Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bei ihrem früheren mit der Regierungsvorlage konformen Beschlüsse zu beharren, und daher denjenigen der zweiten Kammer abzulehnen, wonach die-im allerhöchsten Decrete be absichtigte Prüfung einiger Gattungen der Bauhandwerker nur eine fakultative sein solle. Im Uebrigen hat die Deputation noch zu bemerken, daß die zweite Kammer den von der ersten Kammer bei den ein zelnen Punktender Grundzüge beschlossenen Abänderungen und Zusätzen durchgängig beigetreten ist, wogegen sie eine Umände rung der Punkte 6, 7, 8 und 14 in Gemäßheit des gefaßten Hauptbeschlusses, sowie den gänzlichen Wegfall des Punkt 5 beantragt hat. Den Grund, warum letzterer wegfallen sollte, vermochte die Deputation nicht einzusehen, da der Inhalt desselben mit dem in der Hauptsache gefaßten Beschlüsse der zweiten Kammer vollkommen vereinbar zu sein scheint. Den Beitritt zu der beantragten Umänderung der Punkte 6, 7, 8 und 14, nicht minder zu dem beschlossenen Wegfall des Punkrü muß, nach ihrem obigen Gutachten,die Deputation gleichfalls widerrathen. Referent v. Watzdorf: Ich habe dem Berichte etwas weiter nicht hinzuzufügen. Es wird darauf ankommen, ob die erste Kammer bei dem frühem Beschlüsse stehen bleibt, oder ge sonnen ist, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten. Die Deputation war allerdings der Ansicht, daß durch den jen seitigen Beschluß der Zweck der Maßregel nicht allein unvoll kommen, sondern vielleicht gar nicht würde erreichbar sein, und muß daher der Kammer empfehlen, bei ihrem frühern Beschlüsse stehen zu bleiben. Bürgermeister Wehner: Nur noch einige Worte. Daß die Innungen mit ihren innern Einrichtungen für die Gewerb- treibenden einen höchst wohlthätigen Einfluß haben, das ist nicht zu bezweifeln; denn der Lehr- und der Gesellenstand gewöhnt die' jungen Leute an einen gewissen Gehorsam und an Drdnung. Das sind zwei Tugenden, die jeden Staatsbürger zieren und ich wüßte in der That nicht, wie man etwas Besseres und Nützli cheres an die Stelle der Innungen setzen wollte. Ich habe da her mit Bedauern gesehen, daß man Versuche gemacht hat, die Innungen zu untergraben und die Wohlfahrt einer Clasie der achtbarsten Staatsbürger zugleich zu gefährden. Nun ist zwar nicht zu leugnen, daß allerdings noch manche Gebrechen und Mißbrauche in den Innungen vorhanden. sind und einer von den faulsten Flecken ist die leichtfertige Aufnahme der Meister in den Handwerken. Wer es aber mit den Innungen gut meint, muß solche Uebelstande zu beseitigen bemüht sein. Ich habe mich daher über die Vorlage des allerhöchst. Decrets, die Prü fung derBauhandwerker betreffend, wahrhaft gefreut. Es wird damit ein Anfang gemacht, etwas mehr Strenge bei der Auf nahme der Meister bei den Maurern und Zimmerleuten vor walten zu lassen, und ich habe die Hoffnung, daß diese Maßre gel auch weiter ausgedehnt, und nach und nach auf andere Handwerker, wenn auch nicht gerade auf dieselbe Art und Weise, wie hier in Bezug auf die Bauhandwerker geschieht, übergetragen werde. Leider aber habe ich gesehen, daß die zweite Kammer die gute Absicht, die die hohe Staatsregierung hierbei gehübt hat, dadurch verkümmert hat,' daß sie angenommen hüt, die Prüfung der Maurer und Zimmerleute solle Llos facultatiy fein. Ich bin überzeugt, daß auf diese Meise jene Absicht völlig zerstört werde, und kann in der That nicht begreifen, was noch für ein Grund für Maurer und Zimmerleute da sein soll, sich prüfen zu lassen. Hat ein solcher Bauhandwerker die gehörige Kenntniß und Geschicklichkeit, so wird erdenken, daß er sein Fortkommen finden werde, ohne sich einer besondern Prüfung erst zu unterwerfen; ist er aber ungeschickt, so wird er natürlich sich keiner Prüfung unterwerfen, da er voraussehen kann, daß er zurückgewiesen werden würde. Ich würde daher wünschen, daß die Absicht der hohen Staatsregierung lieber gar nicht zur Ausführung käme, als daß das Gesetz so hinausginge, wie von der zweiten Kammer beschlossen worden ist. Zugleich aber hoffe ich auch, daß die hohe Kammer die Ansicht, die ich mir erlaubt habe, hier auseinander zu setzen und die von der geehrten Depu tation in ihrem Berichte schon ausführlich entwickelt worden ist, Heilen und auf den Beschluß zurückkommen werde, den sie frü her gefaßt hat, nämlich, daß die Prüfung nicht blos facultativ gestellt, sondern daß in Bezug auf das Maurer - und Zimmer handwerk eine zwangsweise Prüfung eingeführt werde. Bürgermeister Hübler: Die Beilage zu dem vorliegen den allerhöchsten Decrete ist hervorgerufen worden durch nicht zu bestreitende, einer endlichen Abhülfe bedürfende Thatsachen, durch die vielfältigen Mängel und Mißbrauche, die sich vorzugs weise bei der Prüfung der Bauhandwerker bisher hcrausgestellt und dahin geführt haben, daß völlig unbrauchbare Subjecte, nach vorgängiger Prüfung und darauf erfolgter Erlangung des Meisterrechts als brauchbar von den Innungen prädicirt und durch dieses gewissenlose Verfahren das bauende Publikum ge täuscht und in oft nicht zu berechnende Schäden verwickelt worden ist. Soll diesem Unfuge für die Zukunft gesteuert, und durch die im Gesetzentwürfe empfohlne Maßregel das Pu blikum vor jenen Mißbrauchen geschützt werden, so liegt es auf der Hand, daß die Prüfung der Bauhandwerker keine fakulta tive sein darf, weil sich ihr sonst aus sehr nahe liegenden Grün den gerade die große Mehrzahl derjenigen Individuen, für welche die ganze Maßregel eben berechnet ist, entziehen würden und so mit der Zweck der Gesetzesvorlage als völlig umgangen angese hen werden müßte. Ich bin daher meinerseits mit der Ansicht unserer verehrten Deputation ganz einverstanden, daß dieKam- mer bei ihrem früheren Beschlüsse zu beharren habe. Die Gründe, welche jenseits für die Einführung einer facultativen Prüfung der Bauhandwerker aufgestellt worden, haben in dem anderweiten Berichte unserer Deputation so vollständige Wi derlegung erhalten, daß ich, naher in dieselben einzugehen, mich billig enthalten darf. Nur in Bezug auf die .etwas parodoxe Behauptung, daß durch die vorgefchlagene Maßregel die natür liche Freiheit beschrankt werde, füge ich den Gründen der geehr- ten/Deputativn noch die Bemerkung hinzu, daß die von der ho hen StaatSregierung vorgeschlagne Zwangsprüfung zum Theil wenigstens wirklich nicht einmal etwas Neues enthält, indem schon jetzt die Innungen sehr oft gezwungen gewesen, die Resul tate ihrer. Prüfungen, besonders in den Fallen, wo ihr Aus-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder