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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent Bürgermeister Schill: Da es kein Antrag ist, würde es also nicht als von der Kammer ausgegangen zu be trachten sein. Ich würde demselben ebenfalls nicht beitreten können, weil ich die Ueberzeugung hege, daß die hohe Staats regierung selbst die billigsten Preise zu erlangen suchen wird. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, die Absicht des geehrten Sprechers, die hohe Staatsregierung auf diesen Ge genstand aufmerksam zu machen, ist, wenn nicht noch ein besonde- rer Antrag erfolgt, somit erreicht, denn es wird so eben in das Protokoll bemerkt, was darüber ausgesprochen worden ist. GrafHohenthal (Königsbrück): Ich muß noch erin nern, daß die 1. Z. nur mit Vorbehalt angenommen worden ist; da Se. König!. Hoheit Prinz Johann sich Vorbehalten nach' 19, Herr Bürgermeister Starke nach Z. 9 noch Amendements zu derselben einzubringen. Da das nicht geschehen, glaube ich nicht, daß es nöthig sein wird, eine besondere Frage darauf zu richten; erwähnt, müßte es aber werden der Vollständigkeit wegen. Prinz Johann: Der Vorbehalt.hat sich erledigt. Präsident v. Gersdorf: Wenn sonst nicht etwas noch zu diesem Gegenstand zu bemerken ist, würde nun der Namens aufruf einzutreten haben. Nachdem hierauf der Staatsminister v. Könneritz, sowie der königl. Commissar v. Ehrenstein abgetreten ist, stellt der Präsident v. Gersdorf die Frage: ob die Kammer den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Gesammtheit, so wie er sich nach den von der Kammer genehmigten Veränderungen gestal tet hat, annehmcn wolle? — Sämmtliche Mitglieder spre chen sich mit Ja aus, was dem wieder eintretenden Staatsmi ster bekannt gemacht wird. — Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zu dem zwei ten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, zur Berathung des Berichts der ersten Deputation, über den Gesetzentwurf, das Liquidiren der Advocaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffend, übergehen können. Ich ersuche den Herrn Referenten, V. Schilling, die Rednerbühne zu betreten. Referent v. Schilling trägt zuvörderst das allerhöch ste Decret vor (s. dasselbe in Nr. 29 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 433.) Der Deputationsbericht sagt darüber im Allgemei nen Folgendes: Nach den der ständischen Schrift vom 14. November 1837 sub G beigefügten Verandexungsvorschlagen und Anträgen zu den mittelst allerhöchsten Decrets vom 24. Juni 1837 vorgelcgten sieben Gesetzentwürfen, und zwar zu l)., die Kostencompensation im Falle der Eidesleistung betreffend, Z. 9 (L. A. v. I. 18A I. Abth. 3. Bd. S. 119) hatte die damalige Ständeversammlung sich zu dem Beschlüsse ver einigt: „die hohe Staatsregierung um Vorlage einös Gesetzes an die t. 18. nächsteStändeversammlung zu ersuchen, worin dieVerbindlich- keitder Advocaten ausgesprochen werden möge, ihre Gebühren in allen Rechtssachen, bei deren Verlust, vor Versendung der Acten oder Bescheidsertheilurrg zu den Acten zu liquidiren." In Folge dieses Antragesist der in der Aufschrift bezeichnete Gesetzentwurf mittelst allerhöchsten Decrets vom 10. November 1839 an die gegenwärtige Ständeversammlung gelangt, und nachdem er bereits in der zweiten Kammer zur Berathung ge zogen und mit einigen nachher zu bemerkenden Zusätzen und beziehentlich Abänderungen angenommen worden ist, so hat ihn die unterzeichnete D'eputä tio n zur Begutachtung erhal ten. Da nun also dieser Gesetzentwurf durch einen ständischen Antrag veranlaßt worden ist, so glaubt die Deputation einer Erörterung der Fragen überdessen Nothwendigkeit oder Zweck mäßigkeit im Allgemeinen sich überhoben, und sofort zu den auf einzelne Bestimmungen desselben bezüglichen Bemerkungen übergehen zu können. Referent V. Schilling: Hier wäre nun wohl der schick liche Ort, wo eine allgemeine Discussion über den vorliegenden Gesetzentwurf beginnen könnte. Sollte diese aber nicht beliebt werden, so würde ich sogleich zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs und den darauf bezüglichen Bemerkungen des Deputationsberichtes übergehen. Bürgermeister Starke: Ich vermag zwar der geehrten Deputation einen Vorwurf darüber nicht zu machen, daß sie sich der Erörterung der Frage über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Gesetzvorlage überhoben hat, denn der Ge setzentwurf ist durch einen ständischen Antrag hervorgerufen worden und wohlgemeint, weil er den Staatsunterthanen einen Schutz gegen Unbilligkeiten der Rechtsanwälte gewähren soll, Jndeß kann ich weder den Absolutismus und die Jnfallibilität des Grundsatzes anerkennen, daß ein Gesetz nicht abgelehnt werden könnte, was durch ständischen Antrag hervorgerufen worden ist, noch ist ein solches Princip immer beobachtet wor den , ja die von der zweiten Kammer und der geehrten Deputa tion selbst zu gegenwärtigem Gesetz beantragten Veränderun gen beweisendasGegentheil. Ich hätte daher auch geglaubt, daß die ausgesetzte Frage doch einer Beleuchtung werth gewesen wäre, und halte mich für verpflichtet, meine freie Ueberzeugung hier über auszusprechen, ohne zu fürchten, mich dadurch einer Miß deutung auszusetzen. Ich halte nämlich das vorliegende Gesetz weder für nothwendig, noch für billig, noch sürräth- li ch. Nothwendig scheint es nicht zu sein, weil das, was es bezwecken soll, nämlich einen Schutz der Staatsunterthanen gegen die Unbilligkeit der Anwälte, bereits besteht, indem Nie mand gezwungen ist, einem Anwalt seine Liquidation zu bezah len, ohne sie vorher, wenn er dies will, der Moderation unter werfen zu lassen. Nicht billig scheint mir aber die Tendenz, die sich durch den Gesetzentwurf ausspricht, weil eine gleiche Zwangs - und Controlmaßregel nicht gegen Aerzte und Geist liche angewendet wird, welche in einem ganz gleichen Verhalt- niß zu ihren physischen oder moralischen Kranken, oder sonffbei ihnen Rath und Hülfe Suchenden stehen, wie dies zwischen 3
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