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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ob die Kammer die §. selbst annehme? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Wehner verliest §§. 10 und 11 des Gesetzentwurfs und die Motiven dazu ^s. Nr. 34 der Ver handlungen der zweiten Kammer Seite 524 und 526) und äußert: Bei §. 10 hat die Deputation nichts erinnert; allein es würde nun die Zusatzparagraphe, welche v. Crusius gestellt hat, in Erwähnung kommen müssen. Vor allen Dingen dürfte nun zu fragen sein, ob die Kammer Z. 10 annimmt, wie sie im Gesetz gestellt ist. Präsident v. Gersdorf: Ich würde daher fragen: ob ' die Kammer §. 10 annimmt? — EinstimmigJa. — Präsident v. Gersdorf: Nun kommt §. 10K, die heißt so: „Die in diesem Gesetzentwürfe enthaltenen Bestim mungen über Breite und Beschaffenheit der Radfelgen, so wie der Belastung leiden auf dasjenige Fuhrwerk keine Anwendung, welches bei Benutzung der mit .Chausseen kreuzenden Cvmmu- nicationswege zur Ueberfahrt oder Befahrung kurzer Strecken der Chausseen genöthigt ist." Der frühere Antrag ist unter stützt, die neue §. aber nicht. Ich würde die Kammer fragen: ob sie den Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unter stützt. — Referent Bürgermeister Wehner: Ich hätte nun freilich gegen die Z. etwas zu erinnern. Sie wird eine gewisse Unge wißheit ins Gesetz bringen, die nicht zu beseitigen ist. Es heißt nämlich in der vorgeschlagenen Zusatzparagraphe: bei der Ueberfahrt und auf kurze Strecken. Die erste Frage ist aber: was sind kurze Strecken? und sollte also die §. so stehen bleiben, so werden bei der Auslegung Ungewißheiten und Unannehmlichkeiten entstehen, denn Niemand würde wissen, wie weit die kurzen Strecken gehen und wie sie abzumeffen sein sollen. Ich vermag mich daher bei der Schwankung der Z. für die Annahme der Zusatzparagraphe nicht zu erklären, und muß auf das zurückführcn, was bereits in der Deputation durch den Hrn. Kommissar bemerkt worden ist, nämlich, daß die Staats regierung die Ansicht der Deputation theilt, und die Ausfüh rung des Gesetzes mit möglichster Discretion erfolge, und von den Aufsichtsbeamten besonders schonende Rücksicht genommen werden soll. Ich glaube, daß man sich dabei beruhigen könne, und daß die Sache von der Art sei, daß man wohl die Ausfüh rung des Gesetzes mehr dem Ministerio überlassen müsse, als Zusätze ins Gesetz zu bringen, die die Sache schwierig machen werden, besonders wenn sie so da stehen bleiben, wie hier, denn ich muß nochmals erinnern, daß nicht zu beurtheilen ist, was unter kurzen Strecken zu verstehen fei, da man sich darunter Strecken denken kann, welche eine Stunde, und dergleichen, welche eine Minute Zeit zur Befahrung bedürfen. Staatsminister v. Zeschau: Ich halte den Zusatz zu dem Gesetze bei derAnsicht, welche dem Anträge zu Grunde liegt, für bedenklich. Denn die Regierung ist gemeint, in der In« struction weiter zu gehn, und sich nicht überall auf solche kurze Strecken zu beschränken. Ist ieine solche Bestimmung im Ge setz, daß nur von kurzen Strecken die Rede sei, so würde die Negierung sich sicher beschränkt sehn, in der Instruction größer» Spielraum zu lassen. Immer beweist aber dieser Fall, daß ohne specielle Anweisung für die Beamten nicht Hinwegzukom men ist. Selbst wenn diese Bestimmung nicht im Gesetze steht, glaube ich, daß die geehrte Kammer bei Zusicherung der Regierung sich beruhigen kann: die Fassung der Instruction in der Maße zu bewirken, daß keine unnöthige und unzeitige Belästigung daraus hervorgehe." Es kann ja nicht die Absicht der Regierung sein, den Verkehr auf irgend eine Weise erschwe ren zu wollen. Immer muß sie vor Augen haben, daß es sich zunächst nur von schwerem Frachtfuhrwerk handelt, und daß, wenn sonst noch andere Bestimmungen getroffen worden sind, dabei mit Nachsicht und Schonung, namentlich bei dem vor liegenden Gesetze von Seiten der Regierung in Fällen, wie die bezeichneten zu verfahren ist. Mir scheint eine solche Zusatz §. mehr hemmend als fördernd. V. Crusius: Was zunächst das vom Referenten gegen das Amendement gestellte Bedenken der Unsicherheit anlangt, so muß ich dem dadurch zu begegnen suchen, daß nicht unbedingt die Befahrung kurzer Strecken als Ausnahme hier bezeichnet ist, son dern die Befahrung kurzer Strecken blos, wenn es nöthig wird, zur Benutzung von Communicationswegen, welche sich mit Chausseen kreuzen; also das dürfte gar keiner unsichern u. weitern Auslegung unterworfen sein. Was unter einer kurzen Strecke zu verstehen sein wird, richtet sich nach dem Zwecke der Communr- cationswege, der auf einer Seite sich der Chaussee anschließt und auf der andern sich wieder davon entfernt, hierdurch würde sich das Bedenken des geehrten Herrn Referenten erledigen. Was von Seiten des Herrn Ministers entgegengehalten wor den ist, so habe ich schon vorhin, indem ich die Motiven meines Antrags mir zu entwickeln erlaubte, bemerkt, daß ich weit ent fernt bin, an der wohlmeinenden Absicht der Regierung zu zweifeln, daß cs mir aber nothwendig zu sein scheint, für jeden, der das Gesetz liest,' beurtheilen zu können, ob er selbst den be schwerenden Bestimmungen desselben unterworfen sei oder nicht, und ob er, da ihm die in der Instruction den Beamten nachge lassene Ausnahme unbekannt ist, die Gestattung der Ueberfahrt als Begünstigung oder als eine ihm von Rechtswegen zustehende Ausnahme betrachten könnte. Dieses waren die hauptsäch lichsten Gründe, die mich bestimmten, die Aufnahme einer sol chen Bestimmung in das Gesetz zu beantragen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nunmehr die Frage darauf zu richten haben, ob die Kammer die vom v. Crusius beantragte tz. 10 k. annehmen wolle? — Wird von 20 gegen 10 Stimmen nicht angenommen. — Referent Bürgermeister Wehner: §. II ist bereits vor gelesen, die Deputation hat dabei zu erinnern:' Zu §. 11. Diese §., ist von der zweiten Kammer gänzlich
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