrig. Es ist der Wunsch für Ihr ungestörtes Wohl. Mögen Sie mit voller Kraft des Körpers und des Geistes Ihr hochwichtiges Amt vollführen. Ich aber bitte um die fernere Erhaltung Ihres mir bisher ge wordenen theuren collegialischen Wohlwollens. Secretair v. Biedermann: Wenn mein sehr geehrter College und ich bereits damals, als Ihre Wahl auf uns siel, aussprachen, wie hoch wir die Ehre zu schätzen wissen, welche uns zu Theil geworden war, wenn wir dagegen bemerkten, daß dieser neue Beruf uns mit einer gewissen Schüchternheit erfüllte, und wir deshalb die Nachsicht der hohen Kammer für unsere Geschäftsführung in Anspruch nahmen, so bleibt mir heute nur noch übrig, zugleich im Namen meines Herrn Kol legen, dem verehrten Herrn Präsidenten den innigsten Dank auszusprechen für die freundliche und ehrende Weise, mit wel cher er unserer in seiner Rede erwähnt hat. Wir bitten ihn, daß er uns seine weise Leitung angcdeihen lassen möge, und werden darin einen besonderen Beweis seines Wohlwollens erkennen. Uebrigens kann die Befangenheit, in der wir dieses Geschäft beginnen, dadurch, daß wir Nachfolger von Männern sind, welche dieses Amt zur großen Zufriedenheit der hohen Kammer geführt haben, nur erhöht werden. Deshalb wiederhole ich meine Bitte an die hohe Kammer, mit meinen Leistungen gü tigst Nachsicht zu haben. Prinz Johann: Innig gerührt von Len Worten, welche von dem Herrn Präsidenten in Beziehung auf meine Person ausgesprochen worden sind, bitte ich den Herrn Präsidenten und die ganze Kammer, die Erklärung von mir entgegen zu nehmen, daß ich ganz mit den alten Gesinnungen in die Kam mer trete und es mir stets zur wahren Freude gereichen wird, im Verein mit so ehrenwerthen und loyalen Männern für das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes zu wirken. Präsident: Vorerst habe ich noch zu erwähnen, daß die von Sr. Durchl. dem Fürsten Schönburg eingereichte Voll macht des Gesammthauses Schönburg mit der früheren ver glichen und gleichlautend befunden worden ist. Ich mußte dieses sofort erwähnen, ehe diejenigen Mitglieder, von denen es noch nicht geschehen ist, den Handschlag abgeben. Ich ersuche demnach die Herren Fürsten von Schönburg und Neuß, den Herrn Geheimerath v. Zedtwitz, Amtshauptmann v. Welck und Bürgermeister Bernhard! den Handschlag an mich abgeben zu wollen. Nachdem dies geschehen, begann der Vortrag aus der Re- gistran de. Auf derselben waren eingetragen: I) Ferdinand August Schlesier, Justitiars zuBlankenhain Petition um Erlassung eines Gesetzes wegen Herstellung der Dorf-, und Communicationswege. (An die zweite Deputa tion). — 2) Allerhöchstes Decret, die Ernennung der Präsiden ten beider Kammern und der Stellvertreter derselben betreffend (aä^ots).— 3) Mittheilung des Hohen Gesammt-Ministe rn, die nachfolgenden unter Nr. 5 bis Nr. 15. eingetragenen Allerhöchsten Decrete betreffend. 4) AllerhöchstesDecret, Al lerhöchste Entschließungen auf verschiedene stän- discheAnträge betreffend. Secretair v. Biedermann: Es ist dies ein Werzeichniß der Decrete, die uns schon zugegangen sind, und dürfte eben falls zu den Acten zu nehmen sein. Präsident: An die erste Deputation der Kammer. , Mehrere Decrete sind schon gedruckt, dieses aber, so viel ich weiß, noch nicht. Es würde daher zum Druck zu befördern sein. Prinz Johann: So viel ich mich erinnere, ist dieses Dc- cret am letzten Landtage an die erste Deputation abgegeben worden; doch scheint es mir sich mehr für die dritte Deputation zu eignen, da es eine Antwort ans die ständischen Anträge ist. Präsident: Es ist allerdings ein allerhöchstes Decret, weil es Gesetzgebungsgegenstände enthält und in. dieser Bezie hung würde es dorthin abzugeben sein. Fürst v. Schönburg: So wenig der Landtagsabschied > einer Deputation zur Prüfung überwiesen wird, dürfte auch das vorliegende Decret, welches nur als eine Ergänzung des selben zu betrachten ist, dahin verwiesen werden. Es steht ei nem jeden Mitgliede frei, Sachen, die zurückgewiesen worden sind, von Neuem auf dem Wege der Petition an die Kammer und die Staatsregierung zu bringen, olllcio von der Staatsregierung erlassene Resolutionen jedesmal prüfen zu las sen, würde als eine Art von Eingriff in das Recht der Krone — an sie gebrachte Anträge, welche keine Beschwerden, sondern nur Wünsche betreffen, nach eignem Ermessen gewähren oder ablehnen zu können — erscheinen. Ich würde daher dafür stim men, daß das Decret verlesen, dann an die zweite Kammer gebracht und abgewartet würde, ob auf den Antrag von Mit gliedern der Kammer abgewiesene Gesuche in dem gewöhnlich landtagsordnungsmäßigen Wege wieder zur Sprache gebracht werden sollten. Präsident: Auf jeden Fall sind die allerhöchsten De crete sofort durch Verlesen zur Publication zu bringen, und dann wird sich wohl leichter eine Bestimmung über ihre Ver weisung an die eine oder andere Deputation treffen lassen. Nachdem dies geschehen, äußert Bürgermeister Wehner: Das allerhöchste Decret enthält durchgängig ständische Anträge, wie es andere Anträge kaum geben kann, weil Petitionen, wenn die Stände sich deren an-
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