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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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euren derselben zu wiegen und dies Gewicht mit der Zahl der Säcke zu multipliciren, um das Gewicht der ganzen Ladung zu erfahren. Aus dem Grunde kann das Deputationsgutach- ten kein Bedenken erregen. v. Polenz: Gegen das Gutachten der Deputation bin ich gar nicht. Ich stimme ihm bei, aber gegen die.Verände rung, welche vom Herrn Commiffar dem Zusatz gegeben wor den ist. Sehr richtig sagte der vorherige Sprecher, daß wenn die Säcke aufgemacht werden, was leicht geschehen kann, würde man sich von der Getreideart überzeugen. Aber das soll ja eben nicht geschehen; es sollen alle Säcke mit dem Wagen .ge wogen werden; denn es könnten oben einige Säcke Hafer und unten Weizen geladen worden sein. Eben dieses unvermeidliche Wiegen, in sofern man über den Normalsatz von 30 und 15 Scheffel geladen hat, gefallt mir nicht. Secretär v.Biedermann: Ich habe zu bemerken, es ist im Ganzen gleich, sowohl nach der Deputation oder nach der neuen Fassung. Ladet Einer nur 30 oder 15 Scheffel, so braucht nicht gewogen zu werden, überschreitet er aber diese La dung, so wird er sich dem Wiegen unterwerfen müssen. v. Po lenz: Es ist eine sehr gewöhnliche Maßregel bei vielen Gegenständen, welche gewogen werden sollen, daß derje nige, welcher die Aufsicht über das zu ermittelnde Gewicht hat, zu demjenigen, welcher Getreide oder andere Gegenstände, deren mehre auf einem Wagen liegen, sagt: nimm diesen und jenen Sack heraus! diese werdessgewogen und darnach das ganze Ge wicht der Ladung berechnet. Dies ist weniger aufhältlich, als das Fuhrwerk erst auf eine Zoll- oder Wagestatte zu bringen. Bürgermeister Hübler: Ich glaube, wir müssen uns bei der Versicherung der Deputation beruhigen, daß sie durch jene Fassung etwas Anderes nicht gewollt habe, als was von dem Hrn. Commiffar, der sich mit dem Zusatze der Deputation ein verstanden erklärt hat, so eben ausgesprochen worden. Dies vorausgesetzt, werden diejenigen geehrten Mitglieder der Kammer, welche mit dem Vorschläge der Deputation einig gewesen sind, kein Bedenken haben, auch mit der Fassung, wie sie vom königlichen Commiffar vorgeschlagen worden, sich einverstanden zu erklären. Staatsminister v. Zeschau: Ich glaube, es ist die verän-, derte Fassung nochmals zu lesen. Es liegt in der That nicht das darin, was Herr v. Polenz daraus ableitet. (Der Referent verliest nochmals die Fassung der Z.) Referent Bürgermeister Wehner: Es ist also auch das darin enthalten, daß selbst mehr als resp. 30 und 15 Scheffel Getreide geladen werden kann, wenn die Ladung nur nicht 50 und resp. 15 Zollcentner übersteigt. Präsident v. Gersdorf: Run würde ich den Herrn vonThielau fragen, wo derselbe sein Amendement eigentlich an gebracht zu sehen wünscht, anstatt des letzten Satzes der 8. §.? v. .Thielau: Anstatt des letzten Satzes. SecretärBürgermeister Ritterstadt: Ich wollte dabei bemerken, daß die Aufnahme des Inhaltes des letzten Satzes überflüssig zu sein scheinet. Denn wenn von allem landwirth- schaftlichen Fuhrwerk in dem Zusatze die Rede ist, so ist das aus ländische auch mit darin enthalten. Präsident v. Gersdorf: Es sind zwei Fragen zu rich ten, nämlich: ob die Kammer geneigt ist, das, was der Herr Commiffar vorgeschlagen, und was die Deputation zu ihrer Sa che machte, annehmen wolle? und sodann: ob die Kammer die Veränderung des letzten Satzes annimmt? Wenn man damit einverstanden ist, so würde ich fragen: ob die Kammer die Fas sung , welche der Herr Commiffar einem Theile der Z. gegeben hat, und die von der Deputation angenommen worden ist, auch ihrerseits annehmen wolle? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Nun frage ich: ob dieKammer das Amendement des Herrn v. Lhielau, das vorhin Unterstützung fand, annehmen wolle? — Wird von 26 gegen 9 Stimmen nichtangenommen. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich die Frage aus sprechen: ob die Kammer die veränderte §. 8 annimmt? — Wird einstimmig angenommen. — Referent Bürgermeister Wehner: Zu §. 9 (s. dieselbe Nr. 34 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 522) bemerkt die Deputation: Zu §. 9. Die zweite Kammer will dieser Paragraphe ei nen gleichen Zusatz wie §. 6 angefügt wissen. Die Deputa tion findet solchen jedoch aus den bei§ 6 bereits aufgestellten Gründen bedenklich, und veranlaßt die erste Kammer, dem Beschluß der zweiten Kammer nicht beizutreten und dagegen denselben Zusatz auch bei der vorliegenden Paragraphe zu ge nehmigen, welchen sie beiß. 6 vorgeschlagen hat. Referent Bürgermeister Wehner: Bei §.6 hat die De putation vorgeschlagen, hinzuzusetzen: „Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz in dergleichen Fällen sind nach den allgemei nen Rechtsgrundsätzen zu beurtheilen." Es-würde also die Frage auf das Gutachten der Deputation zu stellen fein, näm lich: der zweiten Kammer nicht beizutreten, und dagegen den Zusatz, welchen die Deputation beantragt hat, anzuneh- men. Präsident v. Gersdorf: Ich würde dieKammer fragen, da über den Gegenstand nicht gesprochen wird: ob sie nach dem Beirathr der Deputation es ablehnen wolle, der zweiten Kam mer hier beizutmen? — EL erfolgt einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Nun frage ich: ob dieKammer nach Beirath der Deputation den früheren bei §. 6 enthaltenen Zusatz: „Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz in dergleichen Fällen sind nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu beur- theilen," annehmen wolle? — Einstimmig 2a. — Präsident v. Gersdorf: Endlich stelle ich die Frage:
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