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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und formeller Beziehung das Für, aber auch das Wider genau erörtert und geprüft. Wie irgend einer billige ich diese ernste und strenge Prüfung, und zolle ihr dafür meinen Dank. Aber auch ein Jeder unter uns hat dies gewiß für sich bereits gethan, das Resultat liegt vor uns! ES ist, es kann darüber nur eine Meinung in der ersten sächsischen Kammer sein.' Sie wird, sie kann auch durch eine noch so lange Discussion keine Verän- derung erleiden! Gleich wie aber im gewöhnlichen Leben jede Gabe anWerth verliert, wenn der Geber dem Empfänger gegen über erst viele Worte darum macht, mehr darüber sagt, als zur ge hörigen Verständigung nöthig ist — ebenso — Obiges vorausge- schickt, — ohne jedoch einen Vergleich beider wagen zu wollen, — dieheutigeBewilligung. Ich betrachte sie alseineEhrensache des dankbaren sächsischen Volkes, hier insbesondere der getreuen Ritterschaft und Städteseinem angestammten, geliebten und ver ehrten Königshause gegenüber, welches, alsesbeiConstitui- rung derneuen Verfassung die SchatzederKrone demStaate über gab, wahrlich doch nicht karg und geizig mäkelte, Millionen und noch höhereGüter und Rechte freiwillig hingab, vertrau ensvoll die Sorge für den künftigen äußern Glanz der Krone, den Repräsentanten eines dankbaren Volks überlassend! Ihrem Regentenhause gegenüber, welches, wo es irgend im Lande guten und milden Zwecken gilt, bei einer Civilliste und Appanagen, welche, andern Königsfamilien gegenüber, leider nur zu gering sind, dennoch stets die reichlichsten Gaben spendet. Einem Kö nigshause, welches, was die Repräsentation und die Ehre Sachsens gilt, stets als Muster oben ansteht! Dieser Aeber- zeugrmg voll, würde es meinem Gefühle mehr entsprechen, wenn die heutige Bewilligung in der ersten sächsischen Kam mer, ohne nochmalige wiederholte Debatte vor sich ginge; und dies zuvörderst erwartend, begebe ich mich zur Zeit meines Wor tes, behalte es mir aber vor, es sofort wieder aufnehmen zu dür fen , wenn meine Ansicht nicht allgemeine Zustimmung findet. Graf Hohenthal (Püchau): So sehr ich die Ansichten des letzten Sprechers in vielen Beziehungen theile, so kann mich dies doch nicht bestimmen, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes auf das von mir verlangte Wort zu verzichten und meine Ab stimmung zum wenigsten durch.einige Worte zu motiviren. — Eine Aufforderung hierzu finde ich vielleicht weniger in dem vorliegenden Berichte selbst, als vielmehr in dem Resultate, was hoffentlich dem Schlußantrage desselben bei der Abstimmung in dieser Kammer bevorstehen wird. Indem ich nämlich hoffe und wünsche, daß derselbe in dieser Kammer mit einer noch eklatanteren Majorität als in der jenseitigen angenommen wer den möge! — Wenn nun auch ich, meine Herren, zu dieser Majorität gehören werde, so wünschte ich dennoch nicht, deshalb vielleicht den Schein auf mich zu laden, briÄusübung eines so wichtigen ständischen Rechtes, als das ständische Bewilligungs recht ist, die uns vorliegende Frage nicht mit allem dem Ernste und der Unparteilichkeit erwogen zu haben, die die Wichtigkeit des Gegenstandes Jedem von uns in diesem Saale zur Pflicht macht. — Rechte der Krone, so wie Rechte der Stände müssen Jedem unter uns, wenn sie einmal verfas- sungsmäßig begründet sind, mag er sich nun zum aristokratischen oder demokratischen Principe neigen, mag er große Grundbesitzer oder arme Handwerker zu sei nen Wählern haben, gleich heilig, gleich wichtig sein. Vor den Bestimmungen der Verfassung muß Jeder unter uns, mag er auch noch so hoch gestellt sein, sein Haupt beugen. Daß nun aber jene materiell nicht verletzt und der Rechtspunkt in der hier vorschwebenden Frage stets im Auge behalten, das, meine Herren, ist durch Wort und Schrift in dieser und jener Kammer und namentlich in dem uns vorliegen den so gediegenen Berichte, wo nicht allein an Gefühle ap- pellirt, sondern stets auf das Recht verwiesen ist, auf so be stimmte Art anerkannt, daß ich mich einer weiteren Ausführung dieses Satzes wohl enthalten kann. — Eben so wenig aber kann ich zugeben, daß eine Art moralischen Zwanges hier vor liegt; würde dieses der Fall sein, so würden die Gelder zu den Vorschüssen des Theaterbaues aus Staatskassen, nicht aber aus anderen Quellen, wie es wirklich geschehen ist, beschafft worden sein. Noch habe ich des dritten Punktes zu gedenken, des so oft vielfach und bitter gerügten Formfehlers; — auch ich will ihn tadelnd erwähnen, weil er zu tadeln ist, und ich hierin keine Ausnahme begründen mag. Wenn nun aber die Ihnen hier gegenüberstehende hohe Staatsregierung Nach dem nun so vielfach und bitter gerügten Formfehler gewissermaßen in Ihrer bewilligenden Abstimmung eine Art von Jucke m ni- tätsbill erblickt, so berechtigt uns die von derselben in einem fast zehnjährigen Zeiträume bei jeder Gelegenheit bewiesene Verfassungstreue ihr diese angedeihen, zu lassen, wenn ich daher der verlangten Bewilligung meine Zustimmung er- theile, so glaube ich in dem Sinne meiner geehrten Herren Com- mittenten, die mich hierher gesendet, zu handeln und fürchte kein. Dementi von ihnen zu erhalten. — Bevor ich jedoch schließe, muß ich noch eines Umstandes erwähnen. So oft fast von der heutigen Bewilligungssragc die Rede war, hörte ich als Motiv für dieselbe den Glanz der Krone anführen. Auch für mich, meine Herren, würde dies ein Motiv sein; indessen heute kann nicht allein von Glanz der Krone, sondern es muß auch .von dem der Nation die Rede sein. Es giebt gewisse Dinge und Gegenstände, bei denen sich das Eigenthum nicht für diesen oder jenen Theil vindiciren läßt; — solche Dinge sind große geschichtliche Erinnerungen eines Volks, und Bau - und Kunst werke, die dasselbe unter dem Scepter seines Fürsten gründet und die gewöhnliche Menschenalter überdauern, solche Dinge, sage ich, sind nicht allein Eigenthum einer Dynastie, sondern auch Eigenthum des Volks, über welches jene' herrscht. — Können Sie, meine Herren, wenn Sie die vaterländischen An nalen lesen und Ihnen die Namen eines Albrecht, eines Moritz, eines August von Sachsen begegnen, können Sie diese Namen von denen des Volkes trennen, über das sie herrschten, und an dessen Spitze sie die großen Thaten vollbrachten, die die Ge schichte in ihre Jahrbücher aufzeichnet?. Nicht minder aber wird Jeder unter uns einen gerechten Stolz empfinden, wenn der Fremde, der unsere Gallerien durchwandert, staunend vo
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