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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Änderungen, sowie unter Annahme des von Sr. königl. Hoheit in die Schrift vorgeschlagenen Zusatzes. ! Staatsminister v. Könneritz: Zn Staaten, wo die Ver wendung der Staatseinkünfte unter Controls der Stande gestellt ist, haben gewiß die Stände, wie jeder Staatsbürger, ein Inter esse daran, daß auch die Abgaben, die erhoben werden sollen, streng und pünktlich nach dem Gesetze entrichtet werden. Es haben deshalb auch die früheren Stände in allen Abgabenge- setzen sich einverstanden erklärt, daß theils strenge Strafen für Hinterziehung, theils strenge Controlemaßregeln getroffen wer den. Die Controlemaßregel für das Salz war bisher die Salz- conscription, indem jede Commun eine bestimmte Quantität Salz nach dem im voraus berechneten Durchschnittsbedarf ent nehmen mußte, damit das nutzbare Regal nicht von Einzelnen umgangen werde. Wenn die Stände diese Controlemaßregel lästig gefunden haben, so ist die Regierung gern bereit gewesen, die Salzconscription aufzuheben; um so mehr wird sich aber die geehrte Kammer überzeugen, daß an Orten, wo nach Aufhebung der Salzconscription häufige Unterschleife vorkameu, und mit hin das Regal unnutzbar gemacht wird/ daß an solchen Orten Maßregeln getroffen werden müssen. Es haben die Stände wie jeder Unterthan ein Interesse daran, daß jeder die durch den Salzverkauf zu gewinnende Abgabe auch wirklich entrichte und die Staatscasse nicht verkürze und eben so ein Interesse, daß die im Entwurf vorgeschlagene Maßregel aufrecht erhalten, dämit nicht etwa gar künftig bei zunehmenden Unterschleifen und ent stehendem größeren Ausfall dieNothwendigkeiteintrete, die Salz conscription allgemein wieder einzuführen. Präsident v. Gers do rf: Ich werde nun zur Fragstel lung übergehen können. Es sind mehre Fragen, ich werde sie vortragen, damit nicht spater Zweifel entstehen- Es sind drei Anträge der Deputation vorhanden; in dem Deputationsgut achten sind jedoch nur zwei; denn jetzt ist ein dritter hinzugekom men und ein Amendement. Die erste Frage werde ich richten auf das, was S. 123 von der Deputation vorgeschlagen wor den, nämlich drei verschiedene Veränderungen der Aufschrift und der H., die die zweite Kammer gewünscht hat, hier anzu nehmen. Dies würde in eine Frage zusammengefaßt werden können. Die zweite Frage würde auf Wegfall der Worte gehen: „und deren Verweisung an ausdrücklich bezeichnete Nie derlagen"; die dritte Frage unter Vorbehalt auf das Amen dement Sr. königlichen Hoheit, das vorhin Unterstützung fand, zurückkehren zu können, auf Antrag der Deputation in der Schrift, wie man voraussetze, daß der Wiedereinführung der Salzconscription in einem Orte eine Verwarnung jedesmal vorausgehe"; sodann die vier te Frage auf den Antrag Sr. kö niglichen Hoheit, und die fünfte auf die so veränderte tz. Wenn man mit der Fragstellung einverstanden ist, würde ich sie eintreten lassen. Ich frage zuvörderst die Kammer, ob sie die schon von der zweiten Kammer vorgeschlagene Veränderung in der Aufschrift der §. und in der Z. selbst genehmigen wolle ? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Zweitens erlaube ich mir die Frage, ob sie die so eben vorgelesenen Worte aus der §., und zwar aus der vorletzten und dritten Zeile von unten herauf, in Wegfall zu bringen genehmige? — Ebenfalls einstimmig Za. — Präsident v. Gersdorf: Drittens frage ich, ob sie den Antrag der Deputation in die Schrift empfiehlt: „wie man vor aussetze, daß der Wiedereinführung der Salzconscription in ei nem Orte eine Verwarnung jedesmal vorausgehe", unter Vor behalt des Antrags in die Schrift genehmige? — Einstim mig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Endlich, ob sie den Zusatz zu diesem Antrag in die Schrift, der von Sr. königlichen Hoheit beantragt wurde, ob sie den ebenfalls genehmige? — Wird äu gens m'm e n gegen A Stimmen. — Präsident v. Gersdorf: Und endlich frage ich: Will die Kammer mit diesen verschiedenen Veränderungen die Z. 19 an nehmen? — 'Wird angenommen von 24 gegen 13 Stim men. — Referent Bürgerm. Schill trägt nun §. 20 nebst Mo tiven vor (s. beide in Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 430.) Die Deputation sagt in ihrem Berichte: Zu §. 20. Aus den im jenseitigen Berichte Seite 92 be merkten Gründen hat die zweite Kammer beschlossen, die Worte der§.: „so wie sonst in Betreff des Salzwesens zu ertheilenden Vor schriften" mit den Worten: „so wie derzudessenAusführung ergehendenVerordnungen" zu vertauschen; -dieDeputationen empfehlen, diesem Beschlüsse beizutreten, bemerken jedoch, daß sie unter dem Worte: „Ver ordnungen" nicht nur die allgemeinen, sondern auch die spe- ciellen Ausführungsverordnungen verstanden haben. Präsident v. Gersdorf: Das Gutachten der Deputation geht dahin, daß Verordnungen ausgenommen werde. Referent Bürgerm. Schill: Nein, sondern blos dahin, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten. Präsident v. Gersdorf:Jch würde, wenn Niemand über den Gegenstand spricht, die Frage darauf zu stellen haben, ob die Worte der §.: „sowie sonst in Betreff des Salzwesens zu er theilenden Vorschriften" mit den Worten: „sowie der zu dessen Ausführung ergehenden Verordnungen" vertauschen wolle? — Wird einstimmiggenehmigt.— Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer mit dieser Veränderung die Z. 20 annehmen?— Wird ebenfalls ein stimmigangenommen. — Referent Bürgerm. S chill: Zu §. 21 (s. dieselbe in Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 430) hat die Deputation nichts bemerkt. Vicepräsident v. Carlowitz: Nach Z. 16 ist bekanntlich
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