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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Zu §. 23. Die zweite Kammer hat auf Anrathen ihrer Deputation den Seite 93 des jenseitigen Berichts zu lesen den Antrag in die ständische Schrift aufzunehmen beschlossen; derselbe ist darauf gerichtet, bei Vernehmung der Contravenien- ten mit dem Werthe des Objects nicht im Verhältniß stehende Beschwerungen durch weite Wege, Versäumniß rc. zu beseiti gen ; die Deputationen sind mit diesem Anträge einverstan den und empfehlen den Beitritt zum Beschluß der zweiten Kammer. Präsident v. Gersdorf: Wenn Nichts über den Gegen stand gesprochen wird, so frage ich, ob die Kammer auf Anra then unserer Deputation dem Anträge in der Schrift, der in der zweiten Kammer beschlossen worden ist, beistimmen will? — Einstimmig Ja,— Und ob die Kammer tz. 23 des Ge setzentwurfs annimmt? — Ebenfalls einstimmig ange nommen.— Referent Bürgermeister Schill: Bei Z.24 (s. Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 431) ist Nichts bemerkt worden. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Kammer Nichts be merkt, so frage ich, ob sie §. 24 annimmt? — Wird einhel lig angenommen. — Referent Bürgermeister Schill trägt tz. 25 nebst Moti ven vor (s. Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 431), wozu ebenfalls von der Deputation nichts bemerkt ist. Bürgermeister G ottschald: Bei dieser §. ist mir aller dings ein Bedenken beigekommen. Nach der Bestimmung der §. soll nämlich das der Const'scation unterliegende Salz an den Salzschank des Ortes abgegeben werden, in dessen Bezirke der Einschleif des Salzes entdeckt worden ist; dieser Ort soll dann den Preis dafür entrichten, wie er besteht in der Niederlage, an welche dieser Ort gewiesen ist. Tritt nun der Fall ein, daß Salz confiscirt wird, welches von anderer und geringerer Qua lität ist, als das, was in der Niederlage verkauft wird, und der Ort soll denselben Preis dafür bezahlen, wie für das bessere in der Niederlage: so scheint daraus für den betreffenden Ort eine Benachtheiligung hervorzugchen. Ich glaube, daß da beson dere Erörterung und Ermittelung des Werthes eintreten muß, wie in der Z. 18, wo von Ermittelung des Werthes des einge schleiften, aber nicht mehr vorhandenen Salzes die Rede ist. Diese §. enthält eine Bestimmung, die auch für diefe Z. in dem bezeichneten Falle das Verfahren meiner Ansicht nach gewisser maßen schon angedeutet hat. Ich glaube, daß es, um diese Benachtheiligung und Pragravation der betreffenden Orte zu beseitigen, nöthig sei, daß die in Frage befangene Bestimmung der §. eine ganz andere Fassung erhalten müsse. Ich habe mir erlaubt, eine solche aufzusetzen und werde sie dem Herrn Präsi denten übergeben. Diefe §. wird, um jede Pragravation zn beseitigen, so gefaßt werden müssen. Statt des Satzes in den Worten: „gegen den Preis derjenigen Niederlage abzugeben, von wo aus der fragliche Ort mit Salz versorgt wird" wird folgender einzuschalten sein: „gegen den Preis derjenigen Nie- lage, von wo aus der fragliche Ort mit Salz versorgt wird, oder, wenn solche die fragliche Salzgattung nicht führen sollte, gegen den durch amtliche Würderung zu bestimmenden Preis abzugeben." Es ist ganz analog mit dem Verfabren, welches in der tz. 18 festgesetzt worden ist und ich glaube, die Kammer wird sich bewogen finden, diesen Antrag anzunehmen, weil er darauf berechnet ist, eine Pragravation in dem bezeichneten Falle zu beseitigen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer, obste den Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Prinz Johann: Ich weiß nicht, ob die Absicht des Spre chers durch die Fassung ganz erreicht wird. Sie wird wohl erreicht, wenn Düngesalz oder Seesalz confiscirt wird; nicht aber, wenn Kochsalz von geringerer Qualität confiscirt wird, und ich glaube doch, daß es zweckmäßiger sei, wenn die Fassung des Antrags eine Aenderung erlitte. ' Bürgermstr. Gottschald: Ich sollte meinen, daß es sich auf alle Gattungen des Salzes beziehen lassen werde. Es kann von jedem salinischen Producte geringere Qualität, als in den Niederlagen zu erlangen ist, eingeschleift und confiscirt wer den. Soll daher der betreffende Ort, die geringere Qualität mit demselben Niederlagspreise bezahlen? Das würde ich für eine Benachtheiligung des Ortes halten. Secretair Bürgermstr. Ritterstädt: Wenn unter der Salzgattung auch die verschiedene Qualität begriffen wä re, so schiene mir der Antrag auszureichen. Kön'gl. Commissar v. Ehren st ein: Ganz unbedenklich ist der Zusatz wohl nicht. Wäre das Salz wirklich geringerer Qualität, so waren auch die Consumenten dabei benachtheiligt, und es würde nicht allein den Salzschänken angehen; wäre es aber blos leichter gewesen, so möchte er schon genug für einigen Verlust bei dem Verkaufe dadurch entschädigt sein, daß ihm für das confiscirte Salz die Anfuhrkosten von der Niederlage nach dem Ausschanksorte wieder zu Gute gehen. Um deswil len würde es doch nicht wünschenswerth scheinen, daß der Zu satz Annahme fände. Referent Bürgermstr. Schill: Wenn das Salz von ge ringerer Qualität wäre, und würde an dm Salzschank abge geben, so würde nicht sowohl dieser, als vielmehr die Consu- menten benachtheiligt werden, geringeres Salz dürfte gar nicht zur Abgabe kommen. Prinz Johann: Ich glaube, man könnte die tz. lassen, und am Schluffe zusügen: „es kann jeder Salzschänke, jede betreffende Ortsobrigkeit auf amtliche Würdigung, wenn sie gegen die Qualität Bedenken hat, antragen. König!. Commissar v. Ehrenstein: Ich würde den letz tem Zusatz wenigstens für unbedenklich halten. Referent Bürgermeister Schill: Ich würde vorziehen, wenn man den Antrag dahin richtete, daß der Salzschänke oder
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