Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bürgermeister Wehner: Ich wollte mir nur eine Be merkungerlauben, in Betreff des eben angeregten Gegenstan des in Deziehung auf die Verweisung an die dritte Deputa tion. Ich setze voraus, daß der Antrag des Herrn v. Ziegler eine Folge der Ereignisse in Hannover ist, und bin allerdings der Ansicht, daß die hannöversche Angelegenheit bei uns nicht übergangen werden könne, denn sie berührt nicht blos Hannover, sondern ganz Deutschland. Daran ist kein Zweifel! Warum? das zu erörtern ist hier nicht die Zeit und würde zu Diskussio nen führen, welche nicht zur Tagesordnung gehören. Ich war selbst entschlossen in dieser Sache einen Antrag zu stellen, habe es aber unterlassen, weil die Sache bereits in der zweiten Kam mer zur Sprache gekommen und an eine Deputation verwiesen worden ist, so, daß nunmehr zu erwarten steht, diese Angele genheit werde auch an die erste Kammer kommen. Unter diesen Umständen scheint es nicht zweckmäßig, diesen Gegen stand jetzt schon in der ersten Kammer zu verhandeln, indem das eine doppelte Discussion über eine und dieselbe Sache ver anlassen würde; sondern meine Meinung geht dahin, daß man jetzt diese Sache zu keiner Deputation verweise, da wir nicht wissen können, an welche sie zus verweisen sein dürfte, und ich trage daher darauf an: daß die Sache einstweilen so lange bei gelegt werde, bis Mittheilungen von der zweiten Kammer an die erste gelangen. Regierungsrath v. Carlowitz: Ich bin im Ganzen ge nommen derselben Ansicht wie der geehrte Sprecher vor mir, und halte es für am zweckmäßigsten, diese Petition jetzt beizu legen , das heißt jeden Beschluß sich vorzubehalten. Es wird sich, wenn die hannöversche Frage durch Protokollextract aus der zweiten Kammer an uns gelangt sein wird, zeigen, was dann von unserer Seite zu verfügen sein wird. Es bleibt dann der Kammer unbenommen, entweder die Petition als ungeeig net zurück-, oder sie an eine Deputation zu verweisen, wel- chenfalls wir auch wie in der zweiten Kammer eine außeror dentliche Deputation ernennen können. Kurz jeder Beschluß muß der ersten Kammer Vorbehalten bleiben, und wenn der Antrag des Hertn Bürgermeister Wehner so zu verstehen ist, so trete ich ihm bei. Präsident v. Gersdorf: Es ist also ein Antrag darauf gestellt, diesen Gegenstand einstweilen bei Seite zu legen, bis man sehen wird , was aus der zweiten Kammer an uns ge langt. Wenn man also damit einverstanden ist, so würde ich einstweilen diesen Antrag ajourniren. Ziegler u. Klipphausen: Diese Petition gehört beiden Kammern an, und in dieser Hinsicht weiß ich nicht, ob sie von einer derselben bei Seite gelegt oder ajournirt werden kann. Bürgermeister Hübler: Es scheint das nicht im Sinn des eben gefaßten Beschlusses zu liegen. Die Kammer behält sich vielmehr bei diesem Beschlüsse ausdrücklich vor, künftig, wenn der Gegenstand aus der zweiten Kammer an sie gelangt, darüber Entschließung zu fassen, welcher Deputation sie ihn Überweisen will, ob der dritten oder einer außerordentlichen, wie das in dEzweiten Kammer geschehen ist. Aber gleichzei tig mit dieser über die Petition zu discutiren, würde nicht zweck mäßig sein. Ziegler und Klipphausen: Sobald das der Fall ist, werde ich mich bis dahin beruhigen. Präsident v. Gersdorf: Es ist ein Schreiben des hiesi gen Kaufmännischen Vereins des Inhaltes an mich ergangen, daß dieser sich zur Ehre schätzen würde, wenn während der Ständeversammlung die Herrn Stände an den geselligen Zu sammenkünften desselben Lheil nehmen wollten. Indem ich mir die Ehre gebe, dies der Kammer zu eröffnen, werde ich nicht verfehlen unfern freundlichen Dank für dieses Anerbieten auszusprechen. In Bezug auf den ersten Secretair der Kam mer, Freiherrn v. Biedermann, habe ich zu bemerken, daß derselbe heute abgehalten ist, in der Session zu erscheinen. Von dem Kammerherrn v. Thielau ist ein Schreiben eingegangen, nach welchem derselbe vom 23. bis zum 30. November sich Ur laub erbittet. Er hat ihn sogleich antreten müssen, da seine Geschäfte keinen Aufschub erlitten. Regierungsrath v. Carlo witz: Ehe zur Tagesordnung übergegangen wird, erlaube ich mir noch zu bemerken, daß sich auch die vierte Deputation constituirt, und mich zu ihrem Vor stand ernannt hat, während Herr Bürgermeister Gottschald die Führung des Protokolls übernehmen wird. Präsident von Gersdorf: Dies wird zum Protokoll zu nehmen sein. Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über. — Da der Vortrag des Berichts der ersten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, wegen Erläuterung einiger Artikel des Criminalgesetzbuches nicht erfolgen kann (s. oben), so wer den wir zu dem zweiten Gegenstände überzugehen haben, näm lich zu dem Vortrage über den Bericht der ersten Deputation, die Verordnung wegen der Besetzung der Gerichts bank in Untersuchungssachen bei Patrimonial- ge richten auf dem Lande betreffend. Ref. Domherr v. Schilling besteigt hierauf die Redner bühne und verliest zuvörderst das betreffende allerhöchste Decret: Se. Königliche Majestät haben in Erwägung, daß bei Beurteilung über die Legalität der besetzten Gerichtsbanr in Untersuchungssachen über die Frage: ob bei Patrimonialge- richten auf dem Lande in Abwesenheit des Gerichtsverwalters die Gerichtsbank gültiger Weife durch einen Actuar oder ver pflichteten Protokollanten nebst dem Dorfrichter und zwei Ge richtsschöppen besetzt werden kann, wenn der Actuar oder Pro tokollant nicht mit dem Richtereide belegt ist, verschiedenartige Ansichten der erkennenden Behörden sich hervorgethan haben, bei der Notwendigkeit einer sofortigen Entscheidung hierüber zu Verhütung ungleicher Erkenntnisse Sich bewogen gefunden, auf den Grund der in der Verfassungs-Urkunde tz. 88. enthal tenen Bestimmung die im 20sten Stücke des Gesetz - und Ver ordnungsblatts für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838 abgedruckte Verordnung vom 13. December gedachten Jahres zu erlassen,Allerhöchstdieselben nehmen jedoch in Gemäß heit der Bestimmung am Schlüsse der angezogenen Paragraphe der Verfassungs-Urkunde keinen Anstand, diese Verordnung in der Ansuge den zu gegenwärtigem Landtage versammelten getreuen Ständen annoch nachträglich vorlegen zu lassen, und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder