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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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tz. 17 und 18 nebst Motiven werden vorgetragen > (s. dieselben in Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, S.428). Die Deputation bemerkt: Zu §. 18. Da nach Z. 15 die Erlaubniß zu Erholung des Düngesalzes bei den Niederlagsstellen soll ausgewirkt wer den können, so hat die zweite Kammer in dessen Folge be schlossen, aus der zweiten Zeile der §. die Worte: „Unters Finanzministeriums" in Wegfall zu bringen ; und man beantragt: diesem Beschlüsse beizutreten. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es scheint mir doch, als wäre hier ein kleiner Jrrthum untergelaufen, wenn es heißt, daß nach tz. 15 die Worte „Unseres Finanzministe riums" in Wegfall zu bringen seien. Davon, daß die Er laubniß zu Erholung des Düngesalzes bei den Niederlags stellen ausgewirkt werden könne, steht in dem Texte der §. 15 nichts-, sondern die Deputation hat dies blos in dem Berichte erwähnt, und wenn überdies in der §. 18 die Worte „ Unseres Finanzministeriums" ausfallen sollen, so würde mir consequent geschienen haben, daß auch diese Worte in der §. 15 wegfallen, weil außerdem ein Mißverständniß entstehen könnte. Referent Bürgermeister Schill: Es ist auch ein Unter schied zwischen der §. 15 und 18, da in der§. 15 von der Ein fuhr des Salzes ohne Unterschied die Rede ist. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Aus §. 15 müß ten die Worte „ auf vorgängiges Ansuchen bei denselben" weg fallen. Referent Bürgermeister Schill: Das bezieht sich aller dings mehr auf das Kochsalz, und auf die Produkte, aus wel chen das Kochsalz ausgeschieden wird. Es würde aber dieser Fall bei der Redaction wohl zu berücksichtigen sein. Bürgermeister Bernhardt': Es ist ein Unterschied zwi schen dem Düngesalz und den übrigen salinischey Produkten zu machen. Blos in Ansehung des Düngesalzes soll die Er laubniß bei der Niederlage zu suchen sein, in Ansehung der andern salinischen Produkte soll die Erlaubniß bei dem Finanz ministerium gesucht und erlangt werden. Also wird bei §. 18 wohl das „UnsersFinanzministeriums" stehen bleiben müssen, weil sich hier auf das Düngesalz nicht bezogen wird.' Refer. Bürgerm. Schill: Es wird hier allerdings das Wort ausfallen müssen, weil von dem Salze im Allgemeinen die Rede ist, und es soll keine Behörde genannt werden, weil indem einen Falle die Erlaubniß vom Ministerium, und in dem andern Falle von der Niederlagsstelle erholt wird. Wenn die Verordnung von dem Finanzministerium ergeht, so wird zugesichert werden müssen, daß das Düngesalz mit Erlaubniß der Niederlagsstelle erholt werden darf, und so versteht es sich von selbst, daß die Erlaubniß wegen andern Salzes von dem Finanzministerium unmittelbar zu trtheilen ist, und darau' bezieht sich die §.15. I. 18. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Es ist Seiten der Regierung die Absicht, auf von den Niederlagen ausgestellte Pässe Düngesalz erholen zu lassen, erst auf den Wunsch, der ersten Deputation der zweiten Kammer zu erkennen gegeben, und hier ausgenommen worden, weshalb nun hier eine Verschie denheit der Fassung vorhanden ist, und man könnte daraus fol gern, daß in der §. 15 die gedachten Worte ausfallen möchten. J'ndeß kann man sie auch von der allgemeinen Erlaubniß des Finanzministeriums zur Einbringung des Salzes verstehen, und es ließe sich dann wohl rechtfertigen, wenn diese Worte stehen blieben. Bürgerm. Hübler: Vielleicht würde es zu Beseitigung des gerügten Bedenkens genügen, wenn man das Wort „bezie hendlich" in der ersten Seile der §. hinter dem Worte „Staaten" hinzufügte; dann würden beide Falle durch die §. getroffen werden. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Das würde ganz ausreichend sein. Refer. Bürgerm. Schill: Ich weiß nicht, ob dieser Vorschlag ein Amendement ist; im Uebrigen gilt von §. 15, daß das Finanzministerium in der Regel die Behörde ist, wo die Erlaubniß. ausgewirkt wird; WürgermcisterHübler: Als Deputationsmitglied habe ich keine Dunkelheit in der Fassung der §. gefunden, und habe daher auch keinen bestimmten Antrag stellen wollen; da indeß verschiedentlich Bedenken gegen die Fassung aufgestellt worden, glaubte ich der Kammer anheim geben zu müssen, ob jene Be denken durch einen Vorschlag zu beseitigen seien. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Ich glaube, es wäre wünschenswerth, wenn die geehrte Kammer diesen Gegenstand der Regierung zur Berücksichtigung bei der Nedaction überließe. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer gemeint, auf den Vorschlag, den der königliche Commissar gethan hat, ein zugehen? — Wird einstimmig beschlossen. — Präsident v. Gersdorf: Dann würde ich bei §. 17 wohl gleich zur Frage übergehen können, ob die Kammer die ß. 17 annehme? — Wird einstimmig angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Ich frage ferner, ob die Kam mer bei §. 18 nach dem Beirath der Deputation gemeint sei, daß die Worte „Unseres Finanzministeriums" ausfallen? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Endlich frage ich, ob die Kam mer mit dieser Veränderung §. 18 selbst anzunehmen gemeint sei? —Einstimmig Ja.— §. 19 nebst Motiven folgen nun imVortrage (s. dieselbe in Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 428.) Das Deputationsgutachten lautet: 1*
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