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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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abgelehnt worden, weil man solche im Winter und zu jeder Jahreszeit in Gebirgsgegenven für unausführbar erachtet. Die Deputation theilt die bei den Verhandlungen der zweiten Kammer aufgestellten erheblichen Bedenken und veran laßt die erste Kammer zum Beitritt zum Beschluß der zweiten KaMmtt. Man hat besonders die Bedenken aufgeführt, daß öfters die höhern Stollen nothwendig wären bei gewissen Pfe.dekrankhei- ten, und die Deputation hat diese Bedenken nicht unbegründet finden können, und daher angerathen, dem Beschlüsse der zwei ten Kammer beizutreten, der dahin geht, die §. in Wegfall zu bringen. Präsidentv. Gersdorf: Das Deputationsgutachten geht dahrn, h. 11, gleich wie es bei der zweiten Kammer geschehen ist, in Wegfall zu bringen, und ich frage die Kammer, ob sie ihrer Deputation beitritt? — Einstimmig bejahe — tz. 12, so wie die dazu gehörigen Motiven werden vom Referenten verlesen. (Siehe Nr. 34 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 528). Die Deputation hat Fol gendes bemerkt: Zu ß. 12. In der zweiten Kammer ist die Ansicht aus gesprochen worden,, den Kunststraßen sei das Spurhalten des leichten Fuhrwerks unschädlich, und letzteres sei daher der lästigen Bestimmung dieser Paragraphe zu entheben. Zu die sem Ende ist daher der Beschluß gefaßt worden, die Worte des Eingangs: Wer auf Chausseen rc. mit den Worten: „ Die Führer von Fracht- und anderm schweren Fuhrwerk, welche auf Chausseen rc." zu vertauschen. Da die Deputation die Gründe dieser Veränderung als richtig anerkennt, so dürfte der Beitritt zum Beschluß der zweiten Kammer für die erste Kammer unbedenklich sein, und es wird nur noch zur Verständigung bemerkbar gemacht: daß, nach der Mittheilung des königl-.Commiffars, unter schwerem Fuhrwerk vorzugsweise, obschon nicht aus schließlich, solches zu verstehen ist, dem in dem vorliegenden Gesetz eine Felgenbreite vorgeschrieben ist. Präsident v. Gersdorf: Es ist bei dieser §. vom l). Cru- sius ein Amendement schon früher eingebracht worden, nach wel chem auf der ersten Zeile nach dem Worte „wer" soll eingeschal tet werden: „mit einem Fuhrwerk, für welches in diesem Gesetz Felgenbreite vorgeschrieben ist." v. Crusius: Ich erlaube mir zu bemerk n, daß ich auf dieses Amendement keinen großen Werth lege, sondern es mehr hervorgerufen ist aus der Nothwendigkeü, daß der von der zwei ten Krmmer beschlossene Zusatz in diese Fassung, in die H. nicht einzupassen ist; denn es wird hier im Plural gesprochen, und in der h. ist vom Singular die Rede; al'o würde eine Nedac- tionsveränderung nölhig we ben. Da diese einmal nothwen- dig ist, so habe ich mir erlaubt vorzuschlagen, die §. beizube- halten, und die vom Hrn. Commissar gemachte E lauterungs- bemerkung mit aufzunchmen. In materi ll 'r B Ziehung bin ich mit dem Vorschläge der Deputation ganz einverstanden. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zu fragen haben, ob die Kammer das Amendement des Herrn v. Crusius unter stützt? — Wirb zahlreich unterstützt. — Referent Bürgermeister Wehn er: Ich wollte dagegen nur bemerken, daß dieses Amendement nicht ganz mit der Mitther- lung des Herrn Commissins übereinstimmt. Denn er sagt, daß vorzugswese aber nicht ausschließlich von solchem Fuhr werk die Rede ist, welche eine gesetzliche Felgenbreite haben müssen. Ueberdies sind auch dabei noch zu berücksichtigen die ganz schwe ren Reisewagen, die öfters die Felgenbreite nicht haben; wenn diese in demselben Gleise bleiben, so rhun sie dann viel Schaden, und man hat gemeint, es müßte den Aufsichtsbeamten nachge lassen werden, auch diesen anzudeuten, daß sie aus dem Gleise herausf-chren. Ich glaube aber nicht, daß dadurch Jemandem Unrecht geschehen oder Vexationen entstehen werden, weil es in der tz. ausdrücklich heißt: „weraufEhausseen in einem bereits ein« gefahrenen Gleise fährt und auf die Warnung des Aufsichisbe« am en solches nicht gleich verlaßt und ein neues Gleis annimmt, wird straffällig." Ich sollte denken, daß es kein großer Scha den wäre, und kein Nachchcil, wenn diese Best.mmung beibe, halten wird. In der zweiten Kammer ist aber das leichtere Fuhrwerk schon ausgenommen worden, und wollte man die Ausnahme noch mehr erweitern und Fuhrwerk durchgängig da zuzählen, das keine vorschrifrsmä ige Felgenbreitc hat, so kann das mit der Erklärung des HerrnCommissars nicht übereinstim men. Man würde dadurch mehr Schwierigkeiten >ür die Auf sichtsbeamten Hervorrufen, was nicht zu wünschen ist. Nach Meiner Ansicht ist es das Gerathenste, daß man beim Vorschläge der Deputation bleibe, der zwei en Kammer beitrete, und sich mit der Msstheilung des Herrn Commissars begnüge. v. Crusius: Ich erlaube mir zu wiederholen, daß ich nicht gememr habe, dem Vorschläge der Deputation entgegenzu treten, sondern, daß dieser Vorschlag e.ner Redactionsverän- derung unterworfen werden Müsse, und wenn es einmal ge schieht, so schien es mir so am angemessensten; es wird jedoch auch dies der Regierung füglich überlassen bleiben können, und ich lege durchaus keinen Werth darauf. Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob der Antrag steller auf den Antrag verzichtet? l). Crusius: Wenn der Referent Bedenken hat, ver zichte ich darauf, da es nur Redaciionssache ist; es schien mir nur angemessener und zweckgemäß. v. Watzdorf: Wenn der geehrte Sprecher auf den An trag Verzichter hat, so habe ich nichts zu erwähnen, sonst würde ich erinnern, daß zwichen dem Anträge d-r Deputation und dem des I). Crusius allerdings ein Unterschied besteht. Denn z. B. würde nach dem Vorschläge der Deputation das land- wirthschaftliche Fuhrwerk mit schwerer Ladung, namentlich wo mehre Wagen hintereinander fahren, cus dem Gleise gewiesen werden können, während diesem doch rine gewisse F.lgenbreite nicht vorgeschrieben ist.
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