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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Übereinstimmung mit der Majorität der zweiten Deputa tion der zweiten Kammer hat sich mit diesen Preissätzen nicht einverstanden erklärst, vielmehr vorgeschlagen, nur Einen Preis für alle Niederlagen und zwar den Niedrigster! der obigen Sätze art 3Zchlr. 6 gr. —zu beantragen, was üüch von der zweiten Kammer mit 38 gegen 28 Stimmen attgeiwmMen worden ist, wogegen die hohe Staatsregierung nur in dem Falle eiire Gleich stellung der Preise für zulässig erachtet hat, wenn der Durch schnittspreis an 3 Lhlr. 13 gr. 8 pf. angenommen werden weil die Staatscasse. den sehr bedeutenden Ausfall, welchen sie bei Uebertragung sämmtllcher Fuhrlöhne von Leipzig aus zu erlei-. den habe, nicht tragen könne. Als Gründe für obigen Vorschlag hat man angeführt, daß, wenn auch die Regalitätsnützustg und die Steuern ihrer Ncitllr nach verschieden seiest, doch erstere bei dem Sützregcil gleich dest letztem die Costsumemen treffe, und die'serhälv die Gleichstellung aller Landestheile hinsichtlich des Preises erfor derlich erscheine, und daß namentlich die Berücksichtigung des ärMern Theils der Einwohner die Ermäßigung erheische ; man hat sich ferner auf Nachbarstaaten berufen, wower Salzverkauf ebenfalls Monopol des Staates sei und wo man im ganzen Lande gleiche Preise habe. Nun läßt sich zwar nicht verkennen, daß der erste Grund manches für sich hat, jedoch darf man hierbei nicht übersehen, daß dürch Aushebung der Salzconscriptiondas frühere Verhalt- niß sich wesentlich ändert und mildert; denn so lange für jede über 10 Jahr alte Person eine gewisse Quantität Salz ent nommen werden mußte, kam die Abgabe einer directen Steuer allerdings ziemlich gleich und war ury so drückender, je weniger die Vermögensverhältnisse in Berücksichtigung kamen; künftig aber, wo nur die Verbindlichkeit bleibt, vom Staate fein Be- dürfniß an Salz zu beziehen, ohne an eine gewisse Quantität gebunden zu sein, wird das Monopol kaum noch gefühlt wer den; die lautesten Klagen waren zeither auch nicht gegen die Höhe des Salzpreises, sondern gegen jene Conscription gerichtet, und der ärmere Lheil der Bewohner wird durch deren Beseiti gung befriedigt werden; eine Gleichstellung der Salzpreife wird ihm eine kaüm merkbare Erleichterung verschaffen, denn berech net man die Preisdifferenzen beim einzelnen Pfund, wenn die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Satze angenommen werden, so sind solche in der Thal höchst unbedeutend, es würde kosten das Zollpfund in den Niederlagen zu Leipzig 7-Z pf. Meisen > . Chemnitz; 2' psi Dresden, «4 Zwickaus Plauen 9 pf. Bautzen 9Z- pf; kann aber der wirklich Arme siin Bedürfniß nicht einmal in Quantitäten zu Einem Pfunde erkaufen, so wird für ihn der . Vortheil, den die vorgeschlagene Gleichheit des Preises haben könnte, kaum merkbar sein, wogegen die Staatscasse ein Ver lust von viros 80,000 Khlrn. entsteht, der, wenn er durch direkte Steuern wieder herangebracht werden sollte, weit fühlbarer, als'jene Erleichterung sein dürfte; es würde über auch durch Annahme des Vorschlags eine Gleichheit der Salz preise in deneinzelnenOrtcn nichterlangtwerden, dadieTrans- portkosten von der Niederlage aus versch eden sich berechnen; wollte man den aufgestellten Grundsatz konsequent durchführen, so Müßte der Staat jedem Orte sinnen Salzbedarf auf seine Kosten zuführen. In der Natur des Monopols dürste das Erforderniß der I. 17. Gleichheit der Preise nur insoweit begründet-sein, als