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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sein, womit der königl. Commlssär ebenfalls einverstanden war. Präsidentv. Gersdorf: Wenn die Kammer nichts er innert, so würde ich die Frage darauf richten können, ob sie nach dem Beirathe ihrer Deputation dem Beschlüsse der zweiten Kammer in Bezug auf' die gedachte Erwähnung in der Schrift beitreten wolle? — Es wird einstimmig beigetre ten. — Präsident v. Gersdorf: Fernerfrageich: ob dieKam- mer §. 15 selbst annehme? — Einstimmig Ja. §.16 nebst Motiven wird vorgetragen (s. Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 427.) Die Deputation sagt: Zu §. 16. Um die Frage: was in Bezug auf die bei Ema- nimng des Gesetzes bereits abgeschlossenen Pachtcontracte Rech tens sein soll? nicht offen zu lassen, hat die erste Deputation -er zweiten Kammer Seite 91 des Berichts vorgeschlagen: daß in der künftigen Ausführungsverordnung verfügt werden möge, daß alle Salzpachtcontracte, wenn sie nicht schon früher ab laufen, mit dem Schluß des Monats December 1840 erlöschen, etwanige Schadenansprüche derjenigen Salzschankpachter aber, deren Contracte noch über jenen Zeitraum hinauslaufen, da durch beseitigt werden sollen, daß gedachten Pachtern die in Ab schnitt II. des Gesetzes ausgeworfene Entschädigung auf die noch übrige Dauer ihrer Contractszeit überwiesen werde, und die Kammer selbst hat beschlossen: dem gemäß in der künftigen ständischen Schrift einen Antrag niederzulegen. Sind die Deputationen nun zwar damit vollkom men einverstanden, daß obige Frage jetzt ihre Erledigung finden müsse, so können sie doch dem geschehenen Vorschläge weder in formeller, noch materieller Hinsicht beipslichtm; m formeller Beziehung nicht, weil es nothwendig erscheint, daß die Bestimmung hierüber im Gesetze selbst einen Platz fin det, in materieller nicht, weil nicht den Privilegirten, sondern nur die Staatscasse die Entschädigung treffen, und ersterm das Recht, die einmal zugestandene Entschädigung zu beziehen, nicht genommen werden kann. Man schlägt daher im Einverständniß mit dem Herrn Re- gierungscommissar vor, zu §. 16 selbst folgenden Zusatz zu machen: „Die über das Jahr 1840 hinausgehenden Salzpachtcon tracte erlöschen «lt. December gedachten Jahres, es ist jedoch denjenigen Salzschankpachtern, deren Contract über diese Zeit hinauslauft, der Salzschank auf die übrige Dauer des Contracts gegen Gewährung der 7 erwähnten Provision zu überlassen. Schädenansprüche an den Verpachter stehen dem Pachter nicht zu." und bemerkt zu Mvtivirung dieses Vorschlags kürzlich Folgen des : da der Pachter nie über — 4 gr. — Provision von dem Scheffel Salz rechnen durfte, und hiervon auch noch das Pacht geld bezahlen mußte, er auch bei Annahme obigen Vorschlags auf die Dauer der Contractzeit in seinen Verhältnissen bleibt, so kann kein Grund zu einem begründeten Schädenanspruch mehr vorliegen, eine Gefahr für das Publicum ist eben so wenig zu befürchten, da der unredliche Salzschänke sofort entfernt werden kann, wenst er der Bevortheilung des Consumenten überführt wird, was auch jetzt schon bei den Salzschankpach tern stattfand. Die Deputation en empfehlen daher: unter Ablehnung des Beschlusses der zweiten Kammer obi-. gem Zusatz zur§. die Zustimmung zu ertheilen. Prinz Johann: Es wurde gestern von einem Mitglieds der Kammer in Anregung gebracht, daß in manchen Städten, noch weiter greifende Berechtigungen bestünden, und da war man einig, daß ein Schädenanspruch noch in dieser Beziehung offen bleibe. Ich glaube nun, daß in diesem Falle auch dem Pächter ein anderweiter Schädenanspruch offen stehen müsse. Ich setze aber voraus, daß diese Befugniß durch den von der Deputation beantragten Zusatz nicht ausgeschlossen werde. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Ein Anspruch Sei ten des Salzschankpächters an die Staatsregierung scheint mir im Augenblicke nicht denkbar; in Bezug auf seine Ansprüche gegen den Salzschankberechtigten scheint er vollständig entschä digt, wenn er die Provision bezieht, und auf die Dauer des Con- tractes den Salzschank behält. Durch die Provision wird der unmittelbare pecuniäre Gewinn vollständig vergütet, denn wenn man das in vielen Städten bestandene hohe loearium mit berücksichtigt, war sein gesetzlicher Gewinn nicht höher anzuschla gen. Er wird aber auch für den mittelbaren Gewinn der gro ßem Kundschaft u. dgl. noch entschädigt, wenn er, insofern ge gen seine Person kein Bedenken verwaltet, noch auf die Dauer der Contractzeit den Salzschank wirklich ausüben darf. Sollte es einer solchen Bestimmung überhaupt noch bedürfen, so wird die Regierung nicht dagegen sein, daß sie in Vas Gesetz selbst ausgenommen werde. Prinz Johann: Das, was ich erwähnte, bezieht sich blos auf das Verhältm'ß, wo man annahm, daß eine Stadt das Privilegium gehabt habe, Salzschank noch weiter auszudeh nen, als auf das eigene Gebiet. Erhält sie dafür Vergütung, so würde der Salzschankpachter in Rücksicht auf die 4 Gr. nicht ausreichend entschädigt sein. Ich sprach auch nicht von einer Entschädigung der Staatscasse gegenüber, sondern der Com- mun gegenüber, wenn sie eine Entschädigung für das Privile gium erhält. Ich glaube, daß diese Entschädigung hier nicht getroffen würde, und wollte nur die allenfallsigen Rechte des Salzschankpachters verwahren. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter zu sprechen verlangt, würde ich auf das übergehen, was die De putation sagt, und fragen: ob die Kammer unter Ablehnung des Beschlusses der zweiten Kammer obigem Zusatz: „die über das Jahr 1840 — zu überlassen," die Zustimmung ertheilen wolle? — Wird einstimmig genehmigt. — Präsident v. Gersdorf: Nun frage ich: Ob die Kam mer mit diesem von Ihnen jetzt genehmigten Zusatze die §. selbst annehmen wolle? — Wird ebenfalls einstimmig ange nommen. —
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