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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gestehe ich, daß ich geglaubt habe, es wäre in Aussicht gestellt gewesen, diesen Gegenstand an uns gewiesen zu sehen. Der Erfolg war ein andrer. Ich darf wohl glauben, daß ich bei der Kammer als gerechtfertigt erscheinen werde, indem ich an die sen Gegenstand gedacht habe, der so sehr in meiner Pflicht liegt. Wie ich schon neulich erwähnte, bin ich seit 1817 unausgesetzt beschäftigt, für Abkürzung der Landtage Sorge zu tragen, doch mit unbedeutendem oder gar keinem Erfolg. Es muß wohl der Fall sein, daß es sich nicht machen laßt, auf alle Ideen ein gehen zu können, und man muß es der Zukunft anheim stellen, ob sich künftighin Abkürzungen ermöglichen werden. Wohl mag es sein, daß es sich oft so nicht thun läßt, daß sehr oft Gründe vorliegen, die man äußerlich nicht wissen kann und die doch wirk lich sehr gute Gründe sind. Nichtsdestoweniger möchte ich glauben, da mir die Sache nicht fremd ist, indem ich die Land tage so lange mitmache, daß bei der Menge der vorhandenen Gegenstände man wohl anders eintheilen könnte, und ich spreche meinen darauf gerichteten sehr lebhaften Wunsch auch heute wieder aus. Graf v. Hohenthal (Püchau): Ich erlaube mir noch ein Wort, um zu sagen, daß ich weder einen Vorwurf der Staats regierung noch dem Präsidio machen wollte, indem ich diesen Ge genstand nur im Interesse des Landes und der Kammer, der ich angehöre, zur Sprache brachte. Präsident v. Gersdorf: Ich bitte sehr, Herr Graf, es ist wünschenswerth, daß sowohl dem Lande als auch den Deputa ten Zeit erspart wird und auch Kosten, die nothwendig durch län gere Landtage herbeigeführt werden müssen. Ich glaube, wir könnten zur Tagesordnung übergehen. Ich ersucht den Herrn Referenten, Bürgermeister Schill, den Bericht, die Ausübung des landesherrlichen Salzverkaufsrcchts betreffend, uns Vorträ gen zu wollen. Referent Bürgermeister Schill trägt das allerhöchste De kret vor. (Siehe dasselbe Mittheilungen der zweiten Kammer S. 392.) Hierauf das Gesetz (siehe dasselbe Mittheilungen der zweiten Kammer S. 396.). Allgemeine Motiven sind nicht gegeben, und die zweite Deputation sagt in dem Berichte im All gemeinen Folgendes: Das oberwähnte allerhöchste Decret ist zunächst an die zweite Kammer gelangt und nachdem dort der ihm beigefügte Gesetzentwurf berathen worden, hat die erste Kammer des sen Begutachtung den unterzeichneten Deputationen über tragen. Wie schon im jenseitigen Berichte bemerkt, ist an den beiden ersten konstitutionellen Landtagen wiederholt über die jetzige Einrichtung bei Ausübung des- landesherrlichen Salzverkaufs rechts geklagt und es sind verschiedene Wünsche zu Beseitigung dieser Klagen ausgesprochen worden; sie gingen 1) auf gänzliche Aufhebung des Salzverkaufsmonopols, 2) auf Aufhebung des Salzzwangs (die Verbindlichkeit, eine gewisse Quantität Salz zu entnehmen und im Falle, daß man solche im Jahreslauf nicht oder nicht völlig ab holt, das zu wenig Entnommene zu bezahlen,) 3) auf Herabsetzung der Salzpreise, namentlich durch Zu rechnung der Fuhrlöhne nach ihrem wirklichen Betrage zu dem Salzpreise, und 4) auf Erleichterung hinsichtlich der zu entnehmenden Quan tität des Salzes, insonderheit für die ärmern Gegenden des Vaterlandes. Seiten' der Ständeversammlung kam es über diesen Ge genstand zu keinem gemeinschaftlichen Beschluß und man beru higte sich am vorigen Landtage bei Berathung einer darauf Bezug habenden Petition bei der von dem Herrn Staatsmini ster von Zeschau abgegebenen Erklärung: daß die Regierung an gegenwärtigem Landtage einen voll ständigen Plan zu zweckmäßiger Regulirung des gesammten Salzwesens vorzulesen beabsichtige. okr. Landtagsacten 18-U- H. Abtheil. 1. Bd. S. 524. Hiernach erkannten Staatsregierung und Stände schon dazumal die Notwendigkeit einer neuen Regulirung diesesVer- waltungszweigs und der vorliegende Gesetzentwurfbedarfdaher keiner weitern Rechtfertigung; nach ihm fällt die sogenannte Salzconscription künftig hinweg, die Salzpreife erleiden durch Herabsetzung der Fuhrlöhne auf ihren wahren Betrag eine nicht unwesentliche Minderung und es werden hierdurch die haupt sächlichsten Beschwerden gegen die dermalige Einrichtung be seitigt. Ließe sich nun vielleicht auch hoffen, daß durch Aufgabe des Salzmonopols und die hierdurch herbeigeführt werdende Concurrenz beim Salzverkauf niedrigere Preise erzielt würden, so sind doch ganz abgesehen von den Bestimmungen des Zollver- einigungsvcrtrags die finanziellen Rücksichten, die hierbei zu nehmen, zu wichtig, als daß man einen Antrag darauf weiter verfolgen könnte, und die Dep,uta tionen halten gleich der zweiten Kammer die Beibehaltung dieses Monopols für noth wendig; sie empfehlen daher auch im Allgemeinen den Gesetz- Entwurf zur Annahme. Referent Bürgermeister Schill: Es würde sich fragen, ob eine allgemeine Diskussion hier stattflnden soll. Präsident v. G ersdorf: Wenn nichts zu bemerken ist, so würden wir zur speckellen Berathung überzugehen vermögen. Referent Bürgermeister Schill tragt nun den ersten Ab schnitt tz. 1 vor (siehe Mittheilungen der zweiten Kammer S. 396.) Die Motiven hierzu: (siehe gleichfalls Mittheilungen der zweiten Kammer S. 397.) Die Deputation bemerkt hier nur Folgendes: Zu §. 1. Da nach der Erklärung der Herren Regierungs- Commissarien beabsichtigt wird, das Gesetz bald und da möglich vom 1. Juli dieses Jahres an in Kraft treten zu lassen, so be darf es deshalb nicht eines besonder:: Antrags. Königl. Eommissar v. Ehr en stein: Es ist allerdings Wunsch und Absicht der Regierung, das Gesetz mit dem 1. Juli in Kraft treten zu lassen; diese Absicht jedoch nur unter der Voraussetzung ausgesprochen worden, daß die ständische Erklärung zeitig genug eingehe, um die nöthigen Vorarbeiten und Einleitungen bewerkstelligen zu können. Prinz Johann: In Beziehung auf die Verhandlungen der Kammer selbst wünschte ich, daß in Betreff des letzten
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