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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Zu §. 13. ») Da in der Paragraphe auch §. 11 angezo gen , der letztere aber von der zweiten Kammer abgeworfen wor den ist, so ist von dieser die Weglassung einer Bezugnahme auf 11 beschlossen worden. Insofern nun die erste Kammer nach dem Gutachten ih rer Deputation den Wegfall Z. 11 ebenfalls beschließen sollte, so würde dem Beschlüsse der zweiten Kammer auch bei der vorliegenden §. 13 beizutreten fein d) -Wenn aber den Wagenführern vorschriftswidrigen Fuhrwerks nur die Fortsetzung der Reise bis zur nächsten in der Richtung derselben gelegenen Stadt nachgelassen werden soll, — um an dem vorschriftswidrigen Fuhrwerk die nöthige Abände rung bewirken zu lassen, so möchte solches in Fällen, wo eine solche Abänderung in einem andern Ort eben so gut, vielleicht noch besserund billiger zu bewerkstelligen wäre, eine Unbilligkeit enthalten, deren Beseitigung sehr wünschenswerth erscheint, und um solches zu bewirken, hält die Deputation folgenden Zusatz zum zweiten Satz der Paragraphe für angemessen und daher annehmbar: „ Es kann jedoch dem Wagenführer auf sein Ansuchen gestattet werden, unter den erforderlichen Controlemaßre- geln, die Aenderung des vorschriftswidrigen Fuhrwerks auch in einem anderen nahe gelegenen und der Behörde namhaft zu machenden Ort, bewirken zu lassen." Referent Bürgermeister Wehner: Es wären zwei Fra gen zu stellen: 1) auf den Wegfall der Bezugnahme auf §..11, dann auf den Zusatz unter b. Präsident v. Gersdorf: Zuvörderst würde ich die Kam mer zu fragen haben: ob sie dem Beschlüsse der zweiten Kam mer in Bezug auf diese §. beitreten wolle, wie die Deputation uns unters, anräth? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Dann frage ich: ob die Kam mer den Zusatz, den die Deputation unter b. vorschlägt, an nehmen wolle? — Einstimmig Ja. '— Präsident v. Gersdorf: Endlich stelle ich die Frage: ob mit dieser Veränderung die tz. selbst angenommen werde? — Einstimmig Ja. — tz. 14 wird verlesen (s.Nr.34 der Verhandlungen der zwei ten Kammer, Seite 533). Referent Bürgermeister Wehner: Es ist von Seiten der Deputation nichts zu erinnern gewesen, von der zweiten Kam mer ist die §. unverändert angenommen worden. Präsident v. Gersdorf: Wenn von der Kammer nichts erinnert wird, würde ich fragen: ob sie tz. 14 annehmen wolle? — Einstimmig Ja. — h. 15 wird verlesen (s. Nr. 34 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 533). Referent Bürgermeister Wehner: Die Motiven sind be reits bei §. 13 vorgelesen und von Seiten der Deputation ist nichts zu erinnern gewesen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer §. 15annimmt? — Einstimmig Ja. — tz. 16 des Gesetzentwurfes und die Motiven dazu werden verlesen (s. Nr. 34 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 533). Referent Bürgermeister Wehner: Von der Deputation ist nichts zu bemerken gewesen, die zweite Kammer hat die unverändert angenommen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zu fragen haben: ob die Kammer H. 16 anm'mmt? — Wird einstimmig an genommen. §. 17 wird verlesen (s. Nr. 34 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 533). Referent Bürgermeister Wehner: die Motiven sind bei H. 13 vorgetragen worden. Von der zweiten Kammer ist die §. angenommen worden wie sie vorliegt, und die Deputation hat nichts zu erwähnen gefunden. Präsident v. Gersdo rf: Ich würde auch hier fragen kön nen : ob die Kammer Z. 17 annimmt? — Wird einstimmig angenommen. — 18 und 19 nebst den dazu gehörigen Motiven werden verlesen (s. Nr. 34 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 533 flg.). Referent Bürgermeister Wehner: §. 18 hat die zweite Kammer unverändert angenommen, und die Deputation hat keine Erinnerung gemacht. Präsident v. Gersdorf: Ich würde fragen: ob die Kammer §. 18 annimmt? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Wehner: Zu tz. 19 hat die De putation folgende Bemerkung gemacht: Die Mehrheit der Deputation wünscht eine Ausnahme von der Anwendbarkeit des Gesetzes vom 27.December 1833 in Betreff der Z§. 112 und 113. Es enthalten diese nämlich die Bestimmung, daß bei unvollkommenem Beweis in gewissen Fällm auf eine ertraordi- naire Strafe zu erkennen sei. Diese Disposition steht jedoch zu sehr, sowohl mit den all gemeinen Rechtsgrundsätzen, als mit den neuerdings ange nommenen gesetzlichen Principien in Widerspruch, als daß sie sich entschließen könnte, deren Anwendbarkeit auf eine neue Klasse von Vergehen zu bevorworten. Sie erlaubt sich daher folgenden Zusatz am Schluß der §. vorzuschlagen: „In den 112 und 113 des Gesetzes vom 27. December 1833 gedachten Fällen ist jedoch auf eine extraordinaire - Strafe nicht zu erkennen, sondern es tritt Freisprechung zur Zeit und in Mangel mehren Verdachts ein." Vicepräsident v. Carlo witz: Es ist im Berichte von der Mehrheit der Deputation die Rede, und es ist unter dem Worte: „Mehrheit" die gesammte Deputation mit Ausnahme meiner zu verstehen. Ich erkläre jedoch nachträglich, daß ich auf ein besonderes Gutachten keinen Anspruch mache, daß ich den Ansichten meiner Herren College« mich vollkommen an schließe, und daß daher fortan, namentlich beider Fragstellung,
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