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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Eisenbahnbrücke entfernt sei, und daß ein mittelbarer Verlust, welcher durch den öffentlichen Gebrauch der Brücke für die Be sitzer der Fähren entstehen könne, unmöglich einen Entschädi gungsanspruch begründen dürfe. Die hohe Staatsregierung hat nun zwar diesen Remonstra tionen vollkommene Anerkennung geschenkt, und ein Widcr- spruchsrecht der Herren Jmpetranten nicht für begründet erach tet, allein demohngeachtet die vergleichsweise Berücksichtigung jener Interessen, so wie mehrer anderer Gegenstände als Be dingungen der erbetenen Concession der Eisenbahn-Compagnie gestellt. Da jedoch letztere in der Erfüllung der gestellten Be dingungen ihr eigenes Interesse zu verletzt wähnte, so hat sie von dem Plane zur Zeit ganz abstrahiren und die Eisenbahn brücke von dem öffentlichen Verkehr, außer den Dampfwagen zügen, annoch absperren zu müssen geglaubt, wobei es die hohe Staatsregierung bewenden lassen und der Compagnie aus drücklich untersagt hat, dieseBrücke zu einem andern Gebrauche, selbst zu benutzen, oder benutzen zu tasten. Wenn nun, was die Sache selbst anbelangt, die unter zeichnete Deputation nicht in Abrede zu stellen vermag, daß die von den Petenten beantragte Veröffentlichung der Eisen bahnbrücke um so wünschenswerther wäre, als insofern hier durch einem längst gefühlten Bedürfnisse begegnet würde, der zwischen Meißen und der preußischen Grenze gelegenen Ort schaften sich nur beleben müßte, so ist sie dennoch des Dafürhal tens, daß die Leipzig-Dresdner-Eisenbahn-Compagnie, da sie bei dem Bau der Eisenbahnbrücke bei Riesa über die Elbe kei neswegs eineVerpflichtung, dieseBrücke zur allgemeinen Benutzung aller Art für das Publicum einzurichten, übernom men hat, nun auch nicht durch Vermittelung der Ständever sammlung Seiten der hohen Staatsregierung hierzu gezwun gen werden kann, es ihr vielmehr lediglich überlassen bleiben muß, wiesle ihren bereits beabsichtigten Plan, eine öffentliche Concurrenz auf dieser Brücke eintretcn zu lassen, zuvörderst durch Beseitigung der obenerwähnten hier einschlagenden, le diglich in der Verletzung einigerPrivatinteressen liegenden Hin dernisse bewerkstelligen wird. DieDeputation findet sich daherbei so bewandten Um ständen veranlaßt, ihrer geehrten Kammer anzurathen: „Die Petenten mit ihrem Anträge abzuweisen," die beiden Eingaben jedoch, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, annoch an die zweite Kammer abzu geben. Secretär v. Biedermann: Mit dem Anträge der Depu tation kann ich mich nichtöl'nverstanden erklären. Erist begründet auf den Umstand, daß die Eisenbahncompagnie keine Verbind lichkeit habe, die Brücke dem öffentlichen Verkehr zu eröffnen; allein von einer solchen Verbindlichkeit ist in dem Anträge der Petenten keine Rede, sie verlangen nicht, daß gegen die Com pagnie zwangsweise eingeschritten werden soll, sondern sie neh men nur die Vermittelung der Stände in Anspruch, nur das zu erlangen, was in ihrem Wunsche und in dem Wunsche vie ler Staatsbürger und dem Interesse des allgemeinen Verkehrs liegt; ich glaube daher, daß der Antrag ein ganz unverfäng licher sei und von der Deputation vielleicht anders genommen worden ist, als er zu nehmen war. Ich glaube, es sind hier nur zwei Fragen zu beantworten; erstens, istes wünschenswerth, daß die Brücke dem öffentlichen Verkehr eröffnet wird? und zweitens, ist es ausführbar? Was den ersten Punkt anlangt, so glaube ich, kann über die Bejahung dieser Frage kaum ein Zweifel entstehen, denn da zwischen Meißen und .Torgau eine Brücke weiter nicht besteht, und manchmal einen großen Theil des Jahres Lei Ueberschwemmung und Eisgang die Passage gehemmt ist, so muß es wohl in den Wünschen des Volks und in dem Interesse des Verkehrs liegen, daß dieses neue Verbin dungsmittel hergestellt werde. Die zweite Frage, ob und wie man dazu gelangen köpne, wird sich, glaube ich, dadurch be antworten lassen, daß man die Staatsregierung zu bitten habe, daß sie vermittelnd einschreiten möge, damit dieser Zweck er reichtwerde. Es stehen sich hier zwei Interessenten entgegen, auf der einen Seite behaupten die Besitzer der Fahre ein Ver- bietungsrecht, was sie vielleicht auch haben mögen, und auf der andern Seite kann die Eisenbahncompagnie wohl nicht ge zwungen werden, die Brücke dem öffentlichen Verkehr zu eröff nen, wenn sie die Verbindlichkeit-dazu nicht übernommen hat. So lange nun nicht eine Behörde, und das könnte hier wohl nur auf Veranlassung der Staatsregierung geschehen, vermit telnd eintritt, wird es immer schwieriger, im Interesse des all gemeinen Verkehrs zu wirken. Dessenungeachtet hege ich aber die Hoffnung, daß dieser Zweck zu erreichen sein dürfte, denn das Interesse der Fährbesitzer kann nicht so bedeutend sein, daß demselben nicht durch eine billige Abfindung entsprochen wer den könnte und die Eisenbahncompagnie hat schon ihre Bereit willigkeit für die Sache zu erkennen gegeben, nur will sie sich einer zu großen Entschädigung der Fährbesitzer entziehen; tritt aber die Staatsregierung vermittelnd ein, so werden wohl -die beiderseitigen Interessenten,'die sonst sich wohl einander nicht bald nähern dürsten, zu einer Vereinigung zu bringen sein. Ich wollte mir daher erlauben, den Antrag zu stellen: „daß die Kammer bei der Staatsregierung beantrage, sie wolle vermittelnd einschreiten, damit diese Brücke, für den öffentlichen Verkehr eröffnet werde." Staatsminrster v. Zeschau: DieDeputation hat, wie ich aus dem Bericht vernommen habe, von einem mit dieser Angelegenheit näher bekannten Kammermitglied Erkundigung eingezogen; indessen ist eine weitere Anfrage an die Regierung nicht gelangt, ich erlaube mir daher in letzterer Beziehung das Nötbige zu bemerken. Die Verhandlung und Erörterung über diesen Gegenstand ist noch gar nicht als geschlossen anzusehen. Allerdings ist im Jahr 1835 von der Eisenbahncompagnie das Anerbieten gemacht worden, gegen die Concession, einen gewissen Zoll erheben zu dürfen, die Brücke dem öffentlichen Verkehr zu eröffnen. Die Negierung konnte indessen auf diesen Antrag sofort eine definitive und beifällige Entscheidung nicht fassen, da die Beantwortung der Frage nicht unwichtig erschien: ob eine solche Concession zu Erhebung eines Zolles zu rechtfertigen sein möchte? Späterhin traten auch die Ansprüche der Fährbe- sitzxr, oder eigentlich derjenigen ein, welche, im Fall die Brücke dem Verkehr eröffnet würde, eine Entschädigung zu fordern be rechtigt waren. Zweitens liegt auch noch die Frage vor, wie und auf welche Art die Communication, der Zugang zu dieser Brücke herzustellen sei, denn um dieselbe für den allgemeinen Verkehr benutzen zu können, ist es nothwendig, verschiedene
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