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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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angenommen wird, so dürste es auch angemessen sein, denselben auch hierauf zu erstrecken. Könkgl. Commissar v. Ehrenstein: In Bezug auf den gestellten Antrag des Herrn Bürgermeister Starke habe ich be reits das Nöthige erinnert, und erlaube mir nur wiederholt hin zuzufügen , daß die Entschädigung für diejenigen Orte nach dem Gesetze gewährt werden soll , die im Püvilegio mit begrif fen sind. Präsident v. Gers do rf: Ich weiß nicht, ob der Herr Domherr 0. Schilling einen Antrag zu stellen beabsichtigt. Domherr v. Schilling verneint diese Frage. Präsident v. Gersdorf: Ich würde später auf den An trag des Bürgermeister Starke zurückzukommen, jetzt aber die Frage darauf zu stellen haben, ob die Kammer die neu redi- girte tz. S. 119 des Deputationsgutachtens ersichtlich und in den Worten enthalten: „Die zeither mit geleistet", mit Hinzufügung des Wörtchens „wollen" nach den Worten: „des Salzschanks verbleiben," welches Wörtchen die Deputation beantragt hat, annehmen wolle? Ich frage also die Kammer, ob sie die tz. 10 in der so eben erwähnten Maße genehmigt? — Wird gegen 1. Stimme bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich fragen: ob die Kammer den vorhin unterstützten Antrag des Herrn Bürger meister Starke annimmt? — Wird mit 24 gegen 13 Stim men verneint.— Bürgermeister Starke: Ich bitte für diesen Fall die Er klärung zum Protokoll zu nehmen, daß ich den oberlaust'tzer Wierstädten alle Rechte gegen Publikation der sie benachtheili- genden §. 10 reservire. — Prinz Johann: Ich glaube, eine solche Reservation dürfte nicht statthaft, nach der gegebenen Erklärung des Herrn Negierungscommissars, aber auch gar nicht nöthig sein. Präsident v. Gersdorf: Die Reservation wird sich wohl auf die Publikation des Gesetzes beschränken können. Referent Bürgermeister Schill: Beiß. 11 des Gesetzes und seinen Motiven (siehe Mitth. zweite Kammer S. 424). hat die Deputation nichts zu erinnern gefunden. Präsident v. Gersdorf: Vom Herrn Secretair Rilter- städt ist zu h. 11 ein Amendement gestellt worden, wel ches .... Secretair Ritterstädt: Dieses Amendement hat sich nunmehr erledigt. Prinz Johann: Bei §. 11 habe ich mir eine Anfrage zu erlauben, wie es nämlich mit solchen Orten gehalten werden soll, die jetzt schon abgelöst haben; fällt hier die Rente weg, die sie gegeben haben, und erhalten die Betheiligten ihre Ent schädigung aus der Staatscasse? Ich glaube, das letztere würde angemessener sein, weil außerdem dergleichen Orte in zu großem Nachtheile gegen solche Orte stehen würden, bei denen nunmehr durchs Gesetz die Beschränkung aufgehoben wird. Königl. Commissar v. Ehrenstekn: Ich glaube, es würde die Entschädigung, welche die Staatscasse zu gewähren hat, an die Stelle derjenigen treten, welche früher von den Bethek- ligten gewährt worden ist. Präsident v. Gersdorf: Es ist vom Herrn Secretair Ritterstädt früher ein Amendementgestelltworden, was sich erledigt hat, und ich würde glauben, sofort die Frage auf An nahme der tz. 11 an die Kammer richten zu können. Nimmt die Kammer diese §. an? — Wird einstimmig be jaht. — ReferentBürgermeister Schill: Zutz.12.(siehe Mittheil. zweite Kammer S. 424) sind Motiven nicht gegeben. Im Deputationsbericht heißt es: Zu Z. 12 hat die zweite Kammer aufAnrathen ihrer De putation beschlossen, den Verlust der Rente auszusprechen, wenn selbige innerhalb der bestimmten Frist nicht erhoben.wird, und deshalb nach dem Worte: „Iahresbetrag" auf der letzten Zeile der §. die Worte: „bei Verlust desselben" einzuschalten; man empfiehlt diesem Beschlüsse beizutreten. . Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand darüber spricht, würde ich sofort die Frage an die Kammer zu richten haben, ob sie ihrerseits genehmigt, daß nach dem Vorschläge der Deputa tion in der letzten Zeile nach dem -Worte: „Jahresbetrag" die Worte: „bei Verlust desselben" eingeschaltet werden? — Wird einstimmig bejaht.— Präsident v. Gersd orf: Und ob mit dieser Einschaltung die Z. selbst Annahme finde? — Wird ebenfalls ein stim migbejaht.— Referent Bürgerm. Schill verliest §. 13 und Motiven zu dieser tz (s. Mittheilungm der zweiten Kammer S. 424.) Von Seiten der Deputation ist hierbei nichts erwähnt worden. Präsident v. Gersdorf: Wenn auch von Seiten der Kammer nichts zu erinnern gefunden wird, so würde ich zu fra gen haben: ob sie die §. 13, wie sie im Gesetzentwürfe enthalten ist, annehme? — Wird einstimmig bejaht. —- ReferentBürgermeister Schill: verließ §. 14 nebst den Motiven (Siehe Mittheilungen der zweiten Kammer S- 424). Die Deputation ist auch mit Vieser Z. einverstanden gewesen., Vicepräsident v. Carlo witz: Ich bin allerdings auch mit dieser Z. einverstanden, jedoch finde ich noch eine Lücke darin. Es scheint mir die Frage nicht entschieden zu sein, wem die Kün digung freistehen solle, ob einzig und allein dem Berechtigten, oder dem Staate oder beiden Theilen zugleich? Ich halte da für, daß diese Frage dahin zu entscheiden sei, die Kündigung müsse beiden Theilen freistehen und stelle daher denAntrag, daß nach dem Worte: „erfolgter" die Worte: „beiden Theilen frei stehender" eingeschaltet werden möchten. Für diese Ansicht und diesen Antrag spricht die Analogie des Gesetzes über Ablösung des Bier- und Mahlzwanges, eines Gesetzes, wo bekanntlich
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