Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schluß abgeandert werde; denn er setzt auseinander, daß, wenn noch 2 Jahre unsere Chausseen mit schmalfelgenem Fuhrwerk nach der Art, wie jetzt üblich ist, belastet befahren werden, sie nach und nach so schlecht werden würden, daß man sie mit brei ten Felgen ohne vermehrte Bespannung durchaus nicht würde befahren können. Nun sei er in dem Falle, daß er bereits seine Felgen, wie sie in Baiern und Preußen vorgeschrieben sind, abgeändert habe, und er müsse in Sachsen mit diesen fah ren, weil er sonst an der Grenze einen andern Wagen zu nehmen hätte, und somit sei er genöthigt, weit mehr an Vorspann und Chausseegeld zu zahlen, wenn die Einführung der breiten Felgen nicht früher erfolge. Ich glaube, es dürste diese Stimme von einem, der mit dem Geschäfte vertraut ist, wohl Beachtung ver dienen, und ich werde dem Anträge der Deputation beitreten, da sie wenigstens Jahr früher das Gesetz in Ausführung zu bringen wünscht, als die zweite Kammer. Staatsminister v. Zeschau: Nach Ansicht der Regierung würde es, wie auch im Gesetzentwürfe enthalten ist, gänz unbe denklich gewesen sein, den Termin vom Jahre 1841 anzuneh- men; denn die Regierung hat bereits in Hinblick darauf, daß es allerdings einiger Zeit zur Vorbereitung bedürfen möchte, vor länger als 6 Monaten durch öffentliche Blatter bekannt machen lassen, daß die Absicht der Regierung dahin gehe, ein solches Gesetz der Ständeversammlung vorzulegen. Es ist da durch gewissermaßen erreicht worden, was man durch längeres Hinausschieben der Gültigkeit des Gesetzes hätte erreichen kön nen. Ja es ist auch für alle Gewerbtreibende des hiesigen Lan des von großer Wichtigkeit, daß diese gesetzlichen Bestimmungen bald in Anwendung kommen können. Wenn der Regierung ein Vorwurf gemacht werden könnte, so wäre es dieser, daß sie nicht zeitig genug auf den großen Uebelstand, welchen die Ue- berlastung der Frachtfuhren für die Chausseen herbeiführt, auf merksam geworden und durch ein Gesetz, wie das vorliegende, dem Uebel nicht früher abgeholfen hat. Es konnte aber nicht geschehen ohne Uebereinstimmung mit den Nachbarstaaten, weil der Verkehr über die Grenze mit denselben zu berücksichtigen war. Wenn vorgeschlagen worden ist, man möge den Termin auf den 1. Juli 1841 feststrllen, so ist es mit Hinblick darauf geschehen, damit um so eher eine Vereinigung mit der zweiten Kammer hinsichtlich des abweichenden Beschlusses herbeigeführt werde. Praktisch, glaube ich, wird sich die Sache ganz anders gestalten, wir werden breitfelgigcs Fuhrwerk im Lande haben, ehe der gesetzliche Termin eintritt. Es ist nothwendig, daß die Fuhrleute, welche über die Grenze hinaus verkehren wollen, sich zeitiger damit versehen und es ist die Bemerkung gewiß nicht ohne Interesse, daß schon jetzt in unser Land eine große Zahl von Fuhrwerk mit breiten Felgen hereinkommt; es geht bis Wurzen und weiter hinein. Wenn unsere Gewerbtreibenden den Verkehr mit den Nachbarländern nicht aufgeben wollen, so wird nichts weiter übrig bleiben, als sich zeitiger, und zwar ehe die gesetzliche Bestimmung eintritt, mit breiten Radfelgen zu versehen. Bürgermeister Hübler: Wenn ich mich dem Vorschläge der Deputation anschließe, so geschieht es nur in der Ueber- zeugung, daß sie ihn gethan, um die vom Gesetzentwurftab weichende Ansicht der zweiten Kammer vermittelnd auszuglei chen. Ich mag nicht bergen, daß es mir angemessener erschie nen wäre, den Termin des Eintritts der Wirksamkeit des Ge setzes, wie er im Entwürfe angenommen ist, beizubehalten. Ich halte den Termin für vollkommen ausreichend. Er hat das Beispiel von Baiern und Preußen für sich, wo ähnliche gesetz liche Bestimmungen in gleicher Zeit, wie der Entwurf vor schlägt, getroffen worden sind, ohne daß man die Erfahrung gemacht hat, daß für den Verkehr Nachtheile daraus erwachsen wären. Es kann aber auch das Vacationsspatium vom 1. Ja nuar 1841 schon darum als zu eng nicht bezeichnet werden, weil das In- und Ausland auf das Erscheinen des vorliegenden Gesetzes durch die Staatsregierung bereits früher aufmerksam gemacht worden ist. Die Verlängerung des Termins wird endlich auch dem Frachtfuhrwerke wenig Nutzen schaffen, aus dem vorhin schon angedeuteten Grunde, weil dasselbe durch die bereits getroffenen Einrichtungen in den Nachbarstaaten genöthigt worden, seine Wagen abzuändern und so wird die vorgeschlagene Verlängerung nur die nachtheilige Folge für un sere Chausseen haben, daß ein für ihre Erhaltung so wichtiges Gesetz ein halbes oder ganzes Jahr später in Wirksamkeit tritt, als es zu ^wünschen gewesen wäre. Präsident v. Gersdvrf: Ich könnte wohl sofort zur Fragstellung übergehen: 1) ob die Kammer nach dem Gutach ten ihrer Deputation dem Beschlüsse der zweiten Kammer, den Termin noch weiter hinauszuschieben, nicht beitreten und dafür die Worte setzen möge: „ mit dem 1. Juli 1841." Ich- frage die Kammer: ob sie hierin ihrer Deputation beipflichtet? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Nun wäre noch dir Frage aüb., wo die Deputation uns anräth, uns mit der zweiten Kammer zu vereinigen, daß die Worte: „bieder Z§. 12 und 15 mit dem 1. Juli 1840" gestrichen werden möchten. BürgermeisterBernhardi: Ist es noch erlaubt, zu dem Punkte sub b. etwas zu bemerken, da noch nicht darüber gespro chen ist? — Wenn man einmal die Bestimmung angenommen hat, die in der Z. 12 enthalten ist, eine für die Fuhrleute so milde und überaus gnädige Bestimmung, so möchte es doch angemessen sein, die Fuhrleute nicht mit noch mehr Milde und Gnade zu überschütten, indem man den Termin noch weiter hinausschiebt, als der Gesetzentwurf will; denn zu dem, was die tz. enthält, bedarf es nicht der mindesten Vorbereitung; es ist weder Ver änderung deS Fuhrwerks, noch sonst etwas nöthig; das, was angeordnet ist, könnte am nächsten Tage eintreten; ich würde daher wohl glauben, daß man bei Bestimmung des Gesetzent wurfs in Ansehung der zweiten Frage es lassen könne. Zu be merken muß ich mir noch erlauben, in Bezug auf eine Äuße rung des Referenten bei der 12. h., daß ein Verbot des Gleisfah- rens nicht vorhanden ist, und ein solches nicht besteht, wie in den Motiven zn 12 gesagt ist, und daß der Zweck, die Hochstra-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder