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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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eine bestimmte Niederlage ist sie immer gewiesen, und die Controls kann bei einer Niederlage so gut stattsinden, als bei der andern. Es würde aber die vorliegende Bestimmung, in Bezug auf die einzelnen Communen und ihre Glieder, zu einer großen Unbillig keit führen. Sollte die Commun angemessen finden, das Salz aus einer entfernter» Niederlage zu erholen, sie aber wegen der bei ihr vorgekommenen großen Zahl von Unterschüssen genöthigt sein, sich an die nächste Niederlage zu wenden, und vielleicht da höhere Presse bezahlen zu müssen, so würden alle die Mitglieder der Commun, welche unschuldig sind, den höhern Preis bezahlen müssen, und daher benachtheiligt sein. Ich glaube, daß dieser Punkt nichts nützen kann, und auf der andern Seite eine Un billigkeit enthalt, daher ich den Wegfall desselben bean trage. Ich bitte, beide Anträge besonders zur Abstimmung zu bringen. Referent Bürgermeister Schill: Ich wollte mir blos an die geehrten Mitglieder der beiden Deputationen die Frage er lauben , ob wir nicht den zweiten Antrag zu dem unsrigsn ma chen wollen? Es würde die §. (vergl. Nr. 29 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 428) so lauten: §.19. Strafe für des Salzeinschleifs schuldige Ortschaften. Sollte.sich durch wieder holte Salzeinschleife ergeben, daß — für dergleichen Ortschaften auf bestimmte oder unbestimmte Zeit nach Befinden der Um stände anzuordnen. Demnach würden die Worte „u nd der en Verweisung an ausdrücklich bezeichnete Niederla gen" wegfallen. Ich stimme mit Sr. königl. Hoheit darin - überein, daß diese Bestimmung nicht nöthig ist, sondern daß diese Regiemaßregel nur so viel erheischt, daß in einem solchen Falle die Conscription wieder eingiführt werden soll, ohne daß die Ver weisung an eine bestimmte Niederlage deshalb stattzufinden braucht, daß also die Wahl der Niederlage immer noch in den Willen des Ortes gelegt wird, welchem die Strafe zuerkannt, und wodurch es ihm möglich wird, das Salz vielleicht etwas billiger als in einer andern Niederlage zu erhalten. Die Deputationsmitglieder, Bürgermeister Hübler, Weh ner, v. Crufius und Domherr v. Schilling erklären sich damit einverstanden. Präsident v. Gersdorf: Es würde nun auf den ersten Antrag eine Frage zu richten sein. Der Antrag geht dahin, daß in dem, was die Deputation auf Seite 123 unter 2 in die Schrift aufzunehmen vorschlägt, in den letzten zwei Zeilen hinter dem Worte „vorausgehe" noch gesetzt werde: „Auch hierbei In di dual-, nichtCom munaldeputatbücher angelegt und die verhangenen Salzreste des Einzelnen nur als Verdachts grund und nicht ohne Weiteres als Grund zu Nachzahlung be trachtet werden möchten." Ich frage die Kammer, ob sie die sen Antrag unterstütze? — Wird zahlreich unterstützt. — .Referent Bürgermeister S chi ll: Es würde wohl erst von dem könig. Commissar eine Auskunft zu erbitten sein, welcher Ansicht die Negierung in dieser Beziehung sei. Königl. Commissar v. Ehren stein.: Es sind zwei Anträge in der Hauptsache geschehen, der eine zur Aufnahme in die stän dische Schrift, der andere bezweckt eine Abänderung der §. Soviel den letztem, die Hinweglassung der Worte „und deren Verweisung an ausdrücklich bezeichnete Niederlagen" betrifft, so muß ich bemerken, daß zeither und so lange die Salzconscrip- tion bestand, die Verweisung an eine bestimmte Niederlage im mer als siniexuin der Salzconscription betrachtet wurde; aber für den Fall, daß einem einzelnen Orte die Salzconscription wieder aufgelegt würde, ist nicht zu leugnen, daß die Absicht, welche hierdurch in Betreff solcher des Einschleifes schuldiger Orte bezweckt wird, auch unter Weglassung jener Worte erreicht wird. Es dürfte kein Bedenken entgegenstehen, sich mit der veränderten Fassung, wie sie nunmehr auch von der Deputa tion angenommen ist, einzuverstehen. Referent Bürgerm. Schill: Wegen des Antrags in die Schrift würde sich gleichfalls fragen, ob für den Fall, daß die Conscription eingeführt wird, die Negierung mit dem beantrag ten Zusatze einverstanden sein würde. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Zu diesem Gegen stand habe ich zu bemerken, daß cs zeither für die Gemeinden als Vergünstigung angesehen wurde, wenn sie Communalde- putatbücher einführen durften, weil die Controle der Jndivi- dualdeputatbücher für sie lästiger war. Der Erwägung aber würde es gewiß bedürfen, welche von beiden Regieformen sich künftig als besser darstelle, und es scheint die Aufnahme des Antrags in die Schrift nur zwcckgemäß zu sein. Eben so dürfte der Antrag, daß, wenn die Gemeinde nicht das vollständige Salzdeputat erholt, dieser Umstand nur als Verdachtsgrund, nicht aber als Folge des Einschleifes betrachtet werden und die Nachzahlung erfolgen müsse, zu erwägen sein, und man könnte sich insofern mit dessen Aufnahme in die Schrift einverstehen. ReferentBürgerm. Schill: Hinsichtlich des letzten Punk tes muß ich bemerken, daß ich geglaubt habe, daß das bishe rige Quantum nicht mehr berücksichtigt werden soll, sondern vielmehr nur dadurch der Verdacht begründet werden könnte, daß die künftige Erholung des Deputats gegen die zeitherige Erholung sehr bedeutend sich minderte. Es ist gestern von dem Herrn königlichen. Commissar bemerkt worden, wie verschieden die Consumtion auf den Kopf in den verschiedenen Landesthei- len sich herausgestellt, und der Verbrauch des Salzes in dem Gebirge und Vokgtlande sich durchaus nicht auf 15,' sondern nur auf 7 Pfund xro Kopf gestellt habe. Hiernach würde die Personcnzahl keinen Anhalt zum Verdacht wegen Salzeinschlei- fes geben können, sondern lediglich nur der Umstand, ob das künftige Quantum, was consumirt wird, bedeutend tiefer ge gen die bisherige Consumtion herabsinkt. Prinz Johann: Ich glaube, es ist zweierlei zu unter scheiden, der Verdacht gegen die Commun und der Ver dacht gegen den Einzelnen. Der Verdacht gegen eine Com mun kann nur dann statt finden, wenn bedeutende Ein schleife, ein Ueberhandnehmen derselben sich kund giebt.
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