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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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schwören soll, nämlich, daß er es nicht anders wisse. Daß der Richter keine Gewißheit haben kann, ob ein Eid auch mit inne rer Ueberzeugung geschworen werde, ist wahr. Mein dies trifft jede Form des Eides. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Ich glaube mich kurz fassen zu können, da sich eigentlich Niemand gegen das Deputationsgutachten erhoben hat, ausgenommen der Herr Vicepräsident, dessen gegen das Deputationsgutachten gerich teten Antrag die Kammer aber nicht angenommen hat. Gleich- wohl fühle ich mich berufen, als Referent und Vertreter der Deputation einzugehen auf die Einwendungen, die gegen die Gründe der Deputation gemacht worden sind. Der Viceprä- sident wollte unter andern die Frage, welche vorliegt, auf eine bloße Veränderung in der Eidesformel zurückführen. Davon aber, glaube ich, ist keineswegs die Rede, indem es nicht bloß auf die Formel, sondern auf das Wesen und den Inhalt des Eides ankommt. Mir ist es immer vorgekommen, als ob man bei Jgnoranzeiden mehr für den Schwörenden sorgte, indem man dadurch Verlegenheiten für ihn zu beseitigen sucht, in welche ein ängstliches Gemüth gerathen könnte, wenn es über sein Glauben und Dafürhalten Auskunft geben soll. Daß hingegen der Credulitätseid für denjenigen, welcher den Cid von dem Andern verlangt, eine weit größere Sicherheit biete, darüber, ich kann es gestehen, geht mir auch nicht der geringste Zweifel bei. Es ergiebt sich das, ich möchte sagen, schon durch Berechnung, indem in dem Credulitatseide der Eid cks igno- rnniin auch schon mit enthalten ist, und nun nochder Cid nach Glauben und Dafürhalten hinzukommt. Daß die Sache verschoben werde bis Zum Erlasse einer Civilgen'chtsordnung, dürfte deswegen wünschenswert!) sein, weil die Frage so außer ordentlich tief in das ganze Rechtsverfahren ekngreift. Wenn unter andern auch das Bedenken geäußert wurde, daß man wohl die richterliche Befugniß in Zweifel ziehen könne, von ei nem Andern eine eidliche Aussage über sein Glauben zu verlan gen, so würde ich diesem Zweifel allenfalls da beitreten, wo Jemand sich über Dinge äußern sollte, die ihn nicht unmittel bar angehen, wie z. B. bei Zeugen. Aber gerade bei Zeugen haben wir in unserm Rechtssystem den Grundsatz, daß ihre Aussagen, insoweit sie sich bloß auf Glauben gründen, keine Gültigkeit haben. Hier aber, wo der Credulitätseid gefordert wird, wird immer der Fall vorliegen, daß der, der den Eid zu leisten hat, mit der betreffenden Handlung und Person in einer gewissen nahen Beziehung sich befinde. In solchem Falle, glaube ich, kann man es keineswegs ungerecht nennen, daß von Einem verlangt wird, er solle feine Meinung über das ausspre- chen, was er davon glaube, was jenem Andern Schuld gegeben wird. Unter diesen Umstanden, glaube ich, wird es sich wohl deutlich ergeben, daß sehr große Bedenken der Abschaffung des Credulitätseides sich entgegen stellen, unddaßdieDeputation den zweckmäßigsten Vorschlag gethan hat, wenn sie beantragt, daß der hohen Staatsregierung die Sache anheim gegeben werde, und daß erst dann eine Entscheidung erfolgen möge, wenn man die künftige Civilgerichtsördnung der Ständeversammlung vor legt. Präsident v. Gersdorf: Ich werde zur Erledigung der Sache übergehen und zwar durch Namensaufruf, der zu rich ten sein wird auf das Deputationsgutachten. Dieses ist ent halten in den Worten: „die erste Kammer möge, in Vereini gung mit der zweiten, an die Staatsregierung, mit Beziehung auf die vorliegende Petition, den Antrag richten, dieselbe wolle bei Bearbeitung des Entwurfs zu einer neuen Civilgerichtsord- nung die Frage, ob und auf welche Weise es möglich sei, den Eid 6s ere^ulitsis gänzlich, oder doch wenigstens für die Fälle, in welchen sogenannte Legaleide auferlegt werden müssen, gänz lich zu beseitigen, in sorgfältige Erwägung ziehen, und das Er- gebniß der letzteren zu seiner Zeit der Standeverfammlung zu gehen lassen." Nachdem der Hr. Staatsminister von Könneritz und der königl. Commissar O. Eknert den Saal verlassen haben, erfolgt die Abstimmung durch Namensaufruf, bei welcher das Depu tationsgutachten einstimmig angenommen wird. Präsident v.Gersdors: Es ist Ihnen ein Bericht ihrer ersten und zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Ausübung des landesherrlichen Salzvcrkaufsrechtcs betreffend, vorgelegt worden, welcher sofort auf die nächste Tagesordnung ge bracht werden könnte; es läßt sich dieß jedoch aus Gründen in die sem Augenblicke noch nicht mit Bestimmtheit thun, und ich deute daher blos an, welcher Gegenstand zunächst verkommen wird, und erlaube mir, mich dahin zu äußern, daß ich durch Karten Zeit und natürlich auch den Gegenstand Ihnen noch näher bezeichr.°en werde. Es ist jetzt noch ein Protokoll über die letzte geheime Sitzung vorzulesen, und ich fordre daher die Anwesenden auf den Tribünen auf, den Saal zu verlassen. Die öffentliche Sitzung wird K Minuten nach 2 Uhr geschlossen. Druck Mh Papke s« B. G. Leu kn er m Dresden. ML de« Redattisn beauftragt? N. G.ret schel.
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