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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wirklich zusammenhängende Chausseen anzusehsn sind. Sind diese Chausseen, unbeschadet dessen, daß sie nur als Halbchaus seen angesehen werden können, von solcher Beschaffenheit, daß man die vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen ohne Benach- theiligung für die Gewerbetreibenden auf sie anwenden kann, so wird es geschehen; im entgegengesetzten Falle nicht-, und ich hoffe das Chausseeverzeichniß, welches von den Finanzministe rium bekannt gemacht werden wird, wird dieses Bedenken voll ständig erledigen. Präsident v. Gersdorf: Ich werde nun fragen, ob die Kammer sich mit der Deputation wegen Aufnahme eines An trags in die Schrift vereinige? und ob die Kammer h. 2 selbst annehme? — Beides wird einstimmig bejaht. —- Referent Bürgermeister Wehner trägt §. 3 nebst Moti ven vor (s. Nr. 33. der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 300). Die Deputation hat bei dieser §. nichts zu erinnern gehabt. Referent Bürgermeister Wehner: Ich werde mir erlau ben, gleich die 4. §. mit vorzulesen; (s. dieselbe nebst Motiven, in Nr. 33 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite500.) Von der Deputation ist auch zu dieser tz. nichts er wähnt worden. Präsident v. Gersdoxf: Wenn auch von der Kammer nichts bemerkt wird, so richte ich die'Krage zuvörderst auf die Annahme der §. 3. — Wird einstimmig angenom men. — Präsident v. Gersdorf: Nach der Annahme dieser §. stelle ich dieselbe Frage in Bezug auf die §. 4. — Wird gleich falls einstimmig angenommen. — Referent Bürgermeister Wehner theilt tz. 5 nebst Mo tiven mit (s. Nr. 33 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, Seite 505). Die Deputation sagt: Zu h. 5. Damit man deutlich wahrnehme, daß das auf der 2. Zeile des 2. Satzes zu lesende Wort Letzterem auf den Spediteur sowohl als auf den Schaffner sich beziehe, so schlägt die Deputation, im Einverstandniß mit dem königl. Com- missar, vor: a) das, auf der 1. Zeile des zweiten Satzes befindliche Wort derselbe mit er und b) das, auf der 2. Zeile desselben Satzes ersichtliche Wort Letzterem, mit demselben zu vertauschen. v. Po lenz: Ich wünschte blos eine beruhigende Erklärung über diese §. zu haben, weil ich mir selbst darüber nicht klar bin. Wie soll der Aufsichtsbeamte im Stande sein, oder welche Mittel stehen ihm zu Gebote, sofort zu unterscheiden, was ein Fuhrwerk ist, mit welchem Gewerbebetrieb verbunden ist, oder, welches keinen Gewerbebetrieb ausübt, was also zum eignen Bedarf etwas verfährt? Dieser Umstand könnte, wenn nicht leicht erkennbare Zeichen da sind, dahin führen, daß jeder sein Fuhrwerk wiegen lassen müßte. Staatsminister v. Zeschau: Es wird sehr leicht zu unter scheiden sein, welches Fuhrwerk eigentlich in die Kategorie des gewerblichen Frachtfuhrwerkes gehört. Ich erinnere nur dar an, daß vielfach in dem Chausseegelder-Tarifen veränderte Sätze für schweres und leichtes Fuhrwerk bestimmt waren, und daß darüber nie Differenzen entstanden. Es wird in den ein zelnen Fällen immer den Aufsichtsbeamten zur Beurtheilung überlassen bleiben müssen, und es ist vorauszusehen, daß sie vermeiden würden, unnöthige Collisionen, Ansprüche und Beschwerden wegen Beaufsichtigung des nicht dahin gehörigen Fuhrwerks hervorzurufen. v. Po lenz: Meine Besorgniß ist mehr durch 8. her- vvrgerufen worden, wo alle von den Grundbesitzern unvermeid lich zu machenden Getreidefuhren getroffen w,erden. Ist es so, so muß er eine gewisse Felgenbreite an seinen Radern ha ben, und es ist also sehr wünschenswerth, daß man nicht allen diesen Formalitäten unterworfen wird, wenn man das Fracht fuhrwerk nicht gewerbemäßig betreibt. Indessen beruhige ich mich bei der gegebenen Erklärung. Prinz Johann: Was die Bemerkung und Beziehung auf§. 8 anlangt, so wird der geehrte Sprecher Beruhigung dadurch finden, daß solches Fuhrwerk nur in der Nähe des Be- sitzthums des Fahrenden betrieben wird, z. B. nach und von einem Steinbruche. Da kennt man das Fuhrwerk und weiß wohl zu unterscheiden, was eignes, und was fremdes Fuhr werk ist. Bürgermeister Bernhard!: Das Bedenken, welches die Deputation zu dem Abänderungsvorschläge bewogen hat, scheint mir durch den Vorschlag unter b. nicht gehoben zu sein; denn das Wort „demselben" ist eben so der Singular, wie das Wort „letzterem". Es kann sich nicht auf zweierlei Personen bezie hen, sondern nur auf eine, entweder nur auf den Spediteur, oder nur auf den Schaffner bezogen werden. Uyi jeden Zweifel zu entfernen, könnte vielleicht gesagt werden: „von einem oder dem andern" oder: „von einem der letzteren." Indessen bin ich fest überzeugt, daß Niemand die Stelle mißverstehen werde, und es ist mir daher einerlei, ob es bei dem Gesetzentwürfe, oder bei dem Vorschläge der Deputation verbleibt. Ich werde auch keinen Antrag deshalb stellen, und glaube, daß, wenn eine Ab änderung nothwendig erschiene, was mir doch der Fall zu sein scheint, diese der hohen Staatsregierung füglich zu über lassen sei. Referent Bürgermeister Wehner: Ich muß bemerken, daß öfter der Spediteur und Schaffner in eine Person zusam menfallen, und deshalb ist die Veränderung vorgeschlagen wor den, wie die Deputation sie beantragt hat.
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