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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nachgelassen würde, die Provision auf 4 Gr. zu erhöhen. Wollte man aber die Bestimmung gellen lassen, daß es der Staatsre- glerung überlassen bliebe, dieselbe zuzugestehen, so würdedieselbe zu sehr mit Gesuchen der Art behelligt werden. Ich glaube daher einen Ausweg darin gefunden zu haben, wenn man der 7. §. hinzufügte: „welche von der betreffenden Obrigkeit un ter Zustimmung der Gemeinde bis zu 4 Gr. erhöht werden kann." Ich glaube, daß es kein Bedenken haben wird, weil die Ge meinden und Obrigkeiten darüber zu bestimmen haben. Wol len sie einen Salzschänken .halten, so müssen sie ihn so zu stel len suchen, daß er auskommen kann; auf der andern Seite wird aber die Gemeinde keineswegs geneigt sein, dem Salzschänken einen höher» Gewinn zu bewilligen, als zu seiner Erhaltung nöthig sein möchte. Ich erlaube mir daher den Antrag, um damit vielleicht allen Meinungen Genüge zu leisten. Königl. Commrssar v. Ehren stein: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich eben im Begriff war, einen gleichartigen Antrag dem Präsidio zu übergeben. Es könnte sich mit die sem Anträge auch die Staatsregierung einverstehen, indem da durch die Ungleichheit zwischen großem und kleinern Orten aufgehoben würde. Uebrigcns würde sich dabei wohl von selbst verstehen, daß die Amtshauptleute auch bei dem vorliegenden Gegenstände die Aufsicht zu führen hatten, die ihnen nach Z. 8. im Allgemeinen obliegt. Secr. Bürgermstr. Ritterstädt: Darauf will ich be merken, daß ich bei meinem Vorschläge das nicht beabsich tigt habe. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag des Herrn Secr. Ritterstädt unterstützt? — Die Unterstützung erfolgt zahlreich. Vicepräsident v. Carlowitz: Um eine Erläuterung habe ich noch zu bitten. Muß nämlich, soll eine Erhöhung statt- sinden, nur der Satz von 4 Gr. Platz greifen, oder ist auch ein Mittelsatz zulässig, d. h. kann man sich auch"auf3Gr. ver einigen ? Secr. Bürgerm. Ritterstädt: Wenn ich zu einer Er klärung aufgefordert worden bin, so ging meine Ansicht dahin, die Sache lediglich den Gemeinden und Unterobrigkeiten zu überlassen. Finden diese es gegen das Interesse der Consu- menten, die Provision vielleicht auf 3 Gr. festzustellen, um nicht dadurch Bruchtheilpfennige herbeizuführen, so werden sie nicht darauf eingehen. Prinz Johann: Ich muß gestehen, daß der Antrag viel Ansprechendes für mich haben würde, wenn ich nicht ein Be denken hätte, welches ich der geehrten Kammer so eben mitzu.- theilen mir erlauben werde, und in welcher Beziehung es mir lieb sein würde, von ihr nähere Belehrung zu erhalten. Ich glaube, eine solche Localitätsrücksicht würde zu großen Verwir rungen in der ganzen Gesetzesbestimmung Veranlassung geben. Es würde dadurch das entstehen, daß in zwei ganz nahe neben I. n. einander liegenden Orten die Salzpreise verschieden sein könn ten, ohne daß diese Verschiedenheit in dem Salzpreife der Haupt niederlage, noch in den Fuhrlöhnen ihren Grund hatte. Nähme man an, daß in der Nahe einer großen Stadt, wie z. B. Dres den, ein ganz kleines Dorf, ich will sagen, Strießen, sich be findet , und denken wir uns das Verhältniß, daß in Dresden der Salzschänke wegen seines schwunghafteren Geschäftes sich mit einer kleinen Provision, mit 2 Gr. pr. Scheffel begnügen kann, und daß hingegen in dem benachbarten kleinen Dorfe eine Provision von 4 Gr. stattsinder; was würde ein solches Verhältniß zur Folge haben? die Marktleute von Strießen würden sich in Dresden mit ihrem Salzbedürfniß versehen, und der Salzschänke in Strießen würde am Ende gar keinen Absatz mehr haben. Das ist ein Bedenken, was mich bestimmen würde, gegen eine solche Localvereinigung mich zu erklären. Doch bitte ich zuvörderst um nähere Belehrung. Graf Hohenthal (Püchau): Ich muß mich auch für das Deputationsgutachten erklären, und wünsche, daß eine Pro vision von 4 Gr. festgesetzt werde. Nach alle dem, was sowohl hier darüber gesagt worden, als auch, was ich über die Verhand lungen der zweiten Kammer in den Landtagsmittheilungen über diesen Punkt gelesen habe, geht hervor, daß, wenn diese Provi sion picht auf 4 Gr. bestimmt wird, ein fühlbarer Druck für die Individuen daraus entstehen würde, ohne dadurch der Masse eine Erleichterung zu gewähren. Sodann glaube ich auch, daß diese Erhöhung auf 4 Gr. von den Konsumenten kaum empfunden werden dürfte. Staatsminister v. Könneritz: Der Antrag des Herrn Secretair Ritterstädt stimmt mit der Ansicht der Regierung überein, und in der Lhat dürfte es nur zweckmäßig sein, die Festsetzung der Provision in das Ermessen der Ortssbrigkeit un ter Zustimmung des Gemeinderaths zu stellen, weil ja nur die Gemeinde selbst oder, was dasselbe ist, die Consumenten dabei betheiligt sind. Es tritt eine gleiche Rücksicht auch in vielen anderen Beziehungen bei Taxen ein, bei welchen ebenfalls die Localverhältnisse ins Auge gefaßt werden müssen; es erschien jedoch eine gesetzliche Bestimmung nothwendig, um wenigstens ein Maximum festzustellen. Das von Sr. königl. Hoheit auf gestellte Bedenken könnte ich nicht theilen; denn wenn eine solche Gemeinde den Satz von 4 Gr. nicht in ihrem Interesse findet, so wird sie diesen Satz nicht bewilligen, und deshalb möchte ich die befürchtete Ungleichheit für nicht so groß erachten. Noch erlaube ich mir, darauf aufmerksam zu machen, daß kleine Orte, die vielleicht keinen Salzschanken erhalten würden, wenn nicht der Satz auf 4 Gr. erhöht würde, dann wieder darin ihren Vmheil finden dürften, daß sie einen Salzschanken im Orte haben können, um nicht ihr Salzbedürfniß aus einem ent fernten Orte erholen zu müssen. Prinz Johann: Ich muß dagegen bemerken, daß nach dem vorliegenden Gesetze ein jeder Ott einen Salzschanken ha ben muß, weil jeder Ott einer Salzniederlage überwiesen wird. Sicher aber werden die Consumenten eines solchen Ortes ihr 3
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