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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Vicepräsident v. Carlowitz: Aus dem Worte „kann" läßt sich das nicht herausfolgern, was der Herr Referent ange deutet hat. Das Wort kann hat eine andere Bedeutung; es kann beider Rente bewenden, es kann aber auch dieselbe abgelöst werden. Das ist es, was man mitdem Ausdrucke „kann" hat sagen wollen. Keineswegs liegt darin, daß es blos derRe- gierung zukomme, die Rente zu kündigen. Die Dunkelheit ist mit dieser Erklärung des Referenten noch nicht weggeleugnet. Und da die Staatscasse nicht kündigt, so beweisen auch die ohne hin in Parenthese eingeschlossenen Worte „nach sechs Monaten vorher erfolgter Kündigung" für seine Ansicht Nichts. Domherr V. Schilling: Um den Zweifel zu beseitigen, der von dem geehrten Herrn Nicepräsiventen angeregt worden ist, würde es vielleicht rathsam sein, zwischen den Worten in derParenthese „vorher erfolgter" die2 Worte: „von ihr" ein- zuschatten. Wenn die Meinung der hohen Staatsregierung dahin geht, daß nur der Staatscasse die Kündigung freistehen soll, so würde ich darauf antragen, die erwähnten 2 Worte hier einzuschalten. Prinz Johann: Ich wollte mir nur zu erwähnen erlau ben, daß es heißen möchte: „Von der Staatsregierung" nicht „von der Staatscasse" weil nicht die letztere, sondern die erstere die Kündigung beantragen kann. Domherrv. Schilling: Es istdemSinne nach einerlei. Uebrigens würde das so eben angeregte Bedenken auch den im Gesetzentwurf gebrauchten Worten: „können Seiten der Staatscasse abgelöst werden", entgegenstehen ; denn nicht die Staatscasse selbst löst ab, sondern die Staatsregierung. Präsident v. Gersdorf: Herr Domherr 0. Schilling beantragt, daß vor dem Worte: „von ihr" eingeschaltet werden möchten, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag un terstütze? — Geschieht nicht ausreichend. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat bei §. 14 nichts bemerkt; von dem Herrn Stellvertreter ist jedoch ein An trag eingegangen, dem zufolge die Worte: „beiden Theilen frei stehender" eingeschvben werden sollen. Zuerst würde ich unter Vorbehalt auf das Amendement zurückzukommen, die Frage an die Kammer richten: ob sie die §. 14annehme? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich zu fragen haben: Ob sie das vorhin unterstützte Amendement des Herrn Stell vertreters genehmigen wolle? — Wird mit 21 gegen 17 Stim men verneint. Präsident v. Gersdorf: Das Pensum, was wir uns heute vielleicht als möglich zu bearbeiten vorgenommen haben, dürfte kaum zu beendigen sein; denn wir sind in dem vorlie genden Gesetzentwürfe nur bis zur Hälfte der Paragraphenzahl gelangt, und dann ist auch noch der Bericht suk 1. übrig. Ich würde glauben, hier abbrechen zu können, Sie aber ersuchen, morgen früh 10 Uhr zur Fortsetzung der heutigen Tagesordnung sich hier wieder einzusinden. Die Sitzung wird ^3 Uhr geschloffen. Berichtigung und Druckfehler. S. 239 Sp.l.Z. 9 von un ten lies „Zimmer" statt „Zimmermann"; Z. 7 von unten lies „Gehalls- fixirung" statt „ Gehaltserhöhung." S. 259 Sp. 2 Z. 5 von unten lies „unverfänglich" statt „unverständlich." Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redacrion beauftragt- v. Gretschel.
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