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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Salz dort erholen, wo sie glauben, es billiger zu erhal ten. Königl. Commissar v. Ehr en st ein: Es giebt auch Orte im Lande, wo keine Salzschänken vorhanden sind. Bürgermeister Wehner: Ich muß das von Sr. königl. Hoheit aufgestellte Bedenken theilen. Wenn wir keine Be stimmung hinsichtlich der Provision festsetzen, so wird sich eine große Ungleichheit Herausstellen. Bon dem Gutachten des Ge- meinderathes es abhängig zu machen? das klingt auf dem Pa piere gewöhnlich besser, als es sich in der Wirklichkeit ausnimmt. Auch dürfte diese Unbestimmtheit dahin führen, daß die Salz schänken mehrer nahe bei einander liegenden Orte sich dahin einverständigen würden, die Salzpreise auf eine und dieselbe Höhe zu bringen. Ich glaube daher, es würde der Vorschlag des Herrn Secretair Ritterstädt nicht von großem Nutzen sein. Ziegler u. Klipphausen:Ich muß mich für dasDe- putationsgutachten erklären; denn eine solche Unbestimmtheit hinsichtlich der Provision sür die Salzschanken dürfte am Ende nur zur Benachtheiligung der Consumenten führen. Auch dürste es in kleinen Dörfern dahin kommen, daß Niemand sich finden würde, der den Salzschank übernähme , und es würden dann die Leute eines solchen Ortes genöthigt sein, ihren Salz bedarf aus einem entfernten Orte zu erholen, wodurch sie statt des beabsichtigten Vortheils in Nachtheil versetzt werden wür den. Ich würde also beantragen, daß die Festsetzung der Pro vision auf 4 Gr. pro Scheffel beibehalten Werpe. Bürgermeister Bernhard!: Dem Anträge des Herrn Secretair Ritterstadt schließe ich mich um so williger an, als mir der Fall bekannt ist, daß Salzschanken, die den Salzschank pachtweise übernommen und von der Provision durch die 4Gr. Preisermäßigung nichts genossen, sondern sie,was zeither gestattet war, als Pachtgeld abgetreten haben. Hat nun ein solcher Salzschänke keine Provision bezogen, und ist er dennoch ausge kommen , so würde cs in diesem Falle um so mehr bei 2 Gr. Provision pro' Scheffel bewenden können. Und jener städtische Salzschänke hat eben so richtiges Maß und Gewicht gehabt, als der siscalische Salzschänke in der Nachbarschaft. Daraus scheint hervorzugehen,- daß hierbei alles auf Locale und verschie dene Verhältnisse und besondere Umstände ankomme, mithin eine Gleichheit der Provision an allen Orten nicht nöthig sei. Wenn man befürchtet, daß dann in benachbarten Orten eine allzu große Verschiedenheit in den Salzpreisen stattsinden werde, so glaube ich, würde dieser Befürchtung durch eine strenge Auf sichtsführung von Seiten des Amtshauptmanns abgeholfen werden können, welcher am besten zu beurtheilcn im Stande sein dürfte, ob die Verschiedenheit der Salzpreise benachbarter Orte wegen Verschiedenheit der Provision sich nicht unter ein ander ausgleichen lasse. Referent Bürgerin. Schill: Ich muß bemerken, daß, wenn ein Salzschänke die Provision von 4 Gr- völlig als Pacht geld abgegeben hat, dieser entweder blos zum Vergnügenden Salzschank betrieben, oder sich auf andere Weise Nutzen ver schafft hat. Besonders bedenklich aber muß eS erscheinen, wenn derselbe Salzschänke noch besseres Maas gehabt hat, als der fis kalische bei der Provision von 2 Gr. In Bezug auf den An trag des Herrn Secretair Ritterstadt scheint mir ein Hauptbe denken darin zu liegen, daß nunmehr in zwei nahe bei einander liegenden Orten verschiedene Salzpreise sich Herausstellen wer den. Durch eine solche Differenz, wenn sie auch nur 2 Gr., auf die Metze betragen sollte, würde sich der ärmere Theil dcr Orts bewohner bewogen finden, sein Salzbedürfniß da zu erholen, wo man glaubt, es billigerer: erhalten und hierdurch würde man die Regierung unmittelbar zwingen, die Individualverzeichnifse wieder einzuführen. Wir würden durch eine solche Bestim mung den Salzeinschleis von einem Orte zum andern anreizen und uns dadurch m die Verlegenheit setzen, daß die Regierung die Salzconscription wieder einführe. Das muß vermieden werden. Zwar würde der Preis nicht sehr erhöht werden; allein es dürfte dadurch ein Reizmittel gegeben sein, auch diesen klei nen Gewinn zu benutzen. Und um dies zu umgehen, erscheint es nothwendig, einen festen Satz anzunehmen. Zur Verthei- digung des Deputationsgutachtens glaube ich noch anführen zu dürfen, daß in größer» Städten, wenn auch der Salzschank daselbst schwunghaft betrieben wird, doch auch auf der andern Seite wieder mehr Aufwand als in kleinern Orten erforderlich ist, z. B. in Bezug auf das Locale, das der Salzschänke da selbst zu Unterbringung der Salzvorrathe nöthig hat, was hier natürlich viel höher zu stehen kommt, als an kleinen Orten. Ge winn und Nachtheil dürste sich daher hier ziemlich compensiren. BürgermeisterB er nhardi: Es ist nicht nöthig, anzuneh men, daß der Salzschänke, von dem ich gesprochen habe, den Salzschank zum Vergnügen betrieben habe; es ist dabei zu be denken, daß immer noch ein gewisser kleiner Gewinn übrig bleibt, und zwar darum, weil der Salzschänke, wie schon er wähnt worden, in der Salzniederlage die Metze Salz zu 8Pfd. berechnet erhalt, während er sie nur zu 7^ Pfd. auszuwiegen braucht. Hierzu kommt noch, daß gewöhnlich, wie ebenfalls erwähnt worden, der Salzschänke ein Gewerbtreibender ist; während er nun durch den Salzverkauf viele Leute in sein Haus zieht, und mit ihnen bekannt wird, vermehrt er seine Kunden und den Absatz in seinem Gewerbe, so daß er dadurch profitirt, was ihm am Gewinne beim Salzverkaufe etwa abgeht. Präsident v. Gersdorf: Ich will mir erlauben, die ein zelnen Punkte in das Gedächtnis; zurückzurufen. Die Depu tation hat auf der 119. Seite uns zuerst angerathen, die für den Eingang der H. der zweiten Kammer beliebte Fassung, enthal ten in den Worten: „Bei Bestimmung Anfuhrkosten" (s. oben)nicht anzunchmen. Hieraufwürde die erste Frage zu richten sein; die zweite hingegen darauf: ob die Kammer nach dem An träge der Deputation die in der zweiten Kammer beschlossene Erhöhung der Provision von 2 Gr. auf 4 Gr. genehmigen wolle? Wer dieses wünscht, antwortet Ja; wer sich sedoch
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