es der Gesetzentwurf enthält- nämlich als dch Staat eitre gleich hohe Consumtionsabgabe auf das Salz legt und den Ort bestimm^ von welchem aus dasselbe fürgleichen Preis erlangt werden kann; dieser Ort vertritt sodann die Stelle derPrüdüctioNsanstält, der Coctur. Die von da aus in die einzelnen NiederlagssMeN bestritte nen Fuhrlöhne sind Verlag zu Erleichterung der ConsuMentesi, da bei den großen Quantitäten Sülz, welche der Staat in die Provinzen verführt, ihm die Erlangung eines billigem Führ lohns möglich wird, als solches der Einzelne haben künn, und als Verlag kann die Restitution dieser Fuhrlöhne Nur den treffen- für welchen sie gemacht worven sind. Wenn plan auf beMchbarch Sküäten histwerst, so beachte man nur, daß in diesen, ob sie gleich das Salz selbst produciren, weit höhere Preise stattfinden und das Salzregal sonach eiüe weit reichhaltigere Quelle des Staatseinkommens bildet. . Nun könnte man zwar, um den Verlsist der Staatscasse zu umgehen, sich für den Durchschnittspreis an 3 Lhlr. 13 gr. 8 pf. erklärest, allein unverkennbar würde der Leipziger Kreis benachrheiligt, wenn er, während durchgehends eine Preisherab setzung stattsindet, einePreiserhöhung erfahren sollte, die zu UM so gerechteren Klagen Anlaß geben müßte, als der Nachweis noch abgehr, daß eiste öder die andere Provinz'des Ländes irgend woher das Salz gegen ein billigeres Fuhrlohn, als der Staat berechnet, beziehen kann. Fällt es sonach bedenklich, auch auf diesen Vorschlag em- zügelM, so bleibt nur die Preisbestimmung in dem Gesetzent wurf noch übrig, und die Berücksichtigung der Staatscasse ist in der Thac die überwiegende; es kann nicht gerathen erfchei-' nen, eine höchst mäßige Consumtionsabgabe, die Ansässige und Ustan süffige rrifft, ohne zu drücken, mit einer directen Steuer, die nur auf die Grundstücke zucückfallen könnte, theilweisezu vertauschest; man hat zwar geglaubt, daß bei den Cassenüber- schüffen, welche sich zeither ergeben, ein Ersatz des Ausfalls nicht nöthig sein werd?; allein abgesehen davon, daß es nicht zu verbürgen, ob sich immer solche Ueberschüsse zeigen werden, so haben sich auch bis jetzt unabweisbare Bedürfnisse zu deren gan zes oder rheilweisen Verwendung hkrausgestMt, deren Befrie digung ohne jene Ueberschüsse eine Steuererhvhung zur Folge ge habt haben würden, und auch die nächste Zukunft zeigt solches Bedürfniß, es ist dies der Kostenaufwand, der durch den Ueber- gang zum l4Thalerfuß nothwendigerweise herbeigefuhrl wer den muß; sollten aber auch dergleichen Ueberschüsse zu tempo rären Steuererlassen verwendet werdest können, so werden letztere eine weit fühlbarere Wohlthak für däs Land sein, als die durch Gleichheit der Salzpreise erzielt werdende höchst unmerkliche Erleichterung. Aus diesen Gründen können die Deputationen sich nur für Beibehaltung des ersten Theils des Paragraphen nach dem Entwurf aussprechen und empfehlen der venhrcen Kammer: der von der zweiten Kammer angenommenen Fassung Seite 88 des jenseitigen Berichts nicht oeizutreten. Erkennt man den Grundsatz an, daß der Staat die Fuhr löhne von Leipzig aus nicht zu tragen hat, so folgert sich natür lich auch daraus, daß ein Wechsel in diesen Lohnsätzen auf dm Salzpreis Einflug haben muß. Der letzte Satz der H. endlich enthält den § 10 weiter aus geführten Grundsatz, daß die Privilegirten Entschädigung für Aufhebung ihres Rechts erhallen sollen; es hat namllch bis jetzt der Unterschied stattgefunden,' daß die Privilegirten den .2*
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