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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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lich sei und sein äußeres schlechtes Ansehen die Umgebung ver unziere, wie denn auch die Einrichtung des großen Opernhau ses zum Theater eben so kostspielig, als für die angrenzenden öffentlichen Sammlungen, die Nähe des Palais und der So- phienkirche Gefahr drohend gewesen sein würde. So viel das Materielle des Gegenstandes betrifft, hat die jenseitige Deputation zwar im Allgemeinen die in der Decretsanlage angenommene Gleichstellung wesentlicher Ver änderungen an den zum Staatsgute gehörigen Gebäuden, mit deren Neubaue und die unbedingte Verpflichtung der Staats kasse zu Uebertragung der erstem, insofern sie nicht durch be sondere Ereignisse herbeigeführt und von der Nothwendigkeit geboten worden, auch die Verpflichtung der Staatskasse be stritten, den Neubau über die Grenzen des Umfanges, der Ein richtung und des Kostenaufwandes des alten Gebäudes auszu dehnen, dagegen aber, die Nothwendigkeit eines Baues vor ausgesetzt, anerkannt, daß dieCivilliste denselben nicht zu tragen habe. Sie hat in diesem Sinne, ohne in die Beurtheilung der Nothwendigkeit des Baues, bei den vorhandenen, für selbige sprechenden Unterlagen, näher einzugehen und eine sol che Nothwendigkeit annehmend, Vie Verpflichtung der Staats kasse zu Ueber.lragung des Bauaufwandes jedoch nur insoweit zugestanden, „als es sich um Herstellung eines Gebäudes handle, welches dem frühem an Umfang und Bauart entspreche "und nur den jenigen Mehraufwand verursache, deraus größerer Solididät, der Wahl eines geeigneten Platzes und sonst dabei concurri- renden Umständen, entstehe." Deshalb hat sie die Gewährung des Platzes zum Aufbau des neuen Theaters, so wie die Entschädigung der Besitzer der abzubrechenden Häuser und mithin das Postulat von 20,694 Thlr. 17 Gr. - ingleichen den fünffachen Betrag derjenigen 22,000Thlr. , für welche das alte Theater im Zahre 1,65 von dem damaligen Regenten erkauft worden, mit 110,000 Thlr. als eine aus der Verpflichtung der Staatskasse gegen die Civil- liste hervorgehende Bewilligung angesehen und die Bewilligung der übrigen 129,305Thlr. 7 Gr.— nur aus der Seite 115 ihres Berichtes entwickelten, dem Glanze der Krone und den Wünschen des Landesherrn schuldigen Rücksicht empfohlen, auch beide Summen an zusammen 260,000 Thlr.- — aus den Kassen-Ueberschüffen vollständig zu entnehmen bean tragt, und die zweite Kammer, ohne auf die vorgeschlagene Scheidung der Bewilligungssummc und die bezüglichen Moti ven weiter einzugehen, mtt 49 gegen 20 Stimmen, zu dem Baue eines neuen in die Kategorie der §. 16 der Verfassungs- Urkunde bezeichneten Gebäude tretenden Theaters, ein für alle mal, aus den Kassenüberschüssen die Summe von 260,000 Thlr. bewilligt. In formeller Beziehung dagegen ist von jenseitiger Deputation ihr Bedauern über den, vor erfolgter ständischer Bewilligung unternommenen Bau, und darüber ausgesprochen worden, daß man hierdurch dieser Angelegenheit eine Wendung gegeben, die es unmöglich mache, einen völlig unbewölkten Standpunkt zu gewinnen, da man in der bereits erfolgten Auf führung des neuen Theatergebäudes einen moralischen Zwang erblicken könne: ein Bedauern, welches die jenseitige Kammer bei Berathung des Gegenstandes.getheilt hat. Die Deputation, indem sie sich nunmehr zur Abgabe ihres eignen Gutachtens wendet, kann zuvörderst, was die Form anlangt, unter welcher die Mittel der Staatskasse zu dem Baue eines bereits stehenden Theaters beansprucht wer den, nicht umhin, den Ausdruck des Bedauerns der jenseitigen Kammer zu dem ihrigen zu machen. Denn vermag sie auch in dem anomalen Gange dieser Bauangelegenheit nicht eben einen moralischen Zwang zu finden,-ist sie vielmehr der Ansicht, daß noch jetzt die Ableh nung des Postulates, ganz oder theilweise, von dem freien Ermessen der Stände abhängen werde, muß sie zugeben, daß hierbei das constitutionelle Princip,, insofern, als ein Zuschuß aus Staatsmitteln,früher weder beantragt, noch gewährt wor den, unverletzt geblieben; so muß sie doch darauf aufmerksam machen, daß die ohne Vernehmung mit den Ständen begonnene Ausführung eines, die Kräfte des Landes in so hohem Grade in Anspruch nehmenden Baues, der Erfüllung der verfassungs mäßigen Pflichten der Stände, in Folge deren sie die Noth wendigkeit, Zweckmäßigkeit und Höhe des auf ihrer Bewilli gung beruhenden ordentlichen und außerordentlichen Staats bedarfs zu prüfen haben, erschwerend und beengend entgegen. tritt; und weder die in der DecretS-Beilage aufgestellten Grün de, noch die Möglichkeit, daß bei dem Angriffe des Waues die Aussicht vorgeschwebt habe, denselben ohne Belastung, der Staatskasse auszuführen, sind geeignet, die gerügte Form zu rechtfertigen. Zu dem Materiellen des Gegenstandes übergehend, läßt die Deputation die jenseits bestrittne Frage, inwieweit die Staatskasse bei nachgewiesener Nothwendigkeit, wesent liche Veränderungen der zum Staatsgute gehörigen Gebäude zu bewerkstelligen, verpflichtet sei, um so mehr auf sich be ruhen, als in der Regel wesentliche, die Substanz des Staats gutes betreffende Veränderungen in die Kategorie der. Neu baue gehören und, soweit sie zur Bestreitung aus Staatskassen sich-wirklich eignen, stets die vorgängige ständische Cognition bedingen werden und als überhaupt hier ein Neubau vorliegt. Um in der Hauptsache auf einen völlig freien Standpunkt sich zu erheben, nahm die Deputation zu der Fiction ihre Zuflucht, es habe der Bau des neuen Theaters noch nicht be gonnen und stellte sich die drei Fragen: ^.) Ist der Bau eines neuen Theaters nothwendig? L.) Ist—diese Nothwendigkeit vorausgesetzt—die Staats kasse, der Civillifte gegenüber, verpflichtet, die Kosten des Neubaues zu übernehmen.? 6.) Ist die Staatskasse zu deren Uebcrnahme in dem Um fange verpflichtet, wie sie in der Decretsbeilage gefordert worden? und sie beehrt sich, das Ergebniß ihrer diesfallsigen Prüfung der hohen Kammer nachstehend mitzutheilen. Zu Abgesehen von der veralteten, räumlich unzurei chenden, ja Gefahr drohenden und den gesteigerten Ansprüchen der Kunst längst nicht mehr gnügenden innern Einrichtung des alten Theatergebäudes, wie sie sich selbst dem Urtheile des Laien, bei einem Besuche des Hauses aufdringt, abgesehen von der Unzierde, welche das Aeußere des Gebäudes für die Umge bungen desselben offenkundig verursacht und zum Gegenstände des Spottes in Schrift und Bild, dem In- und Auslande, seit Jahren schon gedient hat; bestätigt das Gutachten zweier Sachverständiger, welches der Deputation vorgelegen, die ruinöse Beschaffenheit und Feuergefährlichkeit des alten Ge bäudes.
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