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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gegeben.) — 19) Bericht der außerordentlichen Deputation, den Gesetzentwurf wegen des Gewerbebetriebs auf dem Lande betreff. (Sobald als thunlich auf dieTagesordnung zu bringen.) — 20) Protokollextract der Sitzung der zweiten Kammer vom 14. Februar 1840, einen in geheimer Sitzung zu verhandeln den Gegenstand betreffend. (An die 2. Deputation.) — 21) Desgleichen vom 11. Februar 1840, die Petition des Hand arbeiters Karl Friedrich Schröder betreffend. (Zu den Acten zu nehmen). — 22) Desgleichen die Petition des Oekonomen Karl Friedrich Naumann betreffend. (Desgleichen). — 23) Desgleichen die Petition des Specialablösungscommissar Drasdo betreffend. (Desgleichen.) Präsident v. Gersdorf: Der Herr Kammerherr Pflugk hat für den 17. und 18.,also für heute und morgen, um Urlaub gebeten, welchen ich ihm, da die Reise nicht aufgeschoben wer den konnte, und der Urlaub nicht über drei Tage betrug, be reits ertheilt habe. Der Kammerherr Ziegler und Klipphausen läßt sich für heute entschuldigen.— Ehe wir zur Tagesordnung übergehen, ersuche ich den Herrn Referenten v. Watzdorf uns einen mürMchen Vortrag hinsichtlich des königlichen Decrets, die allerhöchsten Entschließungen auf verschiedene ständische An träge betreffend, zu machen. Auf Antrag Sr. König!. Hoheit des Prinzen Johann besteigt der Referent von Watzdorf die Rednerbühne, um von hier aus mehrer Verständlichkeit halber seinen Vortrag zu halten. Referent v. Watzdorf: Es waren besonders zwei Diffe renzpunkte , die in der Vereinkgungsdeputation zur Sprache kamen. Der erste Punkt betrifft den bei Punkt vier des aller höchsten Decretes Seiten der zweiten Kammer gestellten Antrag, wonach die hohe Staatsregierung ersucht werden soll, den Ge setzentwurf, die Organisation der Untergerichte betreffend, beim nächsten Landtage den Ständen wieder vorzulegen. Wie be kannt, hat dieser Antrag auf Anrathen der Majorität der Depu tation der diesseitigen Kammer die Genehmigung der letztem nicht gefunden, auch hat über diesen Punkt eine Vereinigung in der Vereinigungsdeputation nicht stattgcfunden, sondern die Majorität der Deputation rathet hierbei der ersten Kammer an, dem Anträge der zweiten Kammer nicht beizustimmen. Der zweite Differenzpunkt ist formeller Natur. Bei der Berathung des Punktes vier hatten nämlich beide Kammern sich mit der allerhöchsten Entschließung einverstanden erklärt, wonach die Staatsregierung auf dem bisher betretenen Wege fort fahren und die freiwillige Abgabe der Patrimonialgerichte fernerweit durch Einräumung gewisser, in dem Gesetzent wurf über die Untergerichte bezeichneter, den Gerichts inhabern zu überlassender Rechte erleichtern will. In materieller Beziehung ist hierin vollkommnes Einverstand- niß beider Kammern vorhanden, in formeller Hinsicht findet jedoch darin eine Verschiedenheit der Meinung statt, daß die zweite Kammer der Ansicht ist, jenes Einverstandniß mit der allerhöchsten Entschließung in einer besonder» ständischen Schritt auszusprechen. In der ersten Kammer war man dieser An sicht nicht, sondern man betrachtete die Ermächtigung der Re gierung, Patrimonialgerichte zu übernehmen , unter den durch die Bekanntmachung vom 26. April 1838 festgestellten Bedin gungen , als eine fortdauernde. Als Grund für diese Ansicht wurde in der ersten Kammer von Seiten des Herrn Zustizmi- nisters besonders angeführt, daß der in der ständischen Schrift vorkommende Zusatz: „ bis nächstem Landtag" dadurch veran laßt worden sei, weil man geglaubt habe, der Gegenstand werde bis zum .nächsten Landtage durch ein Gesetz geordnet werden und daß man also nicht beabsichtigt habe, einen beschränkenden i6rmillU8aä gupln hinzu zu setzen. Indessen ist nicht zu leugnen, daß die Ansicht der zweiten Kammer durch die Fassung der ständischen Schrift vom 30. November 1837 unterstützt wird. Darin heißt es nämlich: „Wir haben uns zu dem gemein schaftlichen Anträge vereinigt: daß bei Patrimonialgerichten, welche von den Inhabern dem Staate bis zum nächsten Landtage angeboren worden rc." Zu verkennen ist es demnach allerdings nicht, daß der Wortlaut der ständischen Schrift mehr für die Ansicht der jenseitigen-Kammer zu sprechen scheint. Wenn nun auf der andern Seite es auch angemessen, ist, daß die Standeversammlung wegen möglicher Consequen'zen in Zwei- felfällen ihren Anträgen keine extensive Deutung gebe und es sich hier davon handelt, eine formelle Differenz mit der jenseiti gen Kammer zu beseitigen, so muß allerdings Ihre Deputation Ihnen anrathen, sich in Vieser Beziehung mit der zweiten Kammer zu vereinigen und in einer besonder» stän dischen Schrift das Einverständniß der Ständeversammlung mit der allerhöchsten Entscheidung auszusprechen, wonach die hohe Staatsregierung auch künftig die Patrimonial gerichte unter den festgesetzten Bedingungen übernehmen zu wollen erklärt hat. Da der Gegenstand übrigens zunächst an die erste Kammer gelangt ist, so würde auch von dieser die Schrift zu fertigen sein. Zu bemerken habe ich noch, daß von Seiten der Staatsregierung ein Bedenken gegen die Ablesung' der Schrift nicht geäußert worden ist. Insofern also hier von Seiten der Kammer ein Bedenken nicht geäußert werden sollte, so wären wohl zwei Fragen an dieselbe zu richten. Bürgermeister Wehner: Ich will nur bemerken, daß wie eine Majorität, so auch eine Minorität der Deputation besteht, der ich in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand angehöre und welche der zweiten Kammer rücksichtlich ihres Antrags auf Vorlage eines Gesetzes beigetreten ist. Ich bemerke das nur deshalb, um meine Abstimmung dadurch zu motiviren. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand über den Ge genstand zu sprechen wünscht, so werde ich zu der von dem Herrn Referenten angedeuteten Fragstellung übergehen. Die erste Frage würde dahin gehen: Will die Kammer nach der Ansicht der Majorität ihrer Deputation dem Anträge der zwei ten Kammer nicht beitreten? — Wird mit 30 gegen 6 Stim men bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Die zweite Frage würde dahin
